Home Digitale Bildung Posse um Schul-IT: Lehrer verwerfen Software (wegen Datenschutz-Mängeln!), die der Datenschützer empfiehlt

Posse um Schul-IT: Lehrer verwerfen Software (wegen Datenschutz-Mängeln!), die der Datenschützer empfiehlt

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STUTTGART. Der Streit um den Datenschutz an Schulen wird immer absurder. Neueste Spitze: Der Hauptpersonalrat (HPR) Gymnasien im Kultusministerium von Baden-Württemberg verweigert dem Einsatz des Lernmanagementsystems itslearning die Zustimmung – der aber vom Datenschutzbeauftragten des Landes ausdrücklich empfohlen wird. Die Begründung des HPR: unzureichender Datenschutz. Weil der Datenschutzbeauftragte Schulen, die Microsoft nutzen, unlängst mit Prüfverfahren gedroht hat, ist das Chaos jetzt groß. Der Philologenverband warnt unterdessen vor russischen U-Booten.

Die Debatte um Datenschutz an Schulen treibt immer neue Blüten. Foto: Shutterstock

„Wir bitten um Mitteilung konkreter Umsetzungsschritte und eines verbindlichen Zeitplans, wie Sie die Umstellung von MS 365 (bzw. MS Teams als Teil von MS 365) zu einem anderen datenschutzkonformen Produkt vornehmen werden“, so heißt es in einem auf den 26. April datierten Brief des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Stefan Brink an eine Schulleitung, die News4teachers vorliegt. Frist: bis 8. Juni. Insgesamt 40 solcher Schreiben sollen an Schulen im Land verschickt worden sein.

„Sofern Sie am Einsatz von MS 365 festhalten, teilen Sie uns daher bitte mit, wie Sie alle Verarbeitungen zu Zwecken des Anbieters unterbinden, inkl. Messungen, welche dies eindeutig nachweisen“, so schreibt Brink. Als „Alternative“ werden von ihm ausdrücklich die Plattform itslearning sowie die Open-Source-Software Moodle genannt.

„Pauschale Aussagen über die rechtskonforme Nutzbarkeit von Produkten sind kaum möglich“

Heißt konkret: Die betroffenen Schulleitungen sollen beweisen, dass Microsoft Schülerdaten grundsätzlich nicht missbräuchlich im Sinne der europäischen Datenschutzverordnung nutzen könnte – ein Ansinnen, das gar nicht realisierbar ist und für kein anderes digitales Produkt verlangt wird. Die Beteuerung des Konzerns, selbstverständlich den Datenschutz zu achten, interessiert den Datenschutzbeauftragten wenig. Der droht den Schulen mit Konsequenzen, sollten sie nicht reagieren: „Wir behalten uns vor, gegebenenfalls nach pflichtgemäßem Ermessen, ein Verfahren entsprechend §25 Absatz 4 des Landesdatenschutzgesetzes einzuleiten“, so heißt es in dem Schreiben.

Offensichtlich mag das grün geführte Kultusministerium keinen Grundsatzstreit mit dem Datenschutzbeauftragten ausfechten. Obwohl es in einem Schreiben an die Schulleitungen im Land, das auf den 11. Mai datiert ist und News4teachers ebenfalls vorliegt, betont: „Pauschale Aussagen über die rechtskonforme Nutzbarkeit von Produkten sind kaum möglich, eine pauschale Untersagung oder Freigabe der Nutzung in allen erdenklichen Formen – wie dies in der öffentlichen Diskussion häufig verkürzt dargestellt wird – ist daher nicht möglich.“ Anders ausgedrückt: Der Datenschutzbeauftragte überschreitet womöglich seine Befugnisse, wenn er so tut, als könne er Schulen MS365 grundsätzlich verbieten.

Trotzdem empfiehlt das Ministerium den Schulen einen Umstieg – vor allem eben auf itslearning, das vom Land gratis bereitgestellt wird. Kleine Einschränkung: „Es ist jedoch aktuell anzumerken, dass eine Zustimmung für die Nutzung von itslearning für Gymnasien vom Hauptpersonalrat der Gymnasien noch nicht vorliegt. Dazu stehen wir mit dem Gremium im Austausch.“

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Doch die wird wohl nicht kommen – aufgrund von Datenschutz-Bedenken. Cord Santelmann, Referent für IT und Medien beim Philologenverband Baden-Württemberg, begründet das gegenüber der „Rhein-Neckar-Zeitung“ so: Er sehe bei itslearning grundsätzliche Probleme. So verarbeite die Software Daten über US-Firmen. Wie alle amerikanischen Unternehmen unterliegen diese US-Gesetzen, wonach auf Anfragen von US-Behörden personenbezogene Daten herauszugeben sind. Daher sei ihm unklar, wie itslearning unter EU-Datenschutzrecht genutzt werden könne.

Der Einwand ist tatsächlich pikant, weil der Datenschutzbeauftragte Brink im Fall Microsoft genau diesen Sachverhalt problematisiert – bei itslearning aber nicht. Brink habe dem landesweiten Einsatz von itslearning schon zugestimmt, obwohl er selbst noch „datenschutzrechtliche Bedenken“ sah, wie er in seinem Jahresbericht 2021 selbst schrieb, berichtet das Blatt. Unter anderem würden bei dem Programm Daten in Drittstaaten verarbeitet, obwohl dies vertraglich ausgeschlossen sei. Doch er halte es „angesichts der aktuellen pandemischen Situation auch für vertretbar, den Dienst schon jetzt auszurollen, wenn die Probleme sodann zügig in Angriff genommen würden“, so wird Brink zitiert – offenbar mit zweierlei Maß messend. Diese Probleme, so habe er bestätigt, seien bei itslearning nach wie vor aktuell.

