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Start ins Referendariat – was ist zu beachten?

Es ist geschafft. Das Studium ist soweit beendet, dass der praktische Teil starten kann – auch Referendariat genannt. Doch während sich angehende Lehrer berufs- und studienbedingt nun eher um fachliche Schwerpunkte sorgen und ihre Aufregung, fortan vor Schülern zu stehen, in den Griff bekommen möchten, fallen ebenso wichtige Dinge unter den Tisch. Dabei sind auch persönliche Punkte wichtig vorab zu beachten. Doch welche sind das und worauf kommt es dabei an?

Mit dem Referendariat beginnt für angehende Lehrer oft der “ernst des Lebens” – auch erste zukunftsweisende Überlegungen müssen getroffen werden. Bildquelle: @ Marilia Castelli / Unsplash.com

Krankenversicherung: GKV oder PKV?

Angehende Lehrer können sich eigenständig entscheiden, ob sie die gesetzliche Krankenversicherung oder die PKV wählen. Bei der Entscheidung muss natürlich der weitere Lebensweg mit einbezogen werden:

Die Frage ist allerdings auch, wie alt der Referendar ist. Viele beginnen das Studium erst auf dem zweiten Weg. Grundsätzlich wird die PKV mit dem Alter immer teurer, was natürlich den Eintritt erschwert. Die Regelungen bleiben zwar weiterhin gleich, doch da die allgemeinen Beitragssätze ansteigen, muss der angehende Lehrer mehr für die Versicherung zahlen. Gerade ab einem Alter von über fünfzig Jahren bleibt oft nur der Basistarif als günstige Lösung – dieser gleicht wiederum größtenteils der gesetzlichen Versicherung. Dies gilt auch für einen eventuellen Wechsel zurück in die gesetzlichen Krankenkassen. Ab 55 ist dies so gut wie unmöglich.

Eigene Finanzplanung durchführen

Das Referendariat ist praktisch der echte Einstieg ins Berufsleben eines Lehrers. Ab diesem Punkt ist der weitere Werdegang relativ gut abzuschätzen, sodass weitreichende finanzielle Fragen durchaus geklärt werden können:

Regionale Bindung: Ortswechsel sind später nicht immer einfach

Das Dasein als Lehrer hat durchaus Schattenseiten – und diese bestehen nicht stets aus maroden Gebäuden oder aufmüpfigen Schülern. Während sich das private Umfeld je nach Beruf mühelos in ganz Deutschland bewerben kann, so ist der Wechsel über die Grenzen eines Bundeslandes hinweg für Lehrer nicht immer möglich. Referendare sollten sich hierüber schon frühzeitig bewusst sein und eventuell den Referendariatsplatz bereits im Wunschbundesland planen. Allerdings:

Ohne eine Freigabe der zuständigen Schulbehörde ist ein Wechsel allerdings nicht möglich. Die Freigabe richtet sich danach, ob die offene Stelle besetzt oder anderweitig geschlossen werden kann. Manchmal kommt die Freigabe mit einer Wartezeit von einigen Monaten, was bedeutet, dass zwar die Erlaubnis da ist, aber erst ab beispielsweise dem nächsten Halbjahr.

Grundsätzlich gilt bei solchen Vorgaben eine Halbjahresfrist. Der Antrag muss beim Vorgesetzten und bei der Schulbehörde ein halbes Jahr vor den hauptsächlichen Wechseltermin (Frist 31. Januar) vorliegen. Nur in einigen Bundesländern ist ein Wechsel zum Halbjahr möglich.

Dass Ortswechsel später mit Aufwand verbunden sind, sollte das Referendariat möglichst in dem Bundesland abgelegt werden, in dem die angehenden Lehrer auch später arbeiten wollen. Bildquelle: @ Megan Soue / Unsplash.com

Fazit – das Referendariat verspricht auch Bindungen

Wenngleich diese praktische Zeit unheimlich spannend und auch schön ist, so müssen sich Studenten durchaus Gedanken machen, wie ihr künftiges Leben aussehen mag. Als Lehrer sind Studenten stark gebunden und können nicht eben zu einem anderen Dienstherrn wechseln, nur weil sie das Erzgebirge gerne gegen die See oder die Alpen tauschen würden. Auch bezüglich der eigenen Vorsorge und Absicherung kommt es nun auf Entscheidungen an. Dafür können angehende Lehrer aber auch auf attraktive Vorzüge und Beihilfen vertrauen, die ihnen die Ortsgebundenheit durchaus erleichtern dürften.

Eine Pressemitteilung von CLARK.

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