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Lehrerin weigert sich, angeordnete Mehrarbeit zu leisten – fristlos gekündigt! Dagegen wehrt sie sich nun vor dem Arbeitsgericht

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MAGDEBURG. Das Land Sachsen-Anhalt hat einer Grundschullehrerin nach fast 40 Dienstjahren gekündigt, weil sie die Erteilung einer verpflichtenden Zusatzstunde pro Woche verweigerte – fristlos. Die 60-Jährige klagt allerdings dagegen vor dem Arbeitsgericht Stendal. Ein Termin steht noch nicht fest. Unterdessen machen die Eltern der betroffenen Grundschule gegen die Kündigung mobil.

Das Gericht hat zu entschieden. Foto: Shutterstock

Das Landesschulamt hatte die Kündigung zuvor verteidigt. Die betreffende Lehrkraft habe sich seit geraumer Zeit und mehrmals geweigert, die Vorgriffsstunde zu leisten. Dies stelle eine Arbeitspflichtverweigerung dar, die Konsequenzen nach sich ziehe. Alle milderen Mittel, darunter ein Personalgespräch und eine Abmahnung, seien ausgeschöpft worden, hieß es. „Der Personalrat hat darum letztlich auch keine Einwände gegen die Kündigung erhoben.“ Die Lehrerin habe genau gewusst, „zu welchen Konsequenzen ihr Handeln führen wird“.

Um den Unterrichtsausfall zu begrenzen, den der auch in Sachsen-Anhalt sich auswachsende Lehrermangel verursacht, müssen Lehrerinnen und Lehrer dort seit den Osterferien eine Stunde pro Woche zusätzlich unterrichten. Diese können sie sich auszahlen lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansammeln. Die Maßnahme des von der CDU-Politikerin Eva Feußner geführten Bildungsministeriums löste wütende Proteste in der Lehrerschaft aus (News4teachers berichtete). So kündigte die GEW an, das Land deshalb mit einer Klagewelle überziehen zu wollen.

Tatsächlich sind seit dem 14. August zwei – offenbar von der Gewerkschaft unterstützte – Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt anhängig (News4teachers berichtete auch darüber). Sie zielten darauf ab, Regelungen zur Einführung eines Langzeitarbeitskontos für Lehrkräfte und zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften im Schuldienst für unwirksam zu erklären, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. «Die Antragsteller sind der Auffassung, dass diese Regelung mit höherrangigem Recht unvereinbar ist, weil bei der Anordnung der Vorgriffsstunde ohne Ausnahme sowohl gegen beamtenrechtliche als auch arbeitsrechtliche Grundsätze verstoßen werde».

Auch die Lehrerin der Grundschule Henningen bei Salzwedel wehrte sich einem Bericht des MDR zufolge gegen die vom Bildungsministerium verfügte Zusatzstunde. Von Anfang an habe sie in ihrem Kollegium erklärt, dass sie damit nicht einverstanden sei – und ihre Ablehnung mit den hohen Belastungen im Schuldienst begründet. Zu unterrichten sei nicht mit früheren Zeiten zu vergleichen, sagt die 60-Jährige gegenüber dem Sender: Klassen mit 27, 28 Schülern, Kinder mit unterschiedlichsten Voraussetzungen und Ansprüchen. Manchen Mädchen und Jungen fehle der Wille zu lernen, andere seien in ihrer Aufmerksamkeit und ihren Aufnahmefähigkeiten eingeschränkt.

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Manche ihrer Kollegen hätten mit Unverständnis reagiert, andere ihre Bewunderung für ihren Mut ausgedrückt. Auch ein Personalgespräch und eine Abmahnung hätten sie von ihrer Meinung nicht abgebracht. Daraufhin erfolgte die Kündigung aus dem Schuldienst – fristlos. „Durch Ihr Verhalten haben Sie das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber nachhaltig und unwiederbringlich zerstört“, so heißt es in dem Schreiben des Schulamts, das dem Sender vorliegt.

„Es handelt sich um eine klare dienstrechtliche Verfehlung. Die Kollegin kann nicht überrascht gewesen sein. Sie wusste um die Konsequenzen“

„Es ist angesichts des Fachkräftemangels immer bedauerlich, Personal zu verlieren“, sagt Bildungsstaatssekretär Jürgen Böhm, bis vor Kurzem selbst noch Bundesvorsitzender des Realschullehrerverbands. „Allerdings wurden im konkreten Fall seitens der Schule und des Landesschulamtes über einen Zeitraum von mehreren Monaten alle milderen Maßnahmen ausgeschöpft.“ Die Lehrerin sei über Wochen über keine einzige Brücke gegangen, erklärte er gegenüber der Magdeburger „Volksstimme“. Böhm: „Es handelt sich um eine klare dienstrechtliche Verfehlung. Die Kollegin kann nicht überrascht gewesen sein. Sie wusste um die Konsequenzen.“

Die Anordnung zur Mehrarbeit verteidigt er. „Die Arbeitszeit der Lehrer in Sachsen-Anhalt ist im Vergleich zu anderen Bundesländern teils geringer. In Grundschulen etwa hatten wir bis April 27 Unterrichtsstunden pro Woche. Der Nachbar Niedersachsen verlangt regulär 28 Stunden. Wir haben die Arbeitszeit damit also in gewisser Weise nur ans Niveau anderer Bundesländer angeglichen“, sagt Böhm und betont: „Die Vorgriffstunde wird bei uns gesondert vergütet oder kann auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt und später abgebummelt werden. Das gibt es in anderen Bundesländern nicht.“ Sie sei unter den aktuellen Bedingungen „schlicht nötig“.

Unterdessen wird Prostest aus der Elternschaft der betroffenen Grundschule laut, wie die „Volksstimme“ berichtet. „Warum wird in Zeiten von Personalmangel langjähriges Personal mit einer vorbildlichen Personalakte fristlos gekündigt“ – so wollen die Verfasser von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) wissen. „Herr Haseloff, wissen Sie eigentlich wie schwer die Arbeit mit bis zu 30 Kindern in einer Grundschulklasse ist? Haben Sie überhaupt eine Ahnung, was es bedeutet, dann noch Mehrstunden zu leisten?“ Zumal der Großteil der Lehrer an der Grundschule um die 60 Jahre alt sei. Die Eltern fordern: „Bitte überdenken Sie Ihre Personalpolitik!“ News4teachers / mit Material der dpa

KMK-Kommission sagt 20 Jahre Lehrermangel voraus – sie empfiehlt: Mehrarbeit für Lehrkräfte, Hybridunterricht, größere Klassen

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blau
8 Monate zuvor

Ach haben wir doch keinen Lehrermangel, dass wir es uns leisten können, alte überlastete Lehrkräfte einfach mal zu kündigen?

Marie
8 Monate zuvor
Antwortet  blau

Es muss halt ein Exempel statuiert werden, sonst bestünde die Gefahr, dass andere sich ebenso weigern.

Martin
8 Monate zuvor
Antwortet  Marie

Zitat, das Mao zugeschrieben wird:
„Bestrafe einen, erziehe hundert!“

Ich_bin_neu_hier
8 Monate zuvor
Antwortet  Martin

„Bestrafe einen, erziehe hundert!“ – Die Frage ist hier allerdings: Erziehen wozu? Die Faust wütend in der Tasche zu ballen und komplett desillusioniert bis zur Pensionierung nie mehr als das Nötigste zu tun, um nicht gekündigt zu werden?

Das wird dem Schulsystem bestimmt gut tun, sich solche Lehrkräfte zu schaffen und heranzuerziehen…

Fakten sind Hate
8 Monate zuvor
Antwortet  Marie

Nö. Das ist das Arbeitsrecht. Was glauben Sie, wie es auf dem freien Markt abläuft.

Hier ist für Sie die Rechtsgrundlage. Also nix mit Fühlys Exempel.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html#:~:text=Die%20werkt%C3%A4gliche%20Arbeitszeit%20der%20Arbeitnehmer,Stunden%20werkt%C3%A4glich%20nicht%20%C3%BCberschritten%20werden.

Das Gesetz gilt mit wenigen Ausnahmen auch für Beamte und lässt sich prima gegen unliebsame Schulleitungen einsetzen.

Walter Hasenbrot
8 Monate zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Sorry, aber beraten Sie sich besser noch einmal mit einem Anwalt.

Es geht bei der Vorgriffsstunde nicht um die tägliche Arbeitszeit, sondern um eine einseitige Erhöhung der Deputatsstunden ohne Einbeziehung des Personalrates.

Fakten sind Hate
8 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ich brauche mich nicht von einem Anwalt beraten lassen, da er nichts zu entscheiden hat. Die Entscheidung liegen beim zuständigen Gericht und können nachgelesen werden.

Außerdem habe ich das erste Staatsexamen in eben jenen Bereich. Mit „vollbefriedigenden“ Leistung wurde mir bestätigt, dass ich mich mit den Grundlagen des Arbeitsrechtes auskenne.

Aber einen kurzen Input für Ihren Anwalt: Eine Erhöhung der Deputatstunden (regulären Arbeitszeit) muss der Arbeitsvertrag verändert werden. Dies ist einseitig nicht möglich (Grundlagen des Vertragsrechts). Ihre Erhöhung der Deputatstunden ist demnach Mehrarbeit und muss zeitlich begrenzt sowie zurückgegeben werden (Freizeitausgleich, Geld).

Glauben Sie nicht? Siehe obige Quelle und lesen sie sich die entsprechenden Klageschriften durch. In einigen steht dies sogar ziemlich eindeutig. Ein Protokoll (NRW, ca. 2002) suche ich Ihnen nicht heraus, da sie es nichtmals schaffen, einfache Gesetzestexte mit konkreten Fällen in Verbindung zu setzen.