„Wie die Vergangenheit gezeigt hat, haben die von Ihnen empfohlenen Produkte und Plattformen gänzlich versagt“

Der Vertreter des Philologenverbands empfiehlt den Schulen nun „Moodle“ als „sichere und geeignete Open-Source-Alternative“. Eine derzeit laufende Petition von Lehrern, Eltern und Schülern hält dem allerdings entgegen: „Wie die Vergangenheit gezeigt hat, haben die von Ihnen empfohlenen Produkte und Plattformen gänzlich versagt. Selbst das Kultusministerium hat empfohlen, die favorisierten Landesprodukte nicht flächendeckend zum Videostreaming zu nutzen, da schlicht und ergreifend die Kapazitäten fehlen.“ Sie fürchtet, die Schulen würden durch die ideologisierte Datenschutzdebatte „in die Steinzeit“ zurückgeworfen – und fordert pragmatische Lösungen im Umgang mit US-Software wie Microsoft.

Die mag allerdings der baden-württembergische Philologenverband nicht sehen. Er hege grundsätzliche Bedenken gegen die Nutzung digitaler Infrastruktur mit Übersee-Datenverkehr, so zitiert die „Rhein-Neckar-Zeitung“ den IT-Referenten Santelmann. Die Präsidentschaft von Donald Trump und dessen Umgang mit dem chinesischen IT-Unternehmen Huawei habe gezeigt, wie riskant Abhängigkeit sei. Auch seien transatlantische Kabel angreifbar – etwa durch russische U-Boote. Er finde: „Der Staat sollte die systemrelevante digitale Infrastruktur dauerhaft sicher verfügbar halten. Eigentlich geht das nur, wenn er sie selbst betreibt.“

Mal abgesehen davon, dass staatliche Kontrolle von sensiblen Daten keinen Missbrauch ausschließt (im Gegenteil, wie autoritäre Regime weltweit vormachen): Das wird viel Geduld erfordern. Baden-Württemberg ist schon einmal mit der Entwicklung einer eigenen Lernplattform namens „ella“ gescheitert; das Projekt wurde eingestellt. Nordrhein-Westfalen doktert an seiner Lösung „logineo“ seit elf Jahren herum. Das System ist erst seit Kurzem verfügbar, gilt aber schon jetzt als technisch veraltet – und kann die allermeisten Schülerinnen und Schüler immer noch nicht einbeziehen, wie News4teachers unlängst berichtete. News4teachers

„Kommunikation wie bei der Mafia“: Wie ein Datenschützer versucht, Schulleitungen unter Druck zu setzen

 

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Thorsten
1 Jahr zuvor

So langsam wird aus News4Teachers aber auch ein Agitationsblatt gegen den Datenschutz, dass offenbar eine eigene Agenda vertritt.

Außer einer Petition mit subjektiven Sichtweisen scheint mir der Beitrag auch recht dünn an Sachargumenten. So richtig wiederlegen kann man die Gegenseite auch nicht.

Nach meiner Kenntnis gibt es noch keine abgeschlossene Prüfung und abgestimmte Datenschutzfolgeabschätzung zu itslearning seitens des Kultusministeriums. Wie auch bei Microsoft ist der Datenschutzbeauftragte in dieser Phase eingebunden und duldet solange. Also das gleiche wie bei Microsoft.

Dass der Datenschutzbeauftragte auf die derzeitigen Optionen des Ministeriums verweist, ist doch nur logisch. Was soll er im laufenden Abstimmungsprozess auch sonst tun?

Dass der Philologenverband nun auf die im Raum stehenden Probleme hinweist (sowohl bei Microsoft als auch itslearning), ist ebenso klar. Denn die Pandemie mit ihren Duldungen ist vorbei und es geht jetzt um dauerhafte Lösungen.

Woraus News4Teachers hier nun einen Skandal stricken will?
Problematisch sind bei so dünner Luft aber die grundlegenden Angriffe auf demokratische Institutionen – wie Datenschutzbeauftragte und Personalvertretung. Gegen die Landesschülervertretung hegt man wahrscheinlich auch Groll.

Thorsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Dass der europaweite Einsatz von Software, die paersonenbeziehbare Daten in nicht sichere Drittstaaten verschaffen, ein Problem ist, das alle verarbeitenden Stellen betrifft und auch aktuell gerade von der Datenschutzkonferenz (aller Datenschutzaufsichtsbehörden) mit Microsoft verhandelt wird, ist Ihnen aber auch bekannt.

Der Unterschied zum “Bildungsbetrieb“ gegenüber einem z.B. Malerneisterbetrieb ist auch leicht erklärt: In Schulen sind systematisch ganze Generationen betroffen (wenn es z.B. von Kultuministerien/Schulträgern generell eingesetzt wird), in Schulen sind Kinder (besonders schützenswert) betroffen, in Schulen agiert der Staat mit Schulpflicht (was ein Ausweichen der Kinder unmöglich macht).

Dass Datenschutzbeauftragte geneinsam das Problem öffentlich benennen, in konkrete Verhandlungen (z.B. mit Microsoft) eintreten und parallel in besonders sensiblen Bereichen (Schulen) dafür sorgen, dass abgewartet wird statt Tatsachen zu schaffen, halte ich für sehr sinnvoll.

Da ist es mir ganz recht, dass Hr. Brink zuerst mal auf die Schulen schaut und seine wenigen Ressourcen dort einsetzt, wenn ein Ministerium solche Pläne hegt, und erst im zweiten/dritten Schritt Ihre Redaktion.

Thorsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Liebe Redaktion,
es gibt kein solches Abkommen. Eine Lösung ist auch nicht in Sicht – das ist Ihre Wertung (siehe der selbstreferenzielle Verweis auf Ihre eigenen Schriften) der im Diskurs auch durchaus gegenteilige gegenüberstehen.
Wenn wir anfangen, auf der Grundlage von „Wahlversprechen“ oder politischen Willens-/Absichtsbekundungen in staatlichen Schulen Grundrechte von Kindern zu schleifen, und das tatsächlich Ihre Forderung ist, bin ich mit „Agitation“ ja gar nicht so verkehrt.

Und von einem Datenschutzbeauftragten – den sie hier wiederholt attackieren – erwarten sie doch hoffentlich nicht, dass dieser auf der Grundlage eines nicht bekannten und nicht geschlossenen Abkommens agiert.

