Klage gegen verordnete Mehrarbeit: Arbeitsgericht gibt Teilzeit-Lehrkraft recht

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MAGDEBURG. Das Land Sachsen-Anhalt hat in Sachen Mehrarbeit für Lehrkräfte eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das berichtet die Magdeburger „Volksstimme“. Dem Bildungsministerium zufolge ist das Urteil, das einer in Teilzeit arbeitenden Lehrkraft recht gibt, noch nicht rechtsgültig. Ohnehin sei die Übertragbarkeit auf andere Fälle unklar.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Das Land hatte die Extra-Stunde pro Woche als sogenannte Vorgriffstunde im April 2023 eingeführt – als Maßnahme gegen den Lehrkräftemangel. Lehrer an Gymnasien und Sekundarschulen müssen seit April vergangenen Jahres 26 statt 25 Stunden pro Woche, Grundschullehrer 28 statt 27 Stunden unterrichten.

Laut Medienbericht gab das Arbeitsgericht Stendal in seinem aktuellen Urteil nun der Pädagogin Recht, die sich durch die Regelung benachteiligt sieht. „Es wird festgestellt, dass die Weisung des beklagten Landes Sachsen-Anhalt betreffend das Ableisten einer Vorgriffstunde pro Schulwoche ab April 2023 bis 31.07.2028 unwirksam ist“, teilte ein Sprecher auf Anfrage der Zeitung „Volksstimme“ mit. Das Land kann Berufung gegen das Urteil einlegen.

Auch andere Lehrkräfte haben gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde geklagt. Die GEW, die die Verfahren zweier Lehrer vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) unterstützt, äußerte sich positiv zu dem Urteil. „Wir begrüßen alles, was sich gegen die Vorgriffstunde richtet und die damit verbundene höhere Belastung der Lehrkräfte“, so die GEW-Landeschefin Eva Gerth gegenüber der „Volksstimme“. Sie hoffe, dass sich die Landesregierung mit den Gewerkschaften zusammensetze, um bessere Lösungen zu finden.

In der kommenden Woche wird vor dem Arbeitsgericht Stendahl auch die Klage einer Lehrerin verhandelt, der das Land Sachsen-Anhalt nach fast 40 Dienstjahren gekündigt hatte, weil sie die Erteilung der verpflichtenden Zusatzstunde verweigert hatte.

„Das Vorgehen des Landesschulamtes war formal völlig korrekt. Die betreffende Lehrkraft hat sich seit geraumer Zeit und mehrmals geweigert, die Vorgriffstunde zu leisten. Die Vorgriffstunde ist für die Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt verpflichtend. Dieser Plicht nicht nachzukommen, stellt eine Arbeitspflichtverweigerung dar, die Konsequenzen nach sich zieht. Vor der Kündigung wurden alle milderen personalrechtlichen Mittel (z.B. Personalgespräche, Abmahnung) vollständig ausgeschöpft“, so teilte das Bildungsministerium gegenüber News4teachers mit.

„Der Personalrat hat daher auch keine Einwände gegen die Kündigung erhoben. Über die drohenden Konsequenzen ihrer fortgesetzten Verweigerung war die Lehrkraft bereits im Vorfeld umfassend informiert. Angebote des Landesschulamtes zur Einigung hat die Lehrkraft ausgeschlagen. Die Kündigung kam für die Lehrkraft daher mitnichten überraschend. Die Lehrkraft wusste genau, zu welchen Konsequenzen ihr Handeln führen wird.“ News4teachers

Lehrerin weigert sich, angeordnete Mehrarbeit zu leisten – fristlos gekündigt! Dagegen wehrt sie sich nun vor dem Arbeitsgericht

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Geht's noch?
2 Monate zuvor

Es gibt noch Gerechtigkeit

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  Geht's noch?

Wieso ist finden Sie gerecht, wenn man in Sachsen-Anhalt nur 27, aber in vielen anderen Bundesländern schon lange 28 Wochenstunden in Vollzeit unterrichten muss? Was ist daran bitte gerecht?

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Nichts, aber ich gönne es den Kollegen.

Hörnchen
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Haha, wenn man das Gehalt in SA betrachtet- Katastrophe, dafür würde ich keine 20 Stunden halten! Und so gehen sie wieder in die anderen Bundesländer- zumindest die, die es ermöglichen können…

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  Hörnchen

Das stimmt nicht. Sie sagen die Unwahrheit. Sie könnten einfach die Gehälter googeln. Sie sind nicht gleich, aber sie ähneln sich ziemlich bei gleicher Anstelluung.