StrichVorPunkt
8 Monate zuvor
Antwortet  blau

+1 Stunde steht nun -27 Stunden gegenüber. Immerhin ein Bereich, in dem der Staat konsequent durchgreift.

Riesenzwerg
8 Monate zuvor
Antwortet  StrichVorPunkt

Oder einfach nur mal wieder ein Zeichen, wie gut die rechnen können…..

Ich fürchte fast, da wird ein Exempel statuiert und ich wünsche der Kollegin, dass sie dann von sich aus „tschüss“ sagen und sehr laut gehen kann (Rente usw.).

Das Land hat sie nicht verdient!

Samson
8 Monate zuvor
Antwortet  blau

Not und „alte überlastet Lehrkräfte“ (oder „Personal“) bedeutet halt nicht Narrenfreiheit.
Anweisung ist Anweisung. Das ist im gesetzlichen Rahmen so. Bei Lehrern, bei Busfahrern, bei Immobilienmaklern, … willkommen im Leben!

Walter Hasenbrot
8 Monate zuvor
Antwortet  Samson

Anweisungen müssen rechtmäßig sein.

Und das ist in diesem Fall umstritten.

Fakten sind Hate
8 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Und wer streitet sich da? Die Fühlys. Ja, der Fall ist demnach umstritten. Nur nicht in den verantwortlichen Instanzen. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Der Personalrat musste dem zustimmen (siehe Artikel). Und der zuständige Dezernent sieht es anscheinend auch so.

Der Dreh und Angelpunkt einer möglichen Klage wird nicht die Rechtmäßigkeit (Arbeitsverweigerung mit anschließender Abmahnung und Entlassung) sein, sondern wohl eher die Verhältnismäßigkeit. Hierzu wird sich aber auch angesehen, ob die Lehrerin bereits etwas dienstrechtliches auf dem Kerbholz hatte. Außerdem steht noch die Begründung im Entlassungschreiben im Raum. Dazu habe ich bereits etwas geschrieben.

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Ich vermute stark, es ist etwas komplexer als Sie es rechtlich schlussfolgern.

Zunächst haben wir hier offensichtlich noch keine Arbeitsverweigerung.
Oder kam die Lehrerin gar nicht zum Dienst?
Wurde ihr denn bereits ein neuer Stundenplan mit der zusätzlichen Stunde erteilt?

Arbeitsverweigerung wäre also eine übertriebene und nicht haltbare Anschuldigung.

Unter Umständen muss andersherum beleuchtet werden, in wieweit diese Stunde überhaupt entlohnt wurde und wird.

Da es sich offenbar um keine Deputatserhöhung handelt und die Zusatzstunde nicht vertraglich entlohnt wird, muss geregelt sein, das und wie sie entlohnt wird.

Offenbar handelt es sich auch nicht um eine gewöhnliche Vertretungsstunde, die wie andere über das Mass von 3 Vertretungsstunden im Monat hinausgehende Vertretungsstunden dann per Antrag komplett ausgezahlt werden können.

Die beiden bekannten und herkömmlichen Erstattungsmöglichkeiten werden also vom Arbeitgeber nicht angeboten.

Somit müsste die Lehrkraft also ohne Zusage und Sicherheit der Entlohnung verpflichtet zunächst umsonst arbeiten. Was grundsätzlich als Zwangsarbeit zu bezeichnen wäre. Gefährliches Pflaster für das Ministerium.

Auch der Freizeitausgleich ist nicht ausreichend klar und zuverlässig für die Lehrerin geregelt. Da sie bereits 60+ Jahre alt ist, wird der Freizeitausgleich nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Wobei ja offenbar noch nicht einmal transparent geregelt wurde, wie dieser zeitlich durchgeführt wird.

Somit hat die Lehrerin nicht einmal die Wahl zwischen Freizeit- und Geldausgleich. Sie muss sich also für den ebenfalls noch nicht eindeutig geregelten Geldausgleich entscheiden.

Da wären wir somit beim Aspekt der Ungleichbehandlung.
Gefährliches Pflaster für das Ministerium.

Nun denn, sie mögen das anders sehen. Aber Sie entscheiden das ja im Endeffekt auch nicht und haben nur ihre vergangenen individuellen Urteile und Gesetze vorliegen, die teilweise auf eine geregelte Arbeitszeiterfassung beruhen, deren Verpflichtung das Ministerium jedoch nicht nachkommt.

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  Samson

Oh ja, Gesetzliche Rahmen. Da war doch was.
Haben Busfahrer, Immobilienmakler, … auch noch immer keine gesetzlich verpflichtende Arbeitszeitmessung?

Puh, ist ja erschütternd.

Narrenfreiheit ist nur beim Dienstherren erlaubt, gell?

Top Kommentar! Von der Wand bis zur Tapete gedacht.

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  blau

Es war schon immer so.
Solange Eltern und Kinder ruhig und zufrieden sind, tätscheln Schulleitungen und Ministerium wohlwollend Deinen Kopf.

Kommst Du ihnen quer oder hast Wünsche, die ihnen nicht passen, reagieren sie mit dienstlicher Verpflichtung, Personalgespräch, Abmahnung.

Zumindest jede verbeamtete Lehrkraft sollte wissen, dass sie Freiheit für Sicherheit eintauscht.

Ramona
8 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Eltern sind schon lange nicht mehr ruhig und zufrieden. Eltern drehen am Rad und haben keine Handhabe und keinen Einfluss auf das Schulgeschehen. Eltern kommen und gehen, Lehrer bleiben und haben eine größere Lobby als man denkt. Letztenendes bekommen Lehrer keine Sanktionen, nutzen ihre beamtlichen und pädagogischen Freiheiten und treiben einen immer größeren Keil zwischen Eltern und Schule. Die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit wird immer größer und vor lauter Jammern sehen Lehrer gar nicht, was für große Freiheiten sie haben. Trotz lästiger Dienstpflicht.

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  Ramona

haben keine Handhabe und keinen Einfluss auf das Schulgeschehen.“

Das müssen ziemlich unmotivierte und ignorante Eltern sein.
Ich kenne einige Beschluss-Einbringungen in die Schulkonferenzen, die durch Eltern- und/oder Schüler:innen-Vertreter:innen gekippt werden.

Andere wiederum bringen Beschlussvorlagen in die Schulkonferenzen ein, denen dann mehrheitlich zugestimmt und somit umgesetzt werden.

Ich gehe mal aufgrund Ihrer fehlenden Erfahrung dessen davon aus, dass Sie daher weder Elternteil noch Schüler:in sind.

Außerdem nehme ich es so wahr, dass gerade die Lehrkräfte an der „Front“ der Kitt zwischen Eltern und Schule sind.

sehen Lehrer gar nicht, was für große Freiheiten sie haben.“

Da haben Sie absolut Recht, je mehr Belastung, Stress, steigende Anzahl unterrichtsferner Zusatzaufgaben, Mehrarbeit, weniger Wertschätzung, Verweise auf Dienstpflichten on top kommen, desto weniger sieht eine derart belastete Lehrkraft noch die Freiheiten, die einst die überschaubaren besonderen Belastungen noch kompensieren konnten.

brasilero
7 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Für sehr viele Mit-menschen ist der Lehrer von heute doch immer noch derjenige der zig Wochen Ferien hat.
Den Stress den Lehrkräfte heute haben, die Kämpfe mit Renitenten Schülern und Eltern der sich bis in die Abendstunden hinzieht sehen die wenigsten. Alle ange- stellten Lehrkräfte sollten streiken um diese Entscheidung zu kippen.

Riesenzwerg
7 Monate zuvor
Antwortet  brasilero

Ja, diese Mit-menschen sollten mal updaten.

Oder bei sich gucken, wann sie was alles von Lehrkräften ganz selbstverständlich fordern!

Riesenzwerg
7 Monate zuvor
Antwortet  Ramona

Böse Lehrer! Pfui – treiben einen Keilzwischen Menschen, die sich kaum noch kennen…. Eltern und ihre Kinder.

Nicht zu fassen!

Ironie off.

Ihr Beitrag ist ein Grund zum Jammern.

Wir sind für irgendwelche Klüfte – Achtung! Spoiler! – NICHT verantwortlich.

ulschmitz
3 Monate zuvor
Antwortet  Ramona

Irgendwie tun Sie mir Leid, so verdreht, so wenig Ahnung vom Schulalltag…

Clara
6 Monate zuvor
Antwortet  blau

Das heißt nicht „alt“, sondern „erfahren“!

Realist
8 Monate zuvor

Die Wirtschaft diskutiert die 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich:
https://www.focus.de/finanzen/kolumne-von-carsten-maschmeyer-deutschland-muss-raus-aus-dem-hamsterrad-und-rein-in-die-vier-tage-woche_id_208212739.html

Und den Lehrkräften zwingt man unbezahlte Mehrarbeit auf. Ein Job, der bei vielen schon traditionell keinen festen Feierabend hat und Wochenendarbeit beinhaltet in Korrekturzeiten. Und das im selbstfinanzierten „Home Office“ (neben den üblichen 5 Tagen in der Woche Präsenz in der Schule und den damit verbundenen Fahrtzeiten und -kosten, ohne „Dienstwagenprivileg“, nicht einmal ein „Job-Rad“ gönnt einem der Arbeitgeber..).

Wie maximal unattraktiv will man den Lehrerberuf eigentlich noch machen?

Gen Z: „Lehramt? Ich bin doch nicht blöd!“

Marie
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Korrekterweise muss man ja zugestehen, dass die Mehrarbeit in dem Fall nicht unbezahlt ist, man kann es sich auszahlen lassen oder abbummeln.

Realist
8 Monate zuvor
Antwortet  Marie

Auszahlen = netto irgendwo knapp über Mindestlohn dank progressiver Steuer

Abbummeln = in 10 Jahren oder so (wer vorher dienstunfähig wird ist selber Schuld?)