Für solche Spielchen sind die Kinder in Schulen wahrlich die Falschen.

Thorsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Na, da steht doch im Fazit quasi meine Rede…

„Er warnte aber: „Das neue Datenabkommen muss vollständig mit der Rechtsprechung des EuGH vereinbar sein. Es darf nicht wieder ein Abschluss auf Kosten der Grundrechte europäischer Bürger sein. Deswegen kommt es auch auf die Details des Abkommens an.“

Also: Das Abkommen ist noch nicht bekannt. Es wird absehbar Klagen geben. Wir sollten die Rechtssprechung des EuGH dazu abwarten.
Und vorher sind Kinder in Schulen wahrlich die Falschen für das Experiment, ob die selbe politische Absicht, die schon zwei Mal gescheitert ist (sie Handelsbltt) nun evtl. klappt – oder eben auch nicht.

Thorsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

jetzt müssen Sie sich aber mal entscheiden. Ist Microsoft365 jetzt an jeden Betrieb oder an den Schulbetrieb angepasste Software?
Oder ist eher das Bestreben, dass sich alles an Microsoft anpasst?

Es gibt diverse andere Systeme zum Einsatz in Schulen. Und tausende Lehrkräfte arbeiten erfolgreich mit anderen Systemen, die nicht von Microsoft sind.

Das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder selber entscheiden darf, wer wann und zu welchem Zweck Daten über ihn verarbeitet.
Wenn der Staat Kindern diese Selbstbestimmung wegnimmt und festlegt, wer wann und zu welchem Zweck Daten verarbeitet, muss er dies erklären können.
Wenn bei der Nutzung von Microsoft365 personenbeziehbare Daten abfließen, bei denen nicht einmal Microsoft selber vollständig darlegen kann (Pilotprojekt BaWü), was und zu welchem Zweck verarbeitet wird, kann das kaum eine vertrauenswürdige Grundlage für staatlich erzwungene Verarbeitungen sein.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

„Eine Lösung ist in Sicht“ – ja, aber Stand heute (noch) nicht umgesetzt!
„Sollen“ bedeutet kein IST,
denn das Grundproblem konnten die bisherigen Abkommen nicht lösen

steht zumindest so im verlinkten Artikel.

Anna
1 Jahr zuvor
Antwortet  Thorsten

Und wieder wird der Popanz „die armen Kinder“ aufgebaut – falsch: Der Malermeister speichert wahrscheinlich höchst sensible Daten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vom Gehalt bis zum Krankenstand. Und uach die können nicht ausweichen. Wer interessiert sich denn dafür, ob Fritzchen eine Fünf in Mathe geschrieben hat?

Thorsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Anna

Kinder sind schon etwas anderes als Erwachsene.
Der Staat (mit seiner Gewalt – hier: Schupflicht) ist etwas anderes als ein Unternehmer.
Die Menge der Daten ist schon etwas anderes bei Schulen eines Bundeslandes vs. eines Unternehmens mit überschaubaren Mitarbeiter*innen und Kunden.

Und: Es ist doch gar nicht gesagt, dass diese die Mitarbeiterdaten in den USA verarbeiten dürfen.

Wer interessiert sich eigentlich für Ihre Telefongespräche mit Ihrer Freundin? Mal ehrlich… die könnten wir doch auch mal über fremde Server leiten. Sie bekommen auch ein paar schicke Features zur Ablenkung dazu.

gscheiddahergredt
1 Jahr zuvor
Antwortet  Anna

Microssoft in 20 Jahren, wenn der dann große Fritz bei ihnen als Finanzbeamter vor der Tür steht. SPÄSSLE.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Anna

Na schon einmal gut zu lesen, dass der Malermeister keine Kundendaten einschließlich Zahlungsverkehr und Mahnwesen speichert.

Wer Ironie findet, darf sie behalten.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Thorsten

Sorry, aber die Daten , die der Malermeisterbertieb in sein micrcrosoft- gestütztes System eingibt verrät dem „Feind / Konkurrenten/ Spitzel , wie viel Farbe eben dieser in meiner Wohning verstrichen hat….damit erfährt das Spitzelsystem, wie groß ich wohne, und daraus abgeleitet, wie viel ich verdiene..usw…usf. … ich kann es echt nicht mehr verstehen, warum hier auf dem Rücken der LuL dieser völlig undurchsichtige Scheiß abgeladen wird… selbst ernsthafte Versuche, diese drohenden Gefahren zu konkretisieren und lebensrelevant zu machen, scheitern an den Lächerlichkeiten der zu erwartenden Folgen.

Die Einschränkungen, die wir jedoch jeden Tag zu ertragen haben, die sind nahtlos zu spüren.

Da ist jeder Spaziergang durch den Ravensberger Park in Bielefeld bedenklicher, weil ich dort von Überwachungskameras unmittelbar gefilmt werde, identifiziert werden kann und diese Daten bei jedweder Gelegenheit gegen mich verwendet werden können…denn, dass die Daten, die „das System“ einmal hat, zuverlässig gelöscht werden….das glaube ich noch weniger als die Legende vom amerikanischen Milliardenunternehmen, das scharf auf die Daten der Klassenarbeiten und Arbeitsblätter unserer Kinder ist. (Ja, da ist das Misstrauen in den eigenen Staat mindestens so groß, wie in das System von Bill Gates. )

Cui bono??

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Ja gerne, für mich auch ein „Caubonbon“, die sind lecker!
Außerdem dürfen alle nicht vergessen, dass ich hier alle pro-feile … profil-eiere … profil-irre? Hä, wie heißt das richtig … halt ganz genau proobachte!

Peter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Wenn Sie wüssten, was man mit Daten alles machen kann. Selbst mit den scheinbar unwichtigsten Datenbergen lässt sich Geld verdienen. Und das ist dann eben auch Macht. Sonst gäbe es „Big Data“ auch gar nicht, wenn das nichts (ein-)bringen wüde.

Birne
1 Jahr zuvor
Antwortet  Peter

Womit wir endgültig im Reich der Verschwörungstheorien angelangt wären.