Realist
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

„Ex iniuria ius non oritur“

Oder: Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Etwas (humainistische) Bildung würde auch Lehrkräften guttun…

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Öhm, ist mir bekannt, aber was wollen Sie damit aussagen? Haben Sie diesen Grundsatz überhaupt verstanden? Er bedeutet, dass die einen nicht Unrecht für sich in Anspruch nehmen dürfen, nur weil andere es auch (erfolgreich) taten (und nicht bestraft wurden). Ich glaube, Sie haben diesen Spruch wirklich gar nicht verstanden. Etwas Bildung würde guttun.

Tim Bullerbü
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Die Bundesländer regeln ihre Deputate völlig unterschiedlich. In einigen Ländern gibt es Entlastungsstunden, z. B. für Oberstufe.
In anderen nicht.
Es ist absolut unendlich, nur die Stundenzahl/ Deputat zu vergleichen.

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Nein, mit diesem „Durcheinander“ spalten die Bundesländer nur die Lehrerschaft. Man schaue sich nur die unterschiedlichen Gehälter an. Das ist nicht mit den Mieten vor Ort zu rechtfertigen, denn innerhalb eines Bundeslandes gibt es solche Unterschiede ja auch nicht in Abhängigkeit von den Mieten vor Ort.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Die Länder können das eben in ihrer ureiegensten Zuständigkeit regeln.

Tarifverträge in der Industrie gelten ja auch nicht bundesweit sondern werden jeweils für die einzelnen Tarifgebiete abgeschlossen. Die Abschlüsse können dabei durchaus von einander abweichen.

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Dass das so ist, weiß ich. Ich habe nicht gesagt, dass das nicht so sei. Ich habe gesagt, dass ich es ungerecht finde, wenn sich das Wochenstundendeputat und die Gehälter u.dgl. von Bundesland zu Bundesland bei gleicher Anstellungsart und Ausbildung unterscheiden. Denn eingangs schrieb jemand sinngemäß, die Gerechtigkeit habe gesiegt. Welche Gerechtigkeit? Das war die Frage.

KeineInsel
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Die Vergleichbarkeit müssen Sie erstmal herstellen, Sold, Anforderungen an die konkreten Schulformen und Lehrpläne, Lebenshaltungskosten, Tatsächliche Arbeitszeiten und die Freiheit eines Landes attraktiver zu sein als andere…Lehrer sind keine Bundesbeamten!
Gerecht? Sollte man nicht die Elfenbeinturmidee dummer Politiker kritisieren, die glaubt dass ein Verbot von TZ oder Überstunden den Lehrermangel löst? Ignorierend alle Gründe für TZ…
Das geht einfach nach hinten los
Mit Ansage

Wird die ExtraStunde eigentlich bezahlt?

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  KeineInsel

Die Vergleichbarkeit, die Sie zwischen einzelnen Bundesländern negieren/infrage stellen, ist genauso wenig vorhanden innerhalb eines Bundeslandes, z.B. Bayern: München vs. Bayrischer Wald vs. Oberfranken usw.

mama51
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Hessen: 28,5 Stunden in der GS.
Nur, hier und dort wusste/ weiß jeder, wie’s geregelt ist und es heißt auch nicht Vorgriffsstunde!
(Hatten wir aber auch schon, inkl Rückgabe, wobei es dafür verschiedene Modelle gab:
Nach 10 Jahren entweder
● über einige Jahre 1 Stunde weniger im Deputat,
● auszahlen lassen/ vollversteuert,
● ein halbes Jahr früher in Pension, als vorgeschrieben …)
Jetzt gibt’s wieder so einen ähnlichen Topf, der auf die 0,5 Stunde (oder so) angerechnet wird, dessen Bezeichnung ich vergessen habe, denn er betrifft mich nicht, mit ähnlichen Regelungen wie vor ca 20 Jahren.

JoS
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Sie machen es sich ein bisschen zu einfach. Je nach Bundesland gibt es teilweise sehr unterschiedliche Regelungen zur Anrechnung von Aufsichten, zum Umgang von Vertretungsstunden (z.B. 4 Stunden pro Monat oder 4 Stunden pro Woche) sowie Entlastungsstunden für außerunterrichtliche Aufgaben. Da viele Lehrkräfte beruflich niemals das eigene Bundesland verlassen haben, wird so etwas oft übersehen.