Realist
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

100 Euro pro zusätzlicher Unterrichtsstunde (= 400 Euro pro Monat) und man könnte drüber reden. Also ungefähr das, was Handwerker und Freiberufler so pro Stunde aufrufen. Das würde auch Wertschätzung und Wichtigkeit durch die Arbeitsgeberseite ausrücken. Mit den aktuell gültigen Vergütungen für Mehrarbeit für Lehrkräfte stiehlt sich der Arbeitgeber GANZ BILLIG aus der Verantwortung für ein jahrzehntelange verfehlte Bildungspolitik.

Mankannesnichtfassen
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Ich habe 14 Wochenüberstunden (x42 Unterrichts Wochen x2 wegen Vorbereitung und Korrekturen, da ich 2 Hauptfächer habe). Über mir schwebt immer das Damoklesschwert des Verfalls der Stunden. Ich bekomme seit Jahren nicht die mir zustehende Entlastung, sondern baue Überstunden auf. Gegenüber der SL bestehe ich immer wieder auf meine Entlastung. Laut Dienstrecht muss ich die Überstunden abfeiern, allerdings nicht, wenn zwingende Gründe dagegen sprechen. Die gibt es natürlich immer. Wie kann ich mich wehren? Nie wieder würde ich diesen Beruf ergreifen, in dem meine Arbeit nicht gewürdigt und nach Gutsherrenart über mich verfügt wird. Warum gibt es nicht flächendeckend Arbeitszeitkonten?

Karen Blümchen
8 Monate zuvor

In Niedersachsen müssen die Stunden zeitnah, also im nächsten Schuljahr abgebaut werden.
Daher Beschwerde über den Schreibtisch der Schulleitung( Dienstweg!!!) an den Dezernenten.
Darin nachweisen, dass Sie die Sl am xxx und am xxx aufgefordert haben, die Stunden auszugleichen.

Ramona
8 Monate zuvor

60 Minuten Überstunden oder Schulstundenüberstunden?

Mankannesnichtfassen
8 Monate zuvor

14 Wochenstunden, z. B. in einem Jahr einen Gk mehr als gedacht = 3 Wochenstunden plus, im nächsten Jahr wieder = 6 Stunden usw. 52 Woche hat das Jahr, davon abgezogen 6 Wochen Sommerferien und je 2 für Ostern und Herbst. Wobei man in den Ferien natürlich auch arbeitet.

ulschmitz
3 Monate zuvor

Was ist mit Weihnachts“ferien“? 2-3 Klausuren/Klassenarbeiten plus Entwürfe für schriftl. Abitur – früher auch Deutsch – heute Geschichte, Philo, z.B. – plus fette Erkältung…

brasilero
7 Monate zuvor

Auf den Punkt gebracht

Melo
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Genauso ist es am Frankfurter Flughafen. Zusätzliche Arbeitstage werden mit bis zu 250€ brutto vergütet 🙂

Wer noch als Lehrkraft arbeiten möchte und dafür Jahre lang studiert, ist schlicht zu dumm!

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Ich vermute, es ist hier die vom Kunden bezahlte Handwerkerstunde gemeint. Je nach Branche, Auslastung und Region kommt das dann hin.

Fresh L
7 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Ich wollte auch nur versuchen zu erklären, wie der Stundenlohn-Vergleich des Realisten eventuell zu Stande gekommen sein könnte.

Dass eine Handwerkerstunde wirtschaftstheoretisch nicht mit einer Schulstunde vergleichbar ist, sehe ich genauso.

Wobei, wenn man jetzt berücksichtigt, dass alle Bürger mit ihren Steuern auch die Schulstunden bezahlen, dann ….

Naja, das führt wohl zu weit. 😉

ulschmitz
3 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Eben, eben, ALLE Bürger:innen, auch die pöhsen Lehrer:innen…

Marielle
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Überstunden verfallen auch anderswo.
Ich habe eine elektronische Zweiterfassung. Aber mein Saldo wird am Ende des Monats gekappt. Stand heute habe ich diesen Monat 20 Überstunden, ein paar Tage sind noch übrig zu arbeiten. Und einige Deadlines offen. Auch ich kenne das TZ Problem. Aber nur fürs Protokoll: nicht alle bekommen Überstunden ausgezahlt oder können es abbummeln.
(Ich habe übrigens 24 Tage Urlaub, keinen Dienstwagen, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, keinen Bonus. Einen Studienabschluss habe ich übrigens)

ulschmitz
3 Monate zuvor
Antwortet  Marielle

Weihnachtsgeld für Lehrer:innen ist eine Sage aus längst vergangenen Tagen, ebenso das Urlaubsgeld. Dienstwagen hatte ich nie, dafür die gesamte IT-Ausrüstung auf meine Kosten. Wo ein Bonus für Lk herkommen soll, erschließt sich mir nicht.

Alex
2 Monate zuvor
Antwortet  Marielle

„Ich bekomme meine Überstunden auch nicht ausgezahlt“
=>
„Yay, ich werde mehr von meinem Arbeitgeber ausgenutzt als Sie… Sie haben also kein recht wütend zu sein, dazu geht es ihnen noch nicht schlecht genug.“

m(

REALIST*IN
7 Monate zuvor
Antwortet  Realist

100 € mehr die Woche = 433,33 € mtl. ->wenn man rechnen kann.

Sven A.
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Abbummeln = in 10 Jahren oder so (wer vorher dienstunfähig wird ist selber Schuld?)

Geht noch besser: es gab in anderen Bundesländern, da stand im Kleingedruckten, dass die Stunden nach einer Zeit X verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig genommen wurden.

Also ich traue dem Dienstherren maximal von der Wand bis zur Tapete.

Karen Blümchen
8 Monate zuvor
Antwortet  Sven A.

Das wäre mir noch zu weit…

ulschmitz
3 Monate zuvor
Antwortet  Sven A.

Oder die Schulleitung muss kruz vor Schluss drauf hingewiesen werden, dass da noch Vorgriffsstunden waren – obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre, am Beginn des letzten Dienstjahres die Rückgabe der VG-Stunden prääzise zu planen.

Jabe
8 Monate zuvor
Antwortet  Marie

Seit April hat das Land Sachsen-Anhalt seinen angestellten und verbeamteten Lehrern und Lehrerinnen noch keine einzige Vorgriffsstunde bezahlt.

ulschmitz
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

„Bekommt es vorerst nicht hin“ ist eine sehr freundliche Formulierung, könnte ja auch sein, dass nie geplant war, „es hinzubekommen“. Trau schau wem!

ginny92
8 Monate zuvor
Antwortet  Jabe

Da muss ich mich doch echt mal setzen. Aber die Dame habe das Vertrauensverhältnis zerstört. Mir fehlen die Worte.

Kommpi
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Wahnsinn wie Lehrer sich einschätzen.
Was denn noch? Dienstwohnung? Hat der Bundespräsident ja auch. (Obwohl der nicht mal zwingend ein Staatsexamen braucht. Krass)

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Kommpi

Der gewöhnliche, ordentliche Lehrer leistet selbstverständlich mehr als der Bundespräsident.

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  Kommpi

Aber der Bundespräsident hat bestimmt die gesetzlich verpflichtende Arbeitszeitmessung. Oder meinen Sie, der bekommt seine 10000 im Monat ohne Stundenberechnung? Könnte natürlich auch sein.

brasilero
7 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Wir hatten doch schon einmal so einen Schönling an der Spitze des Staates der dann das Handtuch geworfen hat und trotzdem fürstlich entlohnt wird

ulschmitz
3 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Der Bundespräsident und BuKa z.B. sind immer im Dienst. Gleiches gilt 24/7 für Lehrkräfte, z.B. verstärkt auf Studienfahrten ins Ausland.

Mika
8 Monate zuvor
Antwortet  Kommpi

Genau, und einen Träger für meine Tasche. Ach so, ein Luftzufächler während der warmen Jahreszeit wäre auch recht.

ulschmitz
3 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Sie haben die Klassenbuchführer:innen vergessen, die die Lehrkraft bei der Buchhaltung unterstützen; sodann die Kaffeeholer und Kreidetester…

Riesenzwerg
7 Monate zuvor
Antwortet  Kommpi

Ja, wir sind schon eine seltsame Spezie.

Wir wollen sogar mal ein Wochenende frei haben!

Faule Säcke halt. Oder?

ulschmitz
3 Monate zuvor
Antwortet  Kommpi

Das waren noch Zeiten, als es DIenstwohnungen für Lk oder zumindest Schulleiter:innen gab, ist lange her. LEdiglich auf Sylt soll ein „Lehrerhaus“ gebaut werden – oder schon fertig sein; letzte Maßnahme, um die Abwanderung dringend benötigter Lehrkräfte zu verhindern.

Unverzagte
3 Monate zuvor
Antwortet  ulschmitz

Wer will schon freiwillig mit einem Kollegium zusammen wohnen?

Realistin
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

ach du meine Güte, ja, dieses neue Modell mit ca. 30 Stunden Wochenarbeitszeit auf vier Tage verteilt und homeoffice (den ganzen Tag zuhause ohne Pendelwege) ist noch nicht im Schulwesen angekommen.

Spart Zeit und Geld. Generation Z wird das merken und sie suchen sich schon jetzt homeoffice Jobs raus.

Realist
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Aus der „freien“ Wirtschaft:

„Die Beschäftigten des Unternehmens [Schott] müssen demnächst 2,5 Stunden pro Woche weniger arbeiten – ohne Gehaltseinbußen. Zuschläge werden sogar erhöht.“
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/schott-senkt-arbeitszeit-bei-vollem-lohnausgleich-19186186.html

Vor einem Jahr wegen der hohen Energiepreise als Glashersteller noch herumgejammert, aber der Staat hilf ja mit Energiepreisbremse und demnächst Industriestrompreis.