Wo sind denn die angeblichen Datenschutzverstöße, die Schulen und Schüler betreffen?

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor

Ich finde itslearning ja persönlich schon ganz gut und arbeite da auch gerne mit. Allerdings nicht auf meinem privaten Rechner.

Und das liegt tatsächlich am fehlenden Datenschutz.

Warum wir Schüler hier nicht sensibilisieren, sondern sie transparent machen (müssen), verstehe ich nicht. Und schlimmer noch, ich finde es auch nicht richtig.

Datenschutz ist wichtig – und wir geben ihn jubelnd auf, weil die Digitalisierung alles ist, alles ändert und alles besser macht – oder doch nicht?!

Es gab Zeiten, da haben Menschen für DatenSCHUTZ gekämpft.

Anna
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Wo wird denn hier der Datenschutz aufgegeben? Es geht doch nur darum, pragmatische Lösungen zu finden. Offenbar muss man in Deutschland nur „Datenschutz“ sagen und kann damit jeden Quatsch rechtfertigen – auch den Einsatz von unfertiger Selbstbastel-Software in Schulen.

Thorsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Anna

Anscheinend muss man in Deutschland nur „pragmatische Lösung“ sagen und kann damit jedes Schleifen von Grundrechten rechtfertigen – also auch den Einsatz von intransparenter Software mit Datenabflüssen in unsichere Drittstaaten in Schulen.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Thorsten

Wenn man aber bei Microsoft und bei itslearning gleichermaßen den Datenabfluss nicht ausschließen kann, warum wird dann das eine untersagt und das andere erlaubt?

Peter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Weil man bei itslearning den Datenschutz eigentlich einhalten will. Bei M$ aber eben nicht.
Eine Firma wie M$ muss Geld verdienen, sonst geht diese pleite. Das muss OpenSource eben nicht.
Es wird Zeit, dass der Staat Geld in die Hand nimmt und OpenSource ausbaut. Dann wäre man auf dem richtigen Weg.

Birne
1 Jahr zuvor
Antwortet  Peter

Itslearning ist ebenfalls ein Unternehmen und arbeitet nicht ehrenamtlich. Selbstverständlich wird mit OpenSource Geld verdient.

Der Staat soll OpenSource ausbauen? Steuergeld soll also dazu dienen, das Geschäftsmodell von Unternehmen wie Itslearning zu finanzieren – geht’s noch?

tozitna
1 Jahr zuvor
Antwortet  Thorsten

Anscheinend kennen deutsche Datenschützer mal wieder die einzige Wahrheit – und alle anderen sind zu zu blöd/fahrlässig etc.
Mein Gott, denn ich an Deutschland in der Nacht…
aber danke an die Redaktion, die immer wieder mal den Finger auf die Wunde legt…

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Thorsten

Microsoft MS365 etc. als „Pragmatische Lösungen“ ansehen?
Dann selbst am Bankautomaten alles nur erdenklich Mögliche zu unternehmen, dass ja kein Dritter die eingegebene Pin der Bankkarte mitlesen könnte oder vielleicht den kostenfreien Telefonbucheintrag gerade nicht zu nutzen …

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Und den Kontoauszug ohne PIN bekommen. Dafür aber mit konkreter Adresse.
Prima, falls die Brieftasche verloren geht. Kann der geldentwendende Finder sie gleich zurückbringen.

Zumindest ist es bei der Post so.

Hast du die Karte, hast du die Anschrift. Brauchste nur noch Schlüssel….

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Anna

„Quatsch“ – doch eher nur für unbedarfte (MS 365)-Nutzer und naive Gutgläubige

Ein Textverarbeitungsprogramm namens „(Microsoft) Word“ kam 1983 auf den Markt. Ende 1987 gab es eine erste „Excel“ Tabellenkalkulation als eigenständiges Programm für den PC. Diese wurden Anfang 1990 dann gebündelt auch als preisreduzierte Office-Pakete angeboten. Software passte zur Installation zu Hause auf wenige Disketten, später eine Standard 650 MB CD.
Alle diese Programme wurden über die Laufzeit ständig weiterentwickelt und wegen der Bekanntheit nie umbenannt. Und genau hier ist der Punkt, dass eine Vielzahl „naiver“ Nutzer meint, man arbeitet noch mit Ursprungs-Software aus den 90ern.
Die heutigen MS 365 Pakete als Cloud-SW beinhaltet natürlich die bekannte Textverarbeitung und Tabellenkalkulation etc., nur welcher Schüler oder Lehrer benötigt dazu die unzähligen weiteren Diagnose-, Analyse- und Trackingsoftware des Herstellers die nicht abwählbar automatisiert im Hintergrund laufen? Denke niemand außer der Hersteller selbst:

Microsoft ist eine Datenkrake – Datenschutz das Hauptproblem
Microsoft am Pranger – so spionieren Office-Apps die Firmen-User aushttps://www.tagblatt.ch/leben/microsoft-am-pranger-so-spionieren-office-apps-die-firmen-user-aus-ld.1328666

Für Office erforderliche Diagnosedatenhttps://docs.microsoft.com/de-de/deployoffice/privacy/required-diagnostic-data

Z. B. standardmässig aktivierte aber zu deaktivierenden „Connected Experiences“ sind folgende:

  • 3D Maps
  • Insert online 3D Models
  • Map Chart
  • Office Store
  • Insert Online Video
  • Research
  • Researcher
  • Smart Lookup
  • Insert Online Pictures
  • LinkedIn Resume Assistant
  • Weather Bar in Outlook
  • PowerPoint QuickStarter
  • Giving Feedback to Microsoft
  • Suggest a Feature

Die Ausweitung der Anwendungen auf zahlreiche Tools – auch von Drittanbietern – welche überdies eine Leistungsüberwachung der eigenen Beschäftigten ermöglichen:

  • SharePoint Online
  • OneDrive for Business Online
  • Exchange Online
  • Skype for Business Online
  • Teams
  • Planner
  • Yammer
  • Stream
  • Delve
  • Office Graph
  • etc.