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Und weil das alles je Bundesland unterschiedlich ist, ist es gerecht?

JoS
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Hat das jemand gesagt? Nur das Deputat heranzuziehen und darauf basierend ein Urteil zu fällen, ist halt unangemessen.

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  JoS

So, dann mal jetzt Butter bei die Fische und ganz konkret und nicht im Nebulösen, was macht es gerecht, dass die Grundschullehrer in Sachsen-Anhalt nur 27 Wochenstunden haben, aber die Grundschullehrer in Berlin z.B. 28?

JoS
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Zu Sachsen-Anhalt kann ich mangels eigener Erfahrung nichts sagen, aber zu Berlin, zumindest zum Stand vor einigen Jahren, sehr wohl: In Berlin sind pro Monat maximal 4 Stunden Mehrarbeit etwas durch Vertretung unvergütet abzuleisten, in meinem jetzigen Bundesland sind es 4 Stunden pro Woche. In Berlin gab es hälftig angerechnete Bereitschaftsstunden, hier wird eine nicht abgerufene Bereitschaft nicht angerechnet. In Berlin gab es den Böger-Tag, hier habe ich keine solche Möglichkeit. In Berlin konnte ich mich für Abiturkorrekturen freistellen lassen, hier ist das nicht möglich. In Berlin wurden Konferenzen direkt mittags abgehalten und schnell durchgezogen, hier muss den Eltern die Gelegenheit zur Teilnahme gegeben werden, was bedeutet frühestens 16/17 Uhr. Außerdem sind die formalen Anforderungen an Zeugnis- und Klassenkonferenzen viel umfangreicher. Ich könnte noch ewig so weitermachen, etwa bei den Anforderungen an Korrekturen („kenntlich machen“ vs. inhaltlich angebundene wertende Randkommentare), aber ich denke, der Punkt ist deutlich geworden: Die direkte Vergleichbarkeit zwischen zwei Bundesländern nur aufgrund des Deputats ist schwierig.

JoS
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Ach und noch mal ganz konkret: Wenn Sie in Berlin unzufrieden sind, warum wechseln Sie nicht das Bundesland und gehen nach Sachsen-Anhalt? Ich habe meinen Weggang zwar bis heute nicht bereut, aber die paradiesischen Zustände, die man sich in Berliner Kollegien von anderen Bundesländern erzählt, habe ich leider auch nicht vorgefunden.

Leo Lausemaus
2 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Ich mische mich mal ein. Das erinnert an den Spruch: Dann geh doch rüber! Wenn Wessis vor dem Mauerfall das alte Westdeutschland kritisierten.

Sie haben oben über die Berliner Verhältnisse geschrieben und damit beweisen wollen, warum in Sachsen-Anhalt 27 Wochenstunden gerechtfertigt sind statt 28 wie in Berlin? Das ist merkwürdig.

Besser wäre es, die Lehrer in ganz Deutschland halten zusammen und treten überall für ein geringeres Stundendeputat ein statt das höhere in dem anderen doch ziemlich nebulös zu rechtfertigen.

Aber ich weiß, die Lehrer für Widerstand zu gewinnen, das ist wenig erfolgversprechend, die verweisen dann auf die GEW und die, die da Mitglied sind.

JoS
2 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

Wie wäre es, wenn Sie sich mit dem tatsächlichen Inhalt meines Kommentars im Kontext des Threads auseinandersetzen würden, anstatt da irgendwas hineinzuinterpretieren?
Der Forist hat genau das getan, was Sie mir vorwerfen: Den Kampf der Kolleg*innen in Sachsen-Anhalt für die bisherige Regelung mit geringerem Deputat angreifen.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

Hat FJS doch häufiger gemacht (rüber gehen bzw. fliegen), nur geblieben ist er leider nicht …

Carabas
2 Monate zuvor

Nun bin ich mal gespannt, wie die personalbearbeitende Stelle darauf regagiert. Versuch einer Wiedereinstellung, Entschädigung?

Realist
2 Monate zuvor
Antwortet  Carabas

Wenn die Kollegin clever ist, holt sie eine DICKE Abfindung heraus (plus Verdienstausfall), da eine Wiederbeschäftigung aufgrund der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch den Arbeitgeber unzumutbar ist.