Nur für den öffentlichen Dienst ist wieder kein Geld da, da muss man konsequent „Übergriffsstunden“ einführen, sonst will das faule P… ja nicht arbeiten…

Gen Z: „Lehramt? Ich bin doch nicht blöd!“

Realist
8 Monate zuvor

„„Durch Ihr Verhalten haben Sie das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber nachhaltig und unwiederbringlich zerstört“, so heißt es in dem Schreiben des Schulamts, das dem Sender vorliegt.“

Wer hat hier eigentlich wessen Vertrauen zerstört? Eine einseitige Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung durch den Arbeitgeber soll kein Vertrauensbruch sein? Wertschätzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sieht anders aus…

Fakten sind Hate
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Das ist ein Standardschreiben und der Hauptgrund, um beispielsweise einen Beamten aus dem Dienst (bzw. Angestellter) zu entfernen. Die Interpretation von solchen Schreiben bringt nicht, weil sie rechtlich hieb- und stichfest formuliert werden.
Bei der anstehenden Klage müssen beide Parteien beweisen/widerlegen, dass das Dienstvergehen tatsächlich „das Vertrauen unwiederbringlich zerstört“ hat.

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Interessant.
Also die Faktenlage ist doch relativ eindeutig und für jeden ersichtlich.
Lassen Sie uns doch einmal Anwalt spielen und spasseshalber einmal für beide Seiten beweisen/ widerlegen ob und in wiefern in diesem Fall „das Vertrauen unwiederbringlich zerstört“ wurde.

Mögen Sie starten?

brasilero
7 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Was „Otto Normalo “ denkt und wie er handelt unterscheidet sich gravierend vom Denken und Handeln etlicher Richter.

ulschmitz
3 Monate zuvor
Antwortet  brasilero

„Vor Gericht und auf See sind wir alle in wessen hand auch immer…“ – daskennt man von langen Prozessen zwischen Bank und Bankopfer, wo dann nacheinander 2 Richterinnen offen zugeben, keine Ahnung zu haben.

Riesenzwerg
8 Monate zuvor

Nun – man stelle mal die lapidare Frage, WER da seit JAHREN die Arbeitspflicht verweigert…..

Die Dame hat Mut, Rückgrat und einen A in der Hose – ganz ohne Weisebefugnis und Macht.

Hut ab – ich verneige mich und drücke die Daumen 🙂

Wenn das durchkommt, ist das ein verdienter Schlag ins Gesicht der Misswirtschaftler, die sich KuMi nennen….

Karl Heinz
8 Monate zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Unterschreibe ich glatt.

„zwei – offenbar von der Gewerkschaft unterstützte – Normenkontrollverfahren“ sind nun wahrlich nicht das, was ich als Klagewelle bezeichnen würde.
Generell sind mit die Gewerkschaften hier viel zu passiv.

Wie kann man einfach so bestehende Arbeitsverträge einseitig ändern?
Arbeitszeitkonto – was nach 10 Jahren erst abgebaut werden darf.
Da ist die gute Frau definitiv nicht mehr auf Arbeit.
Und die Auszahlung wurde ja auch wieder geändert, weil die es verwaltungs-technisch nicht gebacken bekommen.
Dafür lahmt als Gegenleistung die Bearbeitung von Anträgen usw…

Kann ich nur hoffen, dass man bei den nächsten Tarif-Verhandlungen hart und härter bleiben wird. Arbeitsbedingungen sind ja ein gutes Stückweit mit verhandelbar…

brasilero
7 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Es geht einfacher. Angestellte haben ein Streikrecht. Also mal einen landesweiten Streik aller Angestellten Lehrkräfte. Mal sehen wer zuerst einknickt.

ginny92
8 Monate zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Ich wünsche mir sehr das die Dame recht bekommt, denn dann wird es tatsächlich so sein das mehr Lehrkräfte den Mut aufbringen solche Wege zu gehen.

Realist
8 Monate zuvor

Die Kollegin sollte übrigens ein Spendenkonto einrichten um den Prozess notfalls bis zum Bundesarbeitsgericht oder bis zum EuGH durchziehen zu können. Würde sicherlich interessant werden.

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Ich würde spenden.

Hornveilchen
8 Monate zuvor

Ich bin gespannt. Wenn sie nicht gekündigt werden kann, werde ich auch eine Stunde weniger wöchentlich arbeiten. In Berlin haben wir ja auch 28 Wochenstunden an den Grundschulen.

Marie
8 Monate zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Das ist aber Ihre reguläre Unterrichtsverpflichtung, nicht eine zusätzlich zu leistende Stunde.

potschemutschka
8 Monate zuvor
Antwortet  Marie

2003 wurde die Pflichtstundenzahl in Berlin für alle Lehrkräfte um 2h „temporär“ angehoben (in Gs von 26 auf 28). Das damalige „temporär“ ist jetzt „regulär“!

potschemutschka
8 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Schön für den Bildungssenat – jüngere Kollegen (wie Marie anscheinend auch) wissen oft gar nicht mehr, dass es mal anders (weniger) war. Läuft doch!

Marie
8 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

So jung auch nicht mehr 🙂 . Ich kenne auch noch die zeitweilige Vorgriffsstunde in NRW. Nach deren Auslaufen wurde damals auch mal eben in den Weihnachtsferien eine allgemeine Erhöhung durchgewunken, allerdings wohl mit Personalratbeteiligung. Dies scheint in Sa-Anh. nicht geschehen zu sein.

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Hatte damals jemand den Mut bis zur Kündigung durchzuziehen?

potschemutschka
7 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Nö, sollte ja auch nur „temporär“ sein, dann hatten sich irgendwann wahrscheinlich viele daran gewöhnt oder sind in Teilzeit und die nachkommenden jungen Lehrer kannten es schon nicht mehr anders (nach 20 Jahrenvergisst man eben so manches). Klappt also!

gehtsnoch
7 Monate zuvor
Antwortet  potschemutschka

Urtel Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Lehrer wehren Mehrarbeit ab
Tenor: Das Kultusministerium hätte vorab die Arbeitsbelastung der Gymnasiallehrer ermitteln müssen, ehe es Mehrarbeit (1 Std./Wo mehr) verordne.
Unwirksam sei die Mehrarbeits-Order außerdem, weil sie nur für Gymnasiallehrer gelte … (Gleichbehandlungsgrundsatz)
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/gericht-kippt-mehrarbeit-fuer-gymnasiallehrer-a-1037983.html

Iri-Hor
8 Monate zuvor
Antwortet  Marie

Also die Argumentation ist jetzt, wer (derzeit) bereits 28 Wochenstunden leistet, leistet sie zu Recht. Wer nun statt 27 neu 28 Wochenstunden leisten muss, leistet sie zu Unrecht.

So ???????

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  Iri-Hor

Was war die damalige Begründung für die Aufstockung?
Hatte sich damals irgendwer bis zur Kündigung gegen die Zusatzstunden geweigert?

Marie
8 Monate zuvor
Antwortet  Iri-Hor

Bei wem die Stundenerhöhung ein ordentliches Verfahren durchlaufen hat, wird nachträglich dagegen wenig möglich sein. In Sa.-Anh. fehlte wohl die Beteiligung der Personalräte, da sollte man eine Chance haben, dagegen vorzugehen.

Walter Hasenbrot
8 Monate zuvor

Ich wünsche der Kollegin vor Gericht viel Erfolg.

Sollte sich herausstellen, dass die Anweisung der Mehrarbeit unrechtmäßig war, ist wohl auch die Kündigung unwirksam.

Umgekehrt git dann, dass das Ministerium das Vertrauen zu seinen Beamten zerrüttet hat.

Wie will die Ministerin das dann wieder gutmachen?

Angesichts der noch laufenden Klagen gegen die Vorgriffsstunde und der ungeklärten rechtlichen Situation erscheint mir die Kündigung der Lehrerin, die 30 Jahre lang gute Arbeit geleistet hat, unverhältnismäßig.

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Absolut Ihrer Meinung.
Es ist auch gerade zu dreist und unverschämt vor dem Hintergrund der noch immer nicht eingeführten rechtlich verpflichteten Arbeitszeitmessung Lehrkräfte wegen der Weigerung zu einer weiteren nicht zeitlich erfassbaren Zusatzstunde fristlos zu kündigen.

Schildbürger sind dagegen noch reflektierte und mitdenkende Menschen.

Dirk Meier
8 Monate zuvor

Einerseits finde ich das Vorgehen der Lehrerin mutig und zolle ihr dafür Respekt. Während im ganzen Land die Arbeitszeiten sinken, sollen Lehrkräfte sogar noch mehr arbeiten – ohne das deren Arbeitszeit überhaupt erfasst wird. Der finanzielle Ausgleich ist ein schlechter Witz. Selbst ein 520 EUR Job an der Edeka Kasse wäre durch die Steuer- und Abgabenfreiheit finanziell attraktiver als diese Zusatzstunde.

Andererseits hätte ich mich in der Situation der Kollegin nicht so verhalten. Sie ist 60 und hätte auf einen schnellen Renteneintritt hinarbeiten können. Durch die höhere Belastung ergeben sich vermutlich auch zusätzliche Krankheitsphasen, die als Kompensation angesehen werden können.

Was ich nicht so ganz verstehe ist die Argumentation des Ministeriums. Wenn man der Meinung ist, dass die Zusatzstunde eine Angleichung an Niedersachsen darstellt, dann dürfte diese doch auch nicht zusätzlich vergütet werden, weil das in Niedersachsen auch nicht gemacht wird.