Unzählige weitere Beispiele sind im Netz aufzufinden.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Anna

Der Fatenschutz ist meiner Meinung nach da aufgegeben, wo ich für meine personalisierte Werbung – die ich nicht will! – meine Zustimmung geben muss, damit ich überhaupt mit dem Ding arbeiten kann.

Für mich persönlich geht das noch weiter – das ist Missbrauch in einem nicht freiwillig gewähltem Abhängigkeitsverhältnis.

Bin old fashion und nicht mit dem Zeugs aufgewachsen – Gott sei Dank!

Mir tun die Kids leid, die ohnehin schon ohne Handy etc. nicht mehr auskommen und wir binden sie an die Geräte mit Chrome etc. Damit sagen wir: alles ok.

Ist es aber nicht.

Ist halt nicht mein Ding – doch die Begründungen würden hier eindeutig zu weit führen.

Im übrigen habe ich auch tatsächlich noch nicht erlebt, dass Digitales besser bei einem Schüler „hängen“ bleibt als Analoges. Sie finden die Infos nur schneller, Dank Google. Das Alphabet können die Fünftklässler nicht mehr. Es verankert sich nichts im Hirn. Kann man ja alles … Ja genau.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Dann bitte aber auch kein YouTube usw. nutzen. Das ist Datenschutzmäßig auch bedenklich. Genauso, wie sehr viele andere Sachen. (Bspw. USB-Sticks immer PW schützen)
Der komplette Distanzunterricht ist rechtlich problematisch gewesen – aber wurde ja als „zeitweise okay“ gesehen. Schon alleine wegen Recht am Bild, Recht am Ton und der sensiblen und privatisierten Atmosphäre/Umgebung. Das konnte ja gar nicht wirklich gewährleistet werden ohne massivste Abstriche zu machen.

Man munkelt, dass das gerne mal gemacht wird/wurde.

Also künftig nur noch das Heft/Buch/Blatt Papier wieder? Top, das spart zumindest die Digitalisierung und spart kosten. Die KM freuen sich.

(Kann auch sein, dass ich Sie auch einfach falsch verstehe.)

Thorsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Die Pandemie war – unbestritten – eine Ausnahmesituation.
Nun aber Vorteile zu nutzen, ohne dabei Grundrechte dauerhaft auszusetzen, halte ich für erstrebenswert.
Dass das geht, zeigen diverse Schulen tagtäglich.

Ja, auch ohne Youtube im Unterricht.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Jepp!!! Und ich werde demnächst auch die Gardinen im Klassenzimmer immer zuziehen, die Fenster – auch entgegen etwaiger Anordnungen aus dem KuMi -immer schließen, damit nichts von dem sensiblen Geschehen in meinem Klassenzimmer an die Öffentlichkeit gerät.

Natürlich werde ich mir einen“JamesBond-tauglichen“ Code überlegen, den ich bei derart sprachsensiblen Inhalten meiner SuS verwende…wer weiß, wer so mit dem Richtmikrophon meinem Unterricht folgt.

Es kotzt mich wirklich an, was hier bzgl der Dsgvo vordergründig zum Wohle der SuS angeführt wird….aber letztlich das praktische Arbeiten auf Jahre hin behindern wird.

Backt euch doch ein Eis!!!

Last edited 1 Jahr zuvor by Andre Hog
Peter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Und ich werde demnächst die Noten der Schüler vor allen anderen Schülern preisgeben. Klassenarbeiten werden am Beamer korrigiert. Dürfen doch alle anderen Schüler sehen, was da für Pfeifen im Klassenzimmer sitzen. Merken Sie jetzt was?

Birne
1 Jahr zuvor
Antwortet  Peter

Wann sollte Microsoft denn Noten von Schülern den Mitschülern preisgegeben haben? Ist mir kein Fall bekannt.

Wir nähern uns dem Niveau von Verschwörungstheorien.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bla

Nun, Schreiben zum Beispiel geht am besten auf Papier. Da übt sich die Augen-Hand-Hirn-Koordination. Spricht für Papier und Stift. Rand einhalten, Blatt gestalten. Nicht unwichtig für (bisher) alle Abschlussprüfungen.

Schon mal Film geguckt und von SuS erwartet, dass sie sich Notizen machen? Was für eine Stromverschwendung!

YouTube in der Schule ist ein echtes Problem – schon allein wegen der Werbung zwischendurch (und sonst auch). Offensichtlich machen es extrem viele KuKs, auch bei uns. Leider finden sich da eher aktuelle Materialien für den Unterricht als in den erlaubten Mediatheken.

Ich bin kein Fan der Digitalisierung – ja, es ist möglich. Klappt aber nicht immer und so darf ich zwei Stunden vorbereiten – eine digitale (falls gerade alles geht und läuft) und eine analoge (falls gerade nicht alles geht und läuft).

Ich kann diesen Hype nicht nachvollziehen – zumal sämtliche Lerngrundlagen fehlen und sich das Gehirn durch die zu frühe Nutzung (digitale Babysitter sind ja heute unerlässlich) nicht entsprechend ausbilden kann.

Die Softwareentwickler Silican Valley schicken ihre Kids auf Schulen, die überwiegend Kunst, Musik, Sport und handwerkliche Tätigkeiten anbieten. Sie lassen i.d.R. (mein letzter Stand) ihre Kids erst mit 14 an den digitalen Wahnsinn.

Es gibt Betreuungseinrichtungen für Kids, die sie nur unter Aufsicht und maximal eine Stunde pro Tag ins Netz lassen. Diese Kids können lesen, schreiben, denken und sind tiefenentspannt. Das kann doch nicht verkehrt sein.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Schreiben übt sich auf Papier, aber auch auf Convertibles bspw.
Das Eine heißt nicht, das Andere auszuschließen. Gerade „am Anfang“ wäre es wohl sinnvoll zu ergänzen. Beides hat seine Daseinsberechtigung meiner Meinung nach.

Ja, das muss man eben üben. Wie fast alles im Leben. Wer das nicht übt, braucht nicht viel zu erwarten. Das Selbe gilt für Hörtexte in Deutsch und Fremdsprachen.