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Will das Land nicht in Revision gehen?

Kohlrabi
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Genau.

Dem Bildungsministerium zufolge ist das Urteil, das einer in Teilzeit arbeitenden Lehrkraft recht gibt, noch nicht rechtsgültig.

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Das wäre ihr zu gönnen!

Walther
2 Monate zuvor

irgendwie komisch??

bei der Bahn 35 Std Woche und es läuft ein 4 Tage Woche Projekt in D.
und dann sowas??

Vielleicht sollten Schulen auch die 4 Tage Woche testen??

HaroldTheTree
2 Monate zuvor
Antwortet  Walther

Ich rechne eigentlich schon damit, dass die 4 Tage Woche eingeführt wird. Jedoch nur für SuS. So könnte man den Lehrermangel effektiv bekämpfen. Für den einen Tag müssen die LuL dann Aufgaben bereit stellen, die sie dann am WE bewerten müssen.

Madame Buttermilch
2 Monate zuvor
Antwortet  HaroldTheTree

huch dann wird es wahrscheinlich keine neuen Lehrkräfte geben, wenn es da noch 5 Tage Arbeit sind.
Meine Freundin fährt täglich 40 Min zur Schule und das an 5 Tagen!

Die macht das noch und ich glaube einfach mal, dass das keiner mehr machen würde oder halt nur an 3 oder 4 Tagen 😉
Was meint ihr?

Mozarella
2 Monate zuvor

Ich – in Sek I und II eingesetzt – wäre schon begeistert, wenn ich eine Fünf-Tagewoche hätte und nicht ständig noch am WE arbeiten müsste !

Rostocker Sternschnuppe
2 Monate zuvor
Antwortet  Mozarella

Bei mir auch, Mozarella.
Finde auch unfair, wenn alle 4 Tage Woche kriegen und ihre 32 Stunden Wochen und wir über 40 haben!

HaroldTheTree
2 Monate zuvor

Kein Problem. Wenn die SuS eine 4-Tage-Woche haben und wir den Samstagsunterricht wieder einführen, dann können wir uns noch über ein paar Wahlperioden retten. Wer weiß, welche Partei das Problem dann „lösen“ muss. Vermutlich nicht die, die aktuell an der Regierung ist.

Sucki
2 Monate zuvor
Antwortet  HaroldTheTree

In Zukunft 4-Tage Woche auch für Lehrkräfte; d.h. Mo-Do.
Da kann ja auch zuhause gearbeitet werden, wer möchte

Marius
2 Monate zuvor
Antwortet  Walther

Für Leute im Schichtdienst. Soweit ist es an Schulen ja zum Glück noch nicht.

Berufspädagoge
2 Monate zuvor

Die Übergriffstunde wirkt nicht wie erwartet – der Ausfall in Sachsen-Anhalt ist weiterhin unverändert hoch. Die geringe Wertschätzung und der überhebliche Umgang mit der knappen Ressource Lehrkraft wurde von CDU-geführten Regierung(en) schon vor vielen Jahren eingeleitet. Nun wird wird Frau Feußner und Herrn Dr. Haseloff dies um die Ohren fliegen…. und die Blauen mit der braunen Gesinnung stehen schon bereit. Mir graut!

Inselbegabung
2 Monate zuvor

Können denn dann jetzt Grundschullehrer anderer Bundesländer, die schon seit Jahren 28 Wochenstunden in Vollzeit unterrichten, ebenfalls dagegen klagen?

KeineInsel
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Sind die Lehrpläne, Sold und sonstige Anforderungen gleich?

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  KeineInsel

Weil sich die Lehrpläne voneinander unterscheiden, sind unterschiedliche Wochenstundenzahlen gerechtfertigt?

Welche Anforderungen sind in Sachsen-Anhalt geringer, die eine geringere Wochenstundenzahl rechtfertigen?

Das Gehalt ist ein Argument. A13 ist in manchen Bundesländern kaum höher als A12 in anderen. Da haben Sie einen Punkt. Aber wie ist das denn in Sachsen-Anhalt?