Gute Werbung für den Lehrerberuf sieht sicherlich anders aus. Die Lehrerin wird nun vermutlich durch eine Erzieherin ersetzt.

Ich möchte mal ein einziges Unternehmen sehen, welches verlässliche und dringend benötigte Mitarbeiter kündigt ohne einen passenden Ersatz zu haben. Eigentlich müsste der Arbeitgeber alles tun um die Mitarbeiter zu halten, z. B. bessere Arbeitsbedingungen, Boni, Leistungsprämien, JobRad, kostenloses Deutschland-Ticket, kostenloser Kaffee, Obstkorb im Lehrerzimmer, …

Realistin
8 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Meier

ja, die Bonuszahlungen in den Unternehmen mit vielen Prämien

Marielle
8 Monate zuvor
Antwortet  Realistin

Warum wechseln keine Lehrer in die Wirtschaft??? Wenn dort Milch und Honig fließen? Ich versteh das nicht…

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Marielle

Das passiert durchaus.
Und keine Sorge, beim Thema innere (oder auch äußere) Kündigung – da geht noch was.

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  Dirk Meier

Sie haben vollkommen Recht.
Aber Abschreckung zählt hier wohl für das Ministerium mehr als Abhilfe des selbstverschuldeten Lehrkräftemangels.

Außerdem freuen sich nun alle anderen Bundesländer, die bisher zurückhaltend (feige?) abgewartet haben mit der Zusatzstunde.

Sollte die Klage der Lehrerin scheitern, können wir uns alle auf die Zusatzstunde gefasst machen.

Ich habe schon wieder so ein starkes Kratzen im Hals *hüstl*

Lanayah
8 Monate zuvor

Wenn die Kollegin 60 Jahre alt ist, wann sollte sie denn dann diese Zusatzstunde überhaupt wieder abfeiern?

ginny92
8 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Gar nicht und das scheint der Dame bewusst zu sein, da bliebe nur die Auszahlung. Schaut man sich allerdings wie diese Auszahlung in anderen Bundesländern läuft und gelaufen ist in Vergangenheit, dann ist das kein gutes Geschäft. Da wird dann alles in einem Batzen ausgezahlt anstatt monatlich damit auch schön dick Steuern davon abgehen. In einigen Bundesländern wird es auch nur wie eine Vertretung vergütet. Und die damit anlaufende Mehrarbeit ( Konferzen, Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung) wird ignoriert. Und mit 60 Jahren wird sie denke ich dies alles im Blick haben.

Jörg H
8 Monate zuvor

Die Frau ist eine Heldin! Wenn alle Lehrer solidarisch mit ihr wären, säßen die Lehrer am längeren Hebel. Aber selbst der eigene Personalrat fällt ihr in den Rücken. So läuft das leider immer. Es sind nicht die Politiker, die die Leute vor Ort zu Mehrarbeit einteilen, sondern die eigene Schulleitung/Kollegen. Rückgratlose Mitläufer die sagen:“Wir können nicht anders handeln.“ Doch kann man und die Frau ist das beste Beispiel dafür!

Meinetwegen
8 Monate zuvor
Antwortet  Jörg H

An den Teilnahmezahlen bei Arbeitsausständen oder außerunterrichtlichen Aktionen können Sie sehen, dass die Zahl der Helden unter den Lehrern sehr klein ist. Nur wenige machen mit und wehren sich. Die meisten gehen brav zur Arbeit und schimpfen, dass die Gewerkschaften nichts für sie tun.

Gustav
8 Monate zuvor

Es wird ja immer nur von einer Schulstunde gesprochen, also was regen sich hier alle so auf mag der Volksmund so denken.

Leider beinhaltet eine Schulstunde auch die Vor-und Nachbereitung, die Notenvergabe mit anschließender Konferenzzeit, mögliche Elterngespräche usw…

Da ist man dann auch mal schnell bei 2 Zeitstunden.

ginny92
8 Monate zuvor
Antwortet  Gustav

Die man so las ich dann mit 19€ vergütet bekommt. Rechnet man das mit den im Schnitt + 2 Stunden in der Woche, welche ich im übrigen als realistisch betrachte, kommt man auf einen Vergütung von ca. 6,33 die Stunde. Das macht man doch gerne bei so horrenden Summen.

LehrerBW
8 Monate zuvor

Ich würde die Mehrstunde unterrichten wenn sie vergütet werden würde.
Soll sich ehrlich gesagt nicht so anstellen ‍♂️

Unverzagte
8 Monate zuvor
Antwortet  LehrerBW

Wie jung sind Sie?
Gibt Kolleg*innen, deren Gesundheit Priorität hat. Für Geld in Schule arbeiten is eine dünne Basis, die nicht lange halten wird.
Nach Ihrer Argumentation ist die Entlastungsstunde im Alter lächerlich.

Fakten sind Hate
8 Monate zuvor
Antwortet  Unverzagte

Die Älteren sollen sich mal nicht so anstellen, schließlich vertreten wir Jüngeren ohne Ende die Krankenstände der Älteren… Moment… Ich gucke mal kurz in die Statistik, da habe ich es schwarz auf weiß.

Ohh….okay….stimmt nicht… Anders rum

Leo Lausemaus
8 Monate zuvor
Antwortet  LehrerBW

Die Stunde Mehrarbeit führt aber nicht zu einer höheren Besoldung!

Marie
8 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

Und in die Pensions-/Rentenberechnung fließt sie dadurch auch nicht ein.

Berufspädagoge
8 Monate zuvor

Vorgriffstunde? Eher eine Übergriffstunde! Es sind die Katholiken Hasselhoff und Feußner (beide CDU) ja nicht gewohnt, dass man Befehlen von der (politischen) Kanzel widerspricht und sich wehrt. Da kann man schon mit mal ein Exempel statuieren. Grüße aus dem Land „Modern Denken“ – Lutherland.

Realist
8 Monate zuvor
Antwortet  Berufspädagoge

„Übergriffsstunde“

Den Begriff sollte man sich merken! Nennt die Sache beim wirklichen Namen!

Der Zauberlehrling
8 Monate zuvor

+1 = -27

Dass bei der Gleichung ein Fehler vorliegt, wird auch der Grundschüler irgendwann verstehen, die Kultusminister nicht.

+1 => -27

Könnte man übersetzen mit Mehrbelastung führt zu Stundenausfall.

Vom Lehrerverbandpräsidenten ins Ministerium gewechselt – Verräter und Aufsteiger und jetzt die Klappe aufreißen und den Dienstherrn verteidigen. Auch solche Fälle gab es schon und wird es immer wieder geben. Eine Besetzungscouch wird es wohl für den Posten im Ministerium nicht gegeben haben.

Mit Sicherheit soll ein Exempel an der Kollegin statuiert werden – mit Breitenwirkung für welche die mediale Berichterstattung auch noch sorgt.

Gegen die Kündigung klagen, hoffentlich mit Erfolg!!! Viel Erfolg für diesen Weg!

Fakten sind Hate
8 Monate zuvor

Aus Dienst entfernt heißt auch gleichzeitig, dass die Pension flöten gegangen ist. Die Beiträge gehen dann in die Rente und die dortigen Bezüge liegen deutlich unter den Pensionszahlungen. Hinzu kommt, dass die Dame wohl nicht auf die vollen Beitragszahlungen und dem regulären Renteneintrittsalter kommt, was zu enormen Geldeinbußen führt.

Der Staat verliert zwar 27 Stunden für maximal 7 Schuljahre, spart dadurch aber ordentlich Kohle.

Leo Lausemaus
8 Monate zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Die Pension wird sozusagen umgewandelt in eine Rente. Die Arbeitgeberbeiträge werden überführt; die eigenen Beiträge könnte sie nachzahlen. Ohne hat sie dann eben nur halb so hohe Ansprüche erworben, denn sie hat ja selbst nicht direkt eingezahlt.

Als angestellte Lehrerin hätte sie ganz normal wie alle Nicht-Beamten eingezahlt, da ginge ihr nichts verloren.

Fakten sind Hate
8 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

In NRW wird man vollständig nachversichert. Das Land zahlt sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den vom Arbeitnehmer.
Wie es mit den anderen Bundesländer steht weiß ich nicht.

Während die Pension etwa 70% des letzten ruhefähigen Gehalts entsprechen würde, liegt die Rente bei etwa 45%(?) des Durschnittslohns der Einzahlungsjahre.

Was ich noch vergessen habe. Die Lehrerin war wahrscheinlich verbeamtet und privatversichert. Da sie bereits das Grenzalter überschritten hat, kann sie nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Auf sie kommt also nicht nur eine gammelige Rente sondern auch monatlich fette Krankenkassenbeiträge zu.

So kann es uns allen verbeamteten Lehrern gehen. Man sollte sich daher mal überlegen, wie hoch dieses altmodische Treueverhältnis zum Dienstherrn eigentlich im Kurs steht.

Marielle
8 Monate zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Vielleicht sollte man die „gammelige Rente“ in die Litanei der Lobeshymnen auf die Bedingungen in der Wirtschaft übertragen.
Ich habe großes Mitleid mit angestellten Lehrern, die unter beamteten „Kollegen“ die gleiche Arbeit tun und sich deren Jammerei bei großen Vorteilen anhören müssen.

Quartett
8 Monate zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

In Sachsen-Anhalt sind in der Altersgruppe und an Grundschulen, wenn überhaupt, nur Schulleiter(innen) verbeamtet.
Die Verbeamtung von neu eingestellten Lehrkräften begann ca. 2003, wenn ich mich nicht irre.

Victoria Petermann
8 Monate zuvor

Egal, wie sehr man auch das Verhalten der Kollegin goutieren mag, und welche Argumente ins Feld geführt werden. Wenn sie Beamtin ist, unterliegt sie dem Beamtenrecht. Und das- das Recht und seine Gültigkeit- ist eindeutig. Wenn man sich verbeamtenn lässt, muss man das in Kauf nehmen. Und nach 40 Dienstjahren kurz vorher die womöglich volle Pension aufs Spiel zu setzen, ist keine Haltung, sondern schlichtweg dumm.