Ja, aber auch nur, weil viele Schulen wenig IT-Erfahrung und professionelle Wartung haben. Die Werbung auszublenden wäre nicht sonderlich schwierig. Dass das trotzdem zum „Alltag“ gehört, zeigt wie weit wir nachstehen.
Sie sagen es selbst … Die Mediatheken müssten dann natürlich verbessert werden, damit es mehr Alternativen gibt. (Evtl. gleich als Vorschläge in den LP+-Materialien aufgenommen und verlinkt -> Und das konsequent)

Das ist tatsächlich ein Problem. Aber nicht der digitalen Möglichkeiten, sondern der Schulsystematik. Die IT-Struktur ist an vielen Schulen ein absoluter Witz. Ich verstehe es, wenn LuL keine Lust auf doppelten Aufwand haben, wenn man sowieso an vielen Stellen mit der Arbeit kaum nachkommt. Logischerweise müssen die Voraussetzungen gegeben sein: v. A. Stabiles W-Lan/Internet, funktionierende Endgeräte, Know-How.

Die meisten „Basic-Skills“ sollten im Vorschulalter (KiTa) und Grundschule schon trainiert werden. Dort kann und sollte man auch nicht alles digitalisieren. Zusätzlich mal (bspw. Programmieren mit Lego) sehe ich aber als Mehrwert. Auch zuhause sollte mit den Kindern eben dies „trainiert“ werden. Also Malen, Lesen, Schneiden, Einordnen, Regeln, Rituale, Medienumgang usw. usf. Mir ist natürlich bewusst, dass das heutzutage oftmals nicht leistbar ist und nicht der Realität entspricht. Das ist aber kein Problem der Digitalisierung IN der Schule.

Ja, das ist wichtig. Daher ein Zusammenspiel überlegen.
Bspw. kann man in Sport Bewegungsabläufe durchaus digital zeigen und besprechen. Genauso aufnehmen und analysieren (lassen).
In Musik braucht man nicht unbedingt dann die CD, sondern das Tablet reicht zum Musik abspielen. Zur Aufnahme auch, statt bspw. dem Diktiergerät. In Kunst Gemälde und Erklärungen.
Also man pickt sich eben raus, was einem digital evtl. weiter hilft/helfen kann. Ansonsten eben analog. Gerade bei diesen Fächern.
Auf einer Fobi zu VR/AR und co. wurde das Schweißen in der Berufsschule anhand diesen Techniken aufgezeigt. Dort lernen die Berufsschüler ohne große Angst sich an das Schweißen. Dann kommt die Praxis. Das wurde als sehr erfolgreich für sie zumindest dargestellt.
Trotzdem vereinen sie (logischerweise?) beide Bereiche, wo sinnvoll.

Wie gesagt, es geht bei der Digitalisierung nicht darum, das Analoge generell abzuschaffen. Sondern bestenfalls so zu erweitern, dass in den einzelnen Bereichen (und gesamt) ein Mehrwert entsteht.
Dazu müssen aber erst die Rahmenbedingungen erfüllt sein – was wohl nur an sehr wenigen Schulen der Fall sein dürfte.

Last edited 1 Jahr zuvor by Bla
Finagle
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Amüsant in dem Zusammenhang, dass man als Lehrkraft einen Rüffel bekommt, wenn man für durchschnittlich pro Lernende/n pro Schulstunde eine Kopie für differenzierte Lernmaterialien zieht.

An einer ISS mit fast 700 SuS mit Ganztagskonzept: „20.000 Kopien in 4 Wochen – das geht nicht! Das ist viel zu viel!“

Da muss man sich dann rechtfertigen und riskiert, dass man nur noch ein willkürlich veranschlagtes Kontingent zugewiesen bekommt, dass dann gerade mal für die Klassenarbeiten reicht.

Es reduziert sich immer auf den Nenner: Wir wollen alles, wir wollen aus und zwar sofort – aber bitte umsonst.

Insofern zeigen Input des Bildungssystems und sein Output in Form von Absolventen durchaus eine gewisse Kongruenz.

Überlasst es der KMK dies positiv zu „spiegeln“.

Andre Hog
1 Jahr zuvor

„…..and the beat goes on….and the beat goes on….“

Das wäre der passende Soundtrack zu dieser lachhaften Nullnummer aus den KuMis…

Warum befassen sich Leute, die entweder von der einen Seite der Medaille oder von der anderen Seite der Medaille keine Ahnung zu haben scheinen genau damit??

Stichwort: wie sichere ich meine berufliche Daseinsberechtigung….

„…..and the beat goes on….and the beat goes on….“

Cord Santelmann
1 Jahr zuvor

Nun ja, die Bedeutung des Schutzes der Grundrechte der den Schulen schutzbefohlenen, meist minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht aussuchen können, mit welcher Lernplattform an der Schule gearbeitet wird, wird von N4T offensichtlich anders bewertet als vom Philologenverband Baden-Württemberg PhV BW.

Der Ausgewogenheit halber hier die Position des PhV BW:

Auf die Datenschutzproblematik bei itslearning hatte der Philologenverband Baden-Württemberg (genau wie bei MS 365) sehr frühzeitig mit einer Pressemitteilung aufmerksam gemacht, in diesem Fall im Dezember 2020.

Siehe die Zumeldung des Philologenverbands Baden-Württemberg zur Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 09.12.2020 „itslearning erhält Zuschlag als Lernmanagementsystem für die Digitale Bildungsplattform“ unter

https://www.phv-bw.de/zumeldung-des-philologenverbands-baden-wuerttemberg-phv-bw-zur-pressemitteilung-des-kultusministeriums-vom-09-12-2020-itslearning-erhaelt-zuschlag-als-lernmanagementsystem-fuer-die-digitale-bildun/

Hintergrund: Itslearning nutzt die US-Anbieter Cloudflare (für die Datenübertragung und Verschlüsselung) und AWS (für die Datenspeicherung). Diese beiden US-Unternehmen sind aber aufgrund der US-Gesetzgebung (Cloud-Act) verpflichtet, auf Anfrage von US-Behörden personenbezogene Daten auszuliefern. Wie nach dem Scheitern des Abkommens „Privacy Shield“ und der Rechtsprechung des EuGH („Schrems II“-Urteil) der Betrieb von itslearning mit der Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO vereinbart werden kann, scheint fraglich.

