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Klage gegen verordnete Mehrarbeit: Arbeitsgericht gibt Teilzeit-Lehrkraft recht

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MAGDEBURG. Das Land Sachsen-Anhalt hat in Sachen Mehrarbeit für Lehrkräfte eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das berichtet die Magdeburger “Volksstimme”. Dem Bildungsministerium zufolge ist das Urteil, das einer in Teilzeit arbeitenden Lehrkraft recht gibt, noch nicht rechtsgültig. Ohnehin sei die Übertragbarkeit auf andere Fälle unklar.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Das Land hatte die Extra-Stunde pro Woche als sogenannte Vorgriffstunde im April 2023 eingeführt – als Maßnahme gegen den Lehrkräftemangel. Lehrer an Gymnasien und Sekundarschulen müssen seit April vergangenen Jahres 26 statt 25 Stunden pro Woche, Grundschullehrer 28 statt 27 Stunden unterrichten.

Laut Medienbericht gab das Arbeitsgericht Stendal in seinem aktuellen Urteil nun der Pädagogin Recht, die sich durch die Regelung benachteiligt sieht. „Es wird festgestellt, dass die Weisung des beklagten Landes Sachsen-Anhalt betreffend das Ableisten einer Vorgriffstunde pro Schulwoche ab April 2023 bis 31.07.2028 unwirksam ist“, teilte ein Sprecher auf Anfrage der Zeitung „Volksstimme“ mit. Das Land kann Berufung gegen das Urteil einlegen.

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Auch andere Lehrkräfte haben gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde geklagt. Die GEW, die die Verfahren zweier Lehrer vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) unterstützt, äußerte sich positiv zu dem Urteil. „Wir begrüßen alles, was sich gegen die Vorgriffstunde richtet und die damit verbundene höhere Belastung der Lehrkräfte“, so die GEW-Landeschefin Eva Gerth gegenüber der „Volksstimme“. Sie hoffe, dass sich die Landesregierung mit den Gewerkschaften zusammensetze, um bessere Lösungen zu finden.

In der kommenden Woche wird vor dem Arbeitsgericht Stendahl auch die Klage einer Lehrerin verhandelt, der das Land Sachsen-Anhalt nach fast 40 Dienstjahren gekündigt hatte, weil sie die Erteilung der verpflichtenden Zusatzstunde verweigert hatte.

„Das Vorgehen des Landesschulamtes war formal völlig korrekt. Die betreffende Lehrkraft hat sich seit geraumer Zeit und mehrmals geweigert, die Vorgriffstunde zu leisten. Die Vorgriffstunde ist für die Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt verpflichtend. Dieser Plicht nicht nachzukommen, stellt eine Arbeitspflichtverweigerung dar, die Konsequenzen nach sich zieht. Vor der Kündigung wurden alle milderen personalrechtlichen Mittel (z.B. Personalgespräche, Abmahnung) vollständig ausgeschöpft”, so teilte das Bildungsministerium gegenüber News4teachers mit.

„Der Personalrat hat daher auch keine Einwände gegen die Kündigung erhoben. Über die drohenden Konsequenzen ihrer fortgesetzten Verweigerung war die Lehrkraft bereits im Vorfeld umfassend informiert. Angebote des Landesschulamtes zur Einigung hat die Lehrkraft ausgeschlagen. Die Kündigung kam für die Lehrkraft daher mitnichten überraschend. Die Lehrkraft wusste genau, zu welchen Konsequenzen ihr Handeln führen wird.” News4teachers

Lehrerin weigert sich, angeordnete Mehrarbeit zu leisten – fristlos gekündigt! Dagegen wehrt sie sich nun vor dem Arbeitsgericht

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