Bayer
8 Monate zuvor

Unterirdisch ( dumm ) ist Ihre Äußerung , Frau Petermann.
Wäre die Kollegin zum Amtsarzt gegangen, hätte sie das Problem nicht.
Sie scheint an Vernunft, Dankbarkeit…. der Vorgesetzten zu glauben, was natürlich mittlerweile ein Fehler ist
(Berufsanfänger gut hinsehen !)
Die neue Devise: Mit burnout in die Pension – hat mit dem Beamteneid keiner unterschrieben.

@ LehrerBW: Sie kennen die Dame, Ihren gesundheitlichen…..Zustand.
„Soll sich nicht so anstellen“ geht davon aus, dass sie pumperlfit ist
und Ihre Aussage führt weiterhin zur Außenwirkung: LuL leisten gerne gegen geringe Vergütung weitere Mehrarbeit, alles kein Problem.

Victoria Petermann
8 Monate zuvor
Antwortet  Bayer

Ganz genau, wäre sie zum Amtsarzt gegangen, hätte sie das Problem in der Tat nicht. Mit Ü60 kriegt man das immer hin. Wie gesagt- geschickt ist anders- oder eben dumm.

Bayer
8 Monate zuvor

Sie bestätigen damit, der Beamte sollte seine Türchen kennen.
Vlt. kalkulierte H.Böhm, vom Fach, das sogar ebenfalls ein.
Wichtig ist scheinbar vorrangig, dass die Eltern das Gefühl haben, es werde alles getan, um die SuS zu „versorgen“.
Was Wunder, wenn die Frühpensionierungen beständig steigen und sämtliche Türchen genutzt werden.

Bayer
8 Monate zuvor
Antwortet  Bayer

-2
Würden alle so denken wie Sie, müssten auch die letzten übriggebliebenen Idealisten aus Überlebensgründen umdenken, öfters daheim bleiben, weniger Zeit in besseren Unterricht investieren……Kein KuK ist auf Dauer bereit, nur noch aufzufangen und dabei selbst krank zu werden.
Es wird dahin kommen (sage ich nach 40J. mit SLerfahrung),
das Klima in Lehrerzimmern ist rauher geworden, viele sind gezwungen, zunehmend auf sich zu schauen.
Bsp: Auch auf LuL, die nach covid wiederkommen, wird außer dem üblichen Procedere nicht weiter geschaut, ist ja alles vorbei, man braucht ihre Arbeitskraft und verheizt sie – ohne nachzudenken; so kommt es häufiger als in der Wirtschaft zum Gesamtausscheiden.
Man glaubt eben im Olymp immer noch, so vorgehen zu können, wie es vor dem Lehrermangel üblich war.
Arbeitszeiterfassung etc. , wäre alles nötig. Meine Erfahrung zeigt aber, dass die meisten irgendwann nicht mehr ertragen können, dass man ihnen durch Überbelastung zunehmend die Basis für guten Unterricht nimmt.( für mich der Grund, warum die Kollegin die Zusatzstunde verweigerte, aus ihren Aussagen gegenüber der Presse erkennbar )
Das zeugt davon, dass man oben den eigenen Laden nicht mehr kennt und/oder sich nur noch in Verzweiflungsschläge rettet.
Das geht schief.

Mittlerweile stimme ich @Realist vollkommen zu und rate von einem Beruf ab, den ich immer empfohlen habe.

Victoria Petermann-
8 Monate zuvor
Antwortet  Bayer

Eben- wollen Sie mir widersprechen oder bestätigen?
Ich bin nach 31 Dienstjahren durchaus immer noch idealistisch und optimistisch, aber nicht doof und auch pragmatisch- egoistisch geworden. Gründe zählen Sie auf.
Davon abgesehen, warum muss ich als Lehrer:in mich selbst und persönliche Interessen/Menschen grundsätzlich hintenanstellen? Die leuchtenden Kinderaugen sind eben nicht Lohn genug. Von anderen Berufen erwartet das doch auch niemand.
Für mich gilt: Pension as soon as possible!

Karen Blümchen
8 Monate zuvor
Antwortet  Bayer

Aus tiefstem Herzen gibt es einen grünen Daumen. Bin seit 30 Jahren im Schuldienst. Habe ich immer geliebt.
Nun rate ich ab…

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Bayer

Sie haben mit ihren ersten Sätzen perfekt beschrieben, wieso diese Drohne gerade eher als Virus unterwegs ist.

Was -interssanterweise!- gerade Aussenstehende scheinbar selbst um den Preis völliger kognitiver Dissonanz nicht verstehen wollen: Marktmacht und Realität bahnt sich immer ihren Weg.
Geht man mit höher bis hoch qualifiziertem Personal so um – wird darauf eine Reaktion folgen. Und je unterdrückter, um so heftiger.

unverzagte
8 Monate zuvor

Definieren Sie eine käufliche Haltung, die sich primär an Geld „volle Pension“ orientiert, als intelligent?

Victoria Petermann-ohne Heiligenschein
8 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Jetzt packen Sie mal den Heiligenschein wieder ein 😉
Habe mich dazu gerade gegenüber @Herrn Bayer eingelassen.

unverzagte
8 Monate zuvor

Bedarf es eines Heiligenscheines, um Ihre Fixierung auf schnöden Mammon in Frage zu stellen ?

Victoria Petermann-ohne Heiligenschein
8 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Bei aller Liebe, aber das ist doch Quatsch. In dieser Diskussion geht es um Fragen der Arbeitszeitorganisation, des Dienstrechts usw. Natürlich geht es auch um Geld. Ohne dabei ein Einkommen zu erzielen, das meinen Lebensunterhalt sichert, würde ich sicher nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern Leben, Engagement und Interessen möglicherweise anders organisieren. Das ist noch lange keine Fixierung auf den schnöden Mammon. Dann hätte ich einen Beruf gewählt, wo man mehr verdient.

Berufspädagoge
8 Monate zuvor

Nur zur Erinnerung: In Sachsen-Anhalt ist nur ein Teil der Lehrer/innen verbeamtet!

Victoria Petermann-ohne Heiligenschein
8 Monate zuvor
Antwortet  Berufspädagoge

Auch gut für die Kollegin. Stempeln gehen und/ oder woanders anheuern. In Bayern gibt`s sogar noch eine Prämie (Vorsicht: Ironie).

Leo Lausemaus
8 Monate zuvor
Antwortet  Berufspädagoge

Als angestellte Lehrerin würde sie bei Entlassung immerhin Arbeitslosengeld bekommen. Beamte bekämen das nicht. Wurde das nicht irgendwo neulich diskutiert?

Mika
8 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

Sie bekäme wohl eine Sperrfrist wegen selbst verschuldeter Entlassung, denke ich.

Mika
8 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

Beamte haben ja auch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Warum sollten sie also Arbeitslosengeld bekommen?

Georg
8 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Kriegt sie nicht. Aber meines Wissens gibt es so eine Art Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Dienstzeit.

Fresh L
7 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Warum sollten sie also Arbeitslosengeld bekommen?“

Hmm? Weiß nicht. Aber vielleicht weil sie nach der Kündigung arbeitslos sind?

Mika
7 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Arbeitslosengeld erhält, wer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Es steht jedem Beamten frei, entsprechend privat vorzusorgen, analog zur Pflichtversicherung der Angestellten.

Fresh L
7 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Das ist mir schon klar.
Ich wollte nur die Ungleichheit zwischen den Gruppen etwas verdeutlichen.
Die mal (vermutlich häufiger) eher vorteilhaft für die verbeamtete Person ist, mal aber auch nachteilhaft sein kann.

Bei dem Wunsch nach höherer Rente oder den Vorzügen der privaten KV könnte man Ihrer Logik nach dann unfairer Weise auch andersherum argumentieren.

Jede gesetzlich versicherte Person kann sich ja zusätzlich versichern.
Jede Person die auch eine Rente in Pensionshöhe möchte kann ja zusätzlich vorsorgen.

Mika
7 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Da meine verbeamteten Kollegen (vergleichbarer Familienstand, gleiche Dienstjahre, gleiche Steuerklasse) netto jeden Monat ca. 1000€ netto mehr im Portemonnaie haben (nach Abzug der KV), passt das nicht so ganz. Bei monatlich netto 1000€ weniger soll ich dann noch zusätzliche Zahlungen für über 30% Rentendifferenz zur Pension aufbringen? Das ist lächerlich.

Fresh L
7 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Es mag sein, dass in einzelnen Vergleichskonstellationen diese augenscheinlichen Differenzen entstehen.
Trotzdem ist es Ihnen möglich.
Es ist mMn genauso lächerlich das verbeamtete Lehrkräfte in eine Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen, wenn mit der Verbeamtung eigentlich klar ist, dass man nirgendwo anders mehr arbeiten wird/kann/darf und „Goldene Löffel“ stehlen muss, um überhaupt entlassen werden zu können.
Nun ja, vermutlich ist diese EINE Zusatzstunde einer dieser „Goldenen Löffel“.
Während sich andere Lehrkräfte frühpensioniert mit „Kinderallergie“ in der Karibik vergnügen.