Vgl. die Ausführungen des BfDI „Praktische Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf den internationalen Datentransfer (Rechtssache C-311/18 „Schrems II“)“ unter

https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Europa-Internationales/Auswirkungen-Schrems-II-Urteil.html

Bisher gibt es für diese Problematik unseres Wissen keine allgemein anerkannte Lösung.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Brink, bestätigte in seinem Jahresbericht 2021 bezüglich itslearning „datenschutzrechtliche Probleme, vor allem in Bezug zur zwar vertraglich ausgeschlossenen, aber dennoch stattfindenden Verarbeitung personenbezogener Daten in Drittstaaten, der Verarbeitung zu Zwecken von Auftragsverarbeitern und Prüfungen der technisch-organisatorischen Maßnahmen.“ Der LfDI hält diese Probleme in seinem Bericht allerdings für „überwindbar“ und das „Rollout“ von itslearning an den Schulen „angesichts der aktuellen pandemischen Situation auch für vertretbar […] wenn die Probleme sodann zügig in Angriff genommen würden.“

Siehe: LfDI: „Tätigkeitsbericht Datenschutz 2021: Wege aus der Pandemie – zurück zur Freiheit!“, S. 49, https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2022/02/22020225_Taetigkeitsbericht_TB-Datenschutz_2021_V1.pdf

Um welche „Probleme“ es sich dabei genau handelt, haben wir versucht, über zwei Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes und das Portal „FragDenStaat“ zu klären, leider bisher ohne Erfolg.

Siehe die entsprechenden Anfragen „Beratungsunterlagen des Landesbeauftragten für Datenschutz (LfDI) Baden-Württemberg für das Kultusministerium BW bezüglich der Lernplattform itslearning“ unter

https://fragdenstaat.de/anfrage/beratungsunterlagen-des-landesbeauftragten-fur-datenschutz-lfdi-baden-wurttemberg-fur-das-kultusministerium-bw-bezuglich-der-lernplattform-itslearning/

und „Grundlage der Entscheidung des KM, itslearning an allen Schulen zu verwenden („Rollout“)“ unter

https://fragdenstaat.de/anfrage/grundlage-der-entscheidung-des-km-itslearning-an-allen-schulen-zu-verwenden-rollout/

Das KM weigert sich hartnäckig, Auskünfte darüber geben, welche datenschutzrechtlichen Probleme bei itslearning nach Auffassung des LfDI im Einzelnen bestehen.

Es drängt sich deshalb die Vermutung auf, dass analog zu MS 365 auch bei itslearning ein datenschutzkonformer Betrieb zweifelhaft ist.

Da den Schulen mit Moodle eine funktionale und datenschutzkonforme Lösung zur Verfügung steht, besteht aus Sicht des PhV BW kein Anlass, ohne Not eine Software einzusetzen, deren datenschutzkonformer Betrieb an Schulen nicht über jeden Zweifel erhaben ist.

Walter
1 Jahr zuvor
Tobias
1 Jahr zuvor

Wo leben wir eigentlich, dass wir uns derzeit über so „Nichtigkeiten“ aufregen? Fragt Euch doch wie Datenschutzkonform ist Schule überhaupt derzeit ???

Die Schulverwaltung nutzt sicherlich PCs, und verwaltet da teilweise die Schülerakten digital. In NRW z.B. SchildNRW. Das Ding nutzt eine SQL Datendank, oder eine schrullige alte Access Datenbank. Wow, und in 99,99% sind die Daten in der Datenbank NICHT verschlüsselt, sondern nur lapidar mit einem Kennwort vor dem Zugriff geschützt.

Mopse ich der Schule also diesen PC oder den Server habe ich alles was ich wissen will, Schullaufbahn des Schülers, Kontakte der Eltern, und die Bankverbindung inkl. Bilder. Das ist ein Goldschatz um Konten der Eltern zu knacken… Wahrscheinlich kann ich mittels Social Engineering, mehr Schaden anrichten, als CIA und NSA jemals mit dem Aufsatz eines Schülers.

Man könnte Secure Boot, Firmwarepassword und Bitlocker nutzen, naja, ausgepackt hingestellt, und genutzt – noch nicht mal die simpelsten Schutzmaßnahmen werden teilweise ergriffen…

Guckt man in den Keller der Schule wo in der Regel der Server steht, wie wird den dort die DSGVO berücksichtigt? In der Realität ist das ein Zimmerchen wo weder Klimaanalage steht, noch eine Zutrittssicherung noch eine Brandmeldeanlage, Unterbrechungsfreie Stromversorgung, usw. …

Zerpflücken wir die Sache doch mal weiter, wer transportiert bei Euch die Klassenbücher in den Unterricht? Schüler? Wie war es noch, Name und Vorname sind da drin, und im Zweifel sogar besonders zu schützende Daten, wie Religion und Gesundheitsdaten. Ach die DSGVO gilt nicht nur für digitale Daten??? Oh welch ein Wunder!

Wie handhabt ihr die Notenlisten? Sind die in euren schönen Sparkassenkalendern? (wie war das noch mit der Werbefreiheit). Wer passt denn darauf auf, dass diese Dinger „geschützt“ sind, oder sind die per se sicher, weil im Öko-Stoffbeutel des Lehrers?

Will man uns eigentlich verarschen? Wenn schon Datenschutz, dann doch bitte richtig, dann fangt doch mal an der Wurzel des Problems an, da passieren hunderte Datenschutzvorfälle pro Tag in Schulen die keinen Landesdatenschützer interessieren. Im Vergleich dazu wird hier Microsoft und Co. unters Brennglas gehalten, und man versucht hier Dinge aufzubauschen, dass ist schon der Sache unwürdig und vor allem nicht dienlich. Fakt ist, ich kenne kein Unternehmen, dass wie MS in den letzten Jahren auf konstruktive Kritik eingegangen ist, und ständig Verbesserung eingegangen ist.