Mika
7 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Sie selbst brachten doch ins Spiel, dass Beamte kein Arbeitslosengeld bekämen. Ja, weil sie nichts einzahlen. Und jetzt bringen Sie als Argument, dass Beamte nichts einzahlen müssten, weil sie quasi nicht arbeitslos werden können? Bisschen im Kreis gedreht, was? 😉

Sami
7 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Nein. Beamte sind schlechter dran. Weil sie verbeamtet sind. Und sich nicht aussuchen können, wo sie arbeiten. Und nicht kündigen können. Und nicht streiken dürfen. Und sich nicht gesetzlich versichern dürfen.
Was soll da das fadenscheinige Argument, dass sie eine höhere Pension bekommen. Und die Vorzüge der PKV sind auch nur erfunden.
Oder etwa nicht?
Ich verstehe nicht, warum angestellte Lehrer nicht viel mehr auf die Barrikaden gehen.
Tatsache ist: wer selbst kündigt hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber verbeamtete haben leider einen zu beschränkten Horizont, um das zu verstehen. Die armen haben ja nicht mal Anspruch auf das horrende Arbeitslosengeld.

Fresh L
7 Monate zuvor
Antwortet  Sami

Das sehe ich nicht so.
Wenn ich als verbeamtete Lehrkraft akzeptiere, dass ich Freiheit für Sicherheit eintausche, bin ich insgesamt definitiv besser dran.

Die Vorzüge der PKV sind erfunden? Okay.
Gut, wenn das die allgemeine gesellschaftliche Sichtweise wäre.
Dann müsste ich wenigstens kein schlechtes Gewissen mehr haben, wenn vor mir der gesetzlich versicherte akut erkrankte Patient beim Hausarzt direkt ans Krankenhaus verwiesen wird, während ich mit meiner akuten Erkrankung sofort ins Wartezimmer gehen kann.

Riesenzwerg
7 Monate zuvor
Antwortet  Sami

Lange her und es mag sich verändert haben – ist man bei eigener Kündigung nicht „nur“ sechs Wochen gesperrt und bekommt danach Arbeitslosengeld?

Bla
7 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

Dafür verdienen Beamte deutlich mehr mit deutlich höheren Pensionen.
Man kann durchaus auch Geld sparen und selbständig für die Rente sorgen. Also sich Quasi zusätzlich absichern. (Ansonsten zahlt man eben die Rentenbeiträge nach … mit dem „Mehrgehalt“)
Ja, mir ist klar, dass das historisch auf einen Pensionspot zurückzuführen ist, welcher einfach „zweckentfremdet“ wurde. Dann wäre allerdings der Unterschied der Gehälter für weitgehend den gleichen Aufgabenbereich/Job noch deutlich unfairer.
Kann man jetzt so oder so sehen und werten.

Die bessere Diskussionsgrundlage ist die Frage, warum das so ist?
Man munkelt, dass der Arbeitgeber so binden kann. Wie eben beim 1. StEx + 2. StEx Prinzip.

Wie viele Lehrkräfte würden sich denn in der heutigen Zeit noch verbeamten lassen, wenn es diesen immensen Gehaltsunterschied bei gleicher Arbeit nicht gäbe?
Ist durchaus einer der Hauptpunkte, warum viele das Referendariat machen.
Muss man mal bisschen drüber nachdenken.

Gibt eben Vor- und Nachteile bei der (Ver-)Beamtung.

Victoria Petermann-ohne Heiligenschein
7 Monate zuvor
Antwortet  Bla

Genau so ist es, Ihr Schlusssatz fasst es treffend.
Mann/ Frau muss sich überlegen, was einem/einer wichtig ist und die jeweiligen Kröten ggf. schlucken. Mich hat das Dienstrecht mit seiner Schwerfälligkeit- Versetzungen, Tätigkeiten in anderen Bundesländern und an Universitäten etc. betreffend- während meiner gesamten Dienstzeit bis heute immer wieder gehemmt und eingeschränkt. Durchaus auch finanziell (-schließlich ist mir der schnöde Mammon ja so immens wichtig ;-)).
Aber die Pension, die es in 5 Jahren dann geben wird, ist nahezu unschlagbar.

gehtsnoch
7 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

Aber sicherlich ALGII (Bürgergeld) und noch das Übergangsgeld für sechs Monate.
(NRW = Unterhaltsbeitrag in Höhe von 70 Prozent des Ruhegehaltes)

Karen Blümchen
8 Monate zuvor

Nein, ich bin Beamtin. Nicht Leibeigene.
Meine Arbeitszeit ist gesetzlich definiert.Und die liegt angeblich bei 40 Stunden. Wenn der Dienstherrn die Unterrichtszeit erhöht, muss er sagen, was zu streichen ist.
Solange Lehrkräfte bereit sind, jede Verschlechterung der Arbeitsbedingungen hinzunehmen, ist es nur logisch, dass 90 % das Pensionsalter nicht gesund erreichen.
Das ist dumm.
Haltung zu zeigen, ist nie dumm. Ich nenne das Courage.

Victoria Petermann-ohne Heiligenschein
8 Monate zuvor
Antwortet  Karen Blümchen

Genau das- vom Heiligenschein kann man sich nichts kaufen. Vom Kranz des Dienstherrn auf dem Grab auch nicht.

gehtsnoch
7 Monate zuvor

Wenn sie Beamtin ist, unterliegt sie dem Beamtenrecht. Und das- das Recht und seine Gültigkeit- ist eindeutig. Wenn man sich verbeamtenn lässt, muss man das in Kauf nehmen. Und nach 40 Dienstjahren kurz vorher die womöglich volle Pension aufs Spiel zu setzen, ist keine Haltung, sondern schlichtweg dumm.“
Kündigung – Arbeitsgericht – ja, dann wird es wohl ein Angestelltenverhältnis sein.

Konfutse
8 Monate zuvor

Schade, Herr Böhm. Bei einer RLV Delegierten-Versammlung in Herrenberg hatten Sie vor wenigen Jahren (2018?) gefordert, in BW die Deputatstunden den bayrischen anzupassen: 24 Stunden, da die LuL überlastet seien. Nun andere Töne; Sie sprechen bei der Erhöhung der Stunden von einer „Angleichung“. Euphemismus…. Sind Sie jetzt auch schon ein Politkommissar geworden? Echt schade, ich bin enttäuscht!

Fresh L
8 Monate zuvor

Wenn ich nicht wüsste, dass es sich um eine Lehrerin handelt, würde ich sagen, die Dame hat Eier in der Hose.

Vom Ministerium beste Lehrkräfte-Werbung um deren toxische Beziehung zu ihren bediensteten Lehrkräften in Szene zu setzen.

Junge, Junge!
„Wir haben zahlreiche Brücken gebaut“ WTF?

Personalgespräch? =
„Akzeptieren Sie endlich die Zusatzstunde sonst kündigen wir Ihnen.
„Nein!“

Abmahnung? =
Akzeptieren Sie nun endgültig die Zusatzstunde sonst kündigen wir Ihnen fristlos.“
„Nein“

„Wir haben der Lehrerin zahlreiche wohlwollende Kompromisse unterbreitet, ihr breite Brücken gebaut. Sie wollte auch auf unser eindringlichstes Flehen unsere Zugeständnisse anzunehmen nicht darüber gehen.“

Naja, ich frag mal so: Wer verspürt noch jede Woche ein starkes Kratzen im Hals für jede zusätzliche Deputatstunde? *Räusper* *Hüstel*

447
8 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Ich.

Quartett
8 Monate zuvor

„…..Der Nachbar Niedersachsen verlangt regulär 28 Stunden. Wir haben die Arbeitszeit damit also in gewisser Weise nur ans Niveau anderer Bundesländer angeglichen“, sagt Böhm…..“

Dabei wird aber außer Acht gelassen, dass in Sachsen-Anhalt die Vorgriffsstunde bis zum 62.Lebensjahr zu leisten ist und die Altersermäßigung von 2 Stunden auch erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgt.
Da greifen in den anderen Bundesländern schon vorher die Altersermäßigungsregeln, soweit ich sehe. In Niedersachsen immerhin -1 Std. ab 60 Jahren, in NRW -1 Std. ab 55 Jahren und -3 Std. ab 60 Jahren, in Thüringen -2 ab 55 Jahren, in Sachsen ab 58 Jahren -1 Stunde, ab 60 Jahren -2 Stunden und ab 61 Jahren -3 Stunden usw.
Ich glaube, in keinem anderen Bundesland arbeiten im Moment Kollegen ab 60 Jahren 28 Stunden, wenn ich mich nicht verguckt habe.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/Pflichtstunden_der_LehrerInnen_2022.pdf

Karen Blümchen
8 Monate zuvor
Antwortet  Quartett

Auch Oberstufe wird in den Bundesländern unterschiedlich berechnet. Und die Entlastungsstunden sind völlig verschieden.
Altersteilzeitmodelle sind verschieden. Und Und Und.
Die greifen sich immer eine Zahl raus, die passt und ignorieren die anderen 20.
Das ist nicht redlich.

Lanayah
8 Monate zuvor
Antwortet  Quartett

In Niedersachsen bleibt es dann aber auch bei dieser einen mickrigen Stunde. Insofern hinkt natürlich trotzdem der genannte Vergleich mit Niedersachsen und seinen 28 Stunden, da die Kollegin mit 60 Jahren dort tatsächlich nur noch 27 Unterrichtsstunden hätte.

Fresh L
8 Monate zuvor

Man stelle sich vor, ab morgen verweigert JEDE Lehrkraft die Zusatzstunde.

Quartett
8 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Tatsächlich würde gar nichts passieren, denn diese zusätzliche Stunde bringt eigentlich nichts, es sieht nur auf dem Papier gut aus à la „wir haben etwas gegen den Ausfall/Mangel getan“.
28 Kollegen, die eine Stunde mehr erteilen, ergeben nämlich nicht eine Lehrkraft mehr, die dringend gebraucht wird. Pro Schule (z.B. kleine GS) sind es sowieso nur ein paar wenige Stunden, die nichts retten, da doch etliche Kollegen sie nicht erteilen müssen.

Fresh L
8 Monate zuvor
Antwortet  Quartett

Das auch.
Worauf ich jedoch anspiele, ist die daraus resultierende Entlassungswelle. Wenn die Ministerien konsequent durchgreifen wollten.
Dann wären gar kein Unterricht mehr möglich.
Ergo, müsste die Zusatzstunde zurückgenommen werden und die Kündigung der Lehrerin ebenfalls.
Leider ist die Gesamtheit der Lehrkräfte weder so gut vernetzt, noch so mutig oder wirklich überzeugt genug, um das in die Tat umzusetzen.

Fakten sind Hate
8 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Die Lehrer schaffen es noch nichtmals ein relevantes Streikvolumen auf die Straße zu bringen. Nach ein paar Tage Streik mit wenigen Lehrern ist die Sache meist gegessen. Das Ergebnis: Nichts. Das sieht man gut in Berlin. Aber auch in anderen Bundesländern.

Die neuen jungen Kollegen, die quasi sofort ein Haus auf Kredit finanzieren und eine Familie gründen, werden sicherlich nicht ihre Existenz aufs Spiel setzen, um die angeordnete Mehrarbeit zu umgehen.

Ihr Wunsch bleibt leider nur ein Wunschtraum, ansonsten würden die Lehrer deutlich bessere Tarifverträge verhandeln können

gehtsnoch
7 Monate zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Wunschtraum bessere TV, als Angestellter in der freien Wirtschaft kann ich mein Gehalt auch selber individuell aushandeln, selbst bei TV-Bindung. Nennt sich übertarifliche Zulage, die individuell als zusätzlicher Lohnbestandteil vereinbart werden kann.

Quartett
7 Monate zuvor
Antwortet  Fresh L

Mir war die Anspielung schon klar. 🙂
Ich habe den Beitrag genutzt, um die überwiegende Nutzlosigkeit der Stunde mal anzusprechen. Dazu habe ich nämlich noch nicht viel gelesen.

Fresh L
7 Monate zuvor
Antwortet  Quartett

Das stimmt auch.
Im Grunde wird damit der Lehrkräftemangel am Ende wieder mal nur auf dem Papier bekämpft.

AlexZ
7 Monate zuvor

Wenn die Arbeitspflicht in Dtl. bei 40 Jahren liegt, die Lehrerin schon 39 Jahre hat, dann müsste sie die Stunde im gleichen Schuljahr abbummeln. das heißt sie arbeitet im ersten Halbjahr eine Stunde mehr ubd im zweiten Halbjahr 2 weniger (Vorgriffsstunde und Abbummelstunde). Dass der Personalrat sie versucht zu überzeugen ist nicht seine Aufgabe, sondern Sie zu verteidigen.
Die Vorgriffsstunde müsste auch irregulär sein. Da Mehrarbeit nur angewiesen werden kann, wenn es kurzfristig, nicht vorhersehbar… zu Personalnot kommt. Die Bildungspolitik versagt erfolgreich seit 20-30 Jahren und ist selbstverschuldet.
Beispiele.:
hoher NC für das Studium.
Studium realitätsfremd
Haftbarkeit für dämliches Verhalten der SuS wird auf Lehrkraft übertragen.
Keine rechtliche Dirchsetzbarkeit gegen niemanden, da Kinder nicht rechtsfähig sind.
Mangelfinanzierung der Schulen
Mangelde Anzahl an Neubauten und Sanierungen.
Überdehnung der Kompetenzen, da KuK jeden Scheiß machen müssen, obwohl dafür nicht ausgebildet und nicht bezahlt. z.B: Autistenumgang, Diabetes, em-soz…
Überfrachtung der Schulen durch unkontrollierte Zuwanderung jeglicher Kultur, ohne die nötige Infrastruktur zu besitzen.
Erwartung, der ominösen Differenzierung in jedem Fach zu jeder Stunde, weil es von oben aufgedrückt wird. Denn die Kinder sind nicht dumm, sie werden falsch gefördert, zu wenig oder überfordert. Denn Eigeninitiative müssen sie nicht kennen. Selber denken wurde abtrainiert.
Wir haben in den zweiten Klassen 31 Kinder. Die haben aber kein Arbeitsschutzrecht, von 6m2 pro Schüler ausreichende Belüftung, Heizung oder einen angemessenen Schreibtisch, weil Geld fehlt.

Peter
7 Monate zuvor

In NRW gibt es schon sehr lange diese Pflichtstundenanzahl von 28. Ich finde es wieder mal merkwürdig dass sowas nicht für die ganze BRD angepasst wird. Diese Länderhoheit bzgl. Bildung ist m.M.nach nonsens und auch Teil des Problems.

Ich selber kann verstehen dass man sich wehrt bei einer Arbeitszeit Erhöhung. Die Bezahlung für Mehrarbeit ist ca. Mindestlohn, lohnt sich also überhaupt nicht. Die bessere Bezahlung bei Mehrarbeit wäre also der 1. Schritt. Dass man die Kündigung in Kauf nimmt finde ich mutig. Ich bin aber kein Jurist und kann es nicht beurteilen.

Ansonsten fällt mir auf, dass es hier sehr viele Leute gibt, die einfach alles schlecht reden und viel jammern. Bei diesem Newsportal fällt mir auf, dass es fast nur schlechte Nachrichten gibt.

Ich bin Lehrer und mein Beruf ist anstrengend. Ich kenne aber auch viele andere Menschen mit anstrengenden Berufen. Die werden oft besser bezahlt, aber nicht immer. Mir hilft es auf jeden Fall auch die positiven Seiten des Berufs zu sehen. Die gibt’s nämlich auch. Flexible Arbeitszeiten, viel Ferien, Sicherheit bis zur Pension, private KV mit moderatem Beitragsrisiko, totaler Schutz bei Krankheiten und wirklich lustige Tage mit jungen Menschen. Ja, einiges davon hat man nur als Beamter. Dafür dürfen Angestellte streiken und können sehr einfach die Schule wechseln, sind Vorteile die Beamte nicht haben.

M4RC32
7 Monate zuvor

Das Gehalt verdreifachen und fertig werden. Die Arbeit mit Menschen kann man niemandem mehr empfehlen, da hilft eigentlich auch ein höheres „Schmerzensgeld“ nur bedingt.

Barba Rossa
7 Monate zuvor

„…Die Vorgriffstunde wird bei uns gesondert vergütet…“ – gesondert heißt also in diesem Fall: GAR NICHT! Frau Feußner hat seit April keine einzige Stunde auszahlen lassen!

Bla
7 Monate zuvor
Antwortet  Barba Rossa

1. April?
Das war dann bestimmt ein Scherz.
Vielleicht kommt das „April, April“ dann noch irgendwann. Wird bestimmt witzig.

gehtsnoch
7 Monate zuvor

Leider wird mit keiner Silbe im Titelthema die Kleinigkeit erwähnt, dass es sich um eine angestellte Grundschullehrerin aus dem Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt handelt. (u. a. mdr.de https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/zusatzstunde-lehrerin-kuendigung-lehrermangel-klage-104.html)
Hätte da doch schon etwas mehr journalistische Feinarbeit erwartet, aber bringt weniger Aufreger-Quote (meine Meinung)

Z. B. Übergangsgeld nach nicht auf eigenen Antrag erfolgte Entlassung (nicht Kündigung) gibt es wohl nur für bis zu sechs Monate bei Beamten.
Bei Angestellten hört man auch mal ½ Ø-Monatgehalt je Dienstjahr als Abfindung bei vom AG gekündigtem AV.
Ob ein „Erlass für eine verpflichtende Zusatzstunde mehr pro Woche“ wie bei Beamten denkbar, im angestellten Arbeitsverhältnis so wie dargelegt als „Arbeitspflichtverweigerung“ generell möglich ist, wenn die ursprünglich vereinbarte Zeit abgeleistet wurde und Zusatzvereinbarungen beiderseitig unterschrieben nicht existieren würden, wer weiß es.

brasilero
7 Monate zuvor

Wenn die “ SCHLIPSTRÄGER“, die diese Anordnungen treffen selber betroffen wären, sähe Vieles anders aus. Aber diese Damen und Herren sitzen in einem großen Büro, können zwischendurch mal ab- schalten, ohne das etwas passiert

gehtsnoch
7 Monate zuvor

Nehmen wir mal an es gab die fristlose Kündigung.
Üblich ist es so:
Die Unwirksamkeit einer Kündigung kann vom Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Für alle Kündigungsschutzklagen gilt eine einheitliche Klagefrist von 3 Wochen. Innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Klageerhebung soll das Arbeitsgericht eine Güteverhandlung ansetzen, in der allein der Vorsitzende Richter, d. h. ohne die beiden ehrenamtlichen Richter, die Aufgabe hat, eine gütliche Einigung der Parteien herbeizuführen.(Haufe.de)
Nun einen ersten Termin bei Gericht noch nicht terminiert?
Also keine Kündigungsschutzklage gestellt? Für so einen Fall wäre dies dann aber bei fristloser Kündigung nicht im Bereich Dummheit angesiedelt?

Stefania Wehle
6 Monate zuvor

Ich kann diese Lehrerin verstehen. Und bin froh, dass die Eltern sich auch gegen den Rausschmiss der Kollegin wehren.
Es sollte wirklich die Personalpolitik sehr überdacht werden. Nicht nur in Schulen, ebenso in den Kitas. Es wird auch immer schwieriger, denn es kommen Kinder u Jugendliche aus vielen Ländern hinzu. Das erschwert die Arbeit der Lehrer enorm. Die Vorbereitung u Nachbereitung einer Unterrichtsstunde kostet viel Zeit. Arbeiten korrigieren uvm. Das sollte bitte bedacht werden.

Achje.
1 Monat zuvor

Stendal. Ohne „h“ .

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