Sehen wir uns mal Facebook an, die können tun und machen wie Sie lustig sind, und da passiert nahezu nichts. (Hier könnte man auch mal ein Schulfach für den Umgang mit digitalen Medien konzeptionieren).

By the way, wieso sprich eigentlich keiner über Apple? Wenn ich sehe wie viele Container vor Schulen ausgeschüttet wurden, mit iPads für bedürftige oder Lehrerdienstgeräte… Ach ja, war ja Pandemie bedingt. Sorry ich vergaß, gilt nur für Neuanschaffungen, ab dem kommenden Schuljahr. Apple hat bisher ebenso wie Google am Rande gestanden und machen was Sie wollen.

Laut der Apple AGBs darf man unter 16 Jahre nicht mal ein iPad laut AGBs nutzen, da der Schüler nicht der Verarbeitung einwilligen kann. Aber wir machen dann iPad Klassen – und wie ein Wunder, da dürfen die Eltern dann einwilligen, weil da das Schutzverhältnis wie es Brink bei M365 anbringt, keine Wirkung hat. Es ist meiner Meinung einfach Absurd…

Mit meinen/unseren Steuergeldern werden hier OpenSource Lösungen propagiert, die per Definition sicher sein sollen. Das ist einfach nur ein Grab, den Technologievorsprung werden wir so NIEMALS einholen können, und wir verballern Geld in Systeme und Lösungen, statt dieses nachhaltig und sozial zu verwenden. Achja, wie siehts mit der Barrierefreiheit von diesen Lösungen aus???
Ich würde mir wünschen wenn man mit dem Geld Lehrerinnen und Lehrer besser besolden würde, und mehr Stellen schaffen würde, um die Qualität der Ausbildung zu erhöhen, und vor allen jeden einzelnen bedarfsgerecht fördern zu können, stattdessen dieser Quatsch…

So genug Dampf abgelassen – es ist absolut der falsche Ansatz der hier verfolgt wird, hier werden Mücken zu Elefanten, dabei stehen die Elefanten schon längst in der Schule zu duzenden…

Last edited 1 Jahr zuvor by Tobias
tozitna
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tobias

Ich kann all den Ärger und Frust echt verstehen, aber – um im Bild zu bleiben – vielleicht ist ein Tierpark ohne Tiere nicht zu haben (wegen der Mücken und Elefanten)…

Thorsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tobias

Wenn der Staat ein Kind zwingt, dass ein Unternehmen im Auftrag des Staates dessen personenbeziehbaren Daten verarbeitet und damit das Kind darüber nicht mehr selber entscheiden kann (informationelle Selbstbestimmung), dann muss der Staat jede Datenverarbeitung kennen, erklären und verantworten können.

Im System von Microsoft365 gibt es offenbar personenbeziehbare Datenströme m, bei denen weder das beauftragte Unternehmen noch die verantwortliche, staatliche Stelle diese erklären/verantworten konnten.

An der Stelle ist die Diskussion auch schon vorbei.
Und das Problem liegt und ist weder zu lösen vom Datenschutzbeauftragten, dem Ministerium, den Schulen – sondern einzig von dem angeblich so verbesserungsfähigen Unternehmen.

Kleinweicher
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Da hier immer auf dem den armen, vernachlässigten Kindern rumgeritten wird:

Ich empfehle die Einschulung ab 16/18 aus Datenschutzgründen!

Wie Tobias richtig schreibt, interessiert es keinen einzigen Verantwortlichen aus den Landesdatenschutzinstitutionen was so datenschutzrechtlich in den Schulen abgeht (Schlagwort Personalmangel). Genauso wenig wird die Aussage zur Datenkonformität von Google hinterfragt. Da stellen sich IHKs, HKs hin und berichten, wie toll die Zusammenarbeit mit Google ist. Soweit ich weiß, werden zehntausende „Kinder“ in diesen Institutionen ausgebildet bzw. deren Ausbildung begleitet. Also Ball sehr flach halten, wenn es darum geht, einseitig bestimmte Anbieter an den Pranger zu stellen. Aber was soll´s: Manchen Menschen kann halt nicht geholfen werden, zumal sie vermutlich ihr gesammeltes Wissen aus Google beziehen.

Peter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Tobias

Zitat:
„Mit meinen/unseren Steuergeldern werden hier OpenSource Lösungen propagiert, die per Definition sicher sein sollen. Das ist einfach nur ein Grab, den Technologievorsprung werden wir so NIEMALS einholen können, und wir verballern Geld in Systeme und Lösungen, statt dieses nachhaltig und sozial zu verwenden. Achja, wie siehts mit der Barrierefreiheit von diesen Lösungen aus???“


Welchen „Technologievorsprung“ sollte man denn da nicht einholen können? Das geht recht einfach: Man bezahlt Programmierer, die die Programme entwickeln und schafft somit etwas für die Zukunft. DSGVO konform. Fertig. Das gibt es glaube ich schon länger. 😉

Birne
1 Jahr zuvor
Antwortet  Peter

Wer ist denn „man“? Der Staat? Also die Politiker, die in Schulen weder Digitalisierung noch Coronaschutz noch Inklusion noch ausreichend Lehrkräfte noch menschenwürdige Schulgebäude hinbekommen? Der Staat, der rechtlich an Tariflöhne gebunden ist – und IT-Programmierer in Konkurrenz zur Wirtschaft deshalb gar nicht adäquat bezahlen kann? Der Staat, der jede Anschaffung europaweit mit Riesenbimborium ausschreiben und am Ende den billigsten Mist einkaufen muss, sodass am Ende garantiert Quark herauskommt?

Wenn der Staat so toll und High Tech so einfach zu machen ist: Warum übernimmt der Staat dann nicht auch die Autoindustrie, die Lebensmittelindustrie, die Landwirtschaft und überhaupt alles – womöglich weil das schon in der DDR nicht geklappt hat?

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