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Abschaffung des BAT und Einführung von TVöD und TV-L. Es gibt keine einheitliche Vergütung. Das hat die damalige Bundesregierung so mit den Länderregierungen vereinbart, um die Konkurrenz zwischen den Bundesländern zu ermöglichen. Seitdem sind die Länder dafür verantwortlich, wie sie die Vergütung und die Arbeitsbedingungen regeln.

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Dann ist das ja offensichtlich auch wieder veränderbar, zumal sich die Bundesländer einfach nur gegenseitig die Lehrer wegschnappen statt mehr auszubilden.

Realist
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Diejenigen, die heutzutage am lautesten über den Personalwettbewerb zwischen den Bundesländern stöhnen, u.a. wg. „ungleicher Bildungschancen“ und ungleicher „Standortbedingungen“ zwischen Ländern wie Bayern und östlichen Flächenländern,. waren doch zur Zeit der Förderalismusreform (2006), genau dieselben, die das am lautesten bejubelt haben: Wettbewerb und Konkurrenz würden das „Geschäft“ beleben und den bräsigen öffentlichen Dienst so richtig auf Trab bringen…

Wutbürger
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Warum haben sie es denn nicht gemacht als es eingeführt wurde? Jetzt rumjammern ist jawohl ziemlich billig.

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

Woher wissen Sie, dass ich es nicht getan habe?

Und wenn ich es tat und erfolglos war, weil ich keine Unterstützung hatte (siehe Streiks), dann darf ich jetzt nicht mehr „rumjammern“?

Eine etwas krude Logik, also eigentlich keine.

Fräulein Rottenmeier
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Nein.

Inselbegabung
2 Monate zuvor

Doch.

Fräulein Rottenmeier
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Oh!

Inselbegabung
2 Monate zuvor

Hm.

Dil Uhlenspiegel
2 Monate zuvor

Für diesen hervorragend geglückten Dialog verleihen wir die de Funès-Ehrenmedaille.

Autobahnabfahrt
2 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Tja.

Riesenzwerg
2 Monate zuvor

Juchhuu!

Konfutse
2 Monate zuvor

Bravo!
Nächster Schritt: Arbeitszeiterfassung!

Lessi
2 Monate zuvor
Antwortet  Konfutse

Unbedingt!

Saskia67
2 Monate zuvor

Vorgriffsstunde, was für ein Euphemismus! Was hat man davon, wenn es einen an der nächsten Ampel erwischt oder man sich in den Burnout arbeitet? Waren wir nicht schon ‚mal bei Altersemäßigung?
Hut ab, liebe klagenden Kolleg*innen. Ich drücke die Daumen, dass die Landesregierung auf der Grundlage dieses Urteils auf den Boden der Tatsachen zurückkehrt und ihre Lehrkräfte nicht weiter auspresst.

Realist
2 Monate zuvor
Antwortet  Saskia67

„Vorgriffsstunde“

Lehrkräfte sollten konsequent von „Übergriffsstunde“ reden (siehe @Berufspädagoge)

mama51
2 Monate zuvor
Antwortet  Saskia67

Jaaaawollll jaaaa!

Ein weiteres Problem ist, dass eine Vorgriffsstunde auch irgendwann wieder zurückgegeben bzw ausgeglichen werden muss!
LK Ü60 haben dazu i.d.R. gar keine Zeit mehr, weil die Zeit knapp wird. Und zwar auch ohne, dass vorher gesundheitliche Probleme oder der berühmte Dachziegel ,der einem plötzlich auf den Kopf fallen könnte, auftreten.
Bis die Gelegenheit geboten wird ist man als Ü60 sehr wahrscheinlich schon im Ruhestand und die Ansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden… und der „Staat“ hat ein gutes Geschäft gemacht. 🙁 grrrrr!

Pauker_In
2 Monate zuvor
Antwortet  mama51

Pech für die Kuh Elsa…
In NRW nahm das Schulministerium vor einiger Zeit von der Einführung einer Vorgriffsstunde mit dem Argument, ihre Rückgabe sei de facto eh nicht möglich, Abstand. Glück gehabt.

Egvina
2 Monate zuvor
Antwortet  Pauker_In

Dafür ist 2003 oder 2004 das Deputat ohne Ausgleich um 1 h erhöht worden. Ob damals geklagt wurde, weiß ich nicht.

Leo Lausemaus
2 Monate zuvor
Antwortet  Egvina

Das zählt nun nicht mehr, sagte irgendwo irgendwer (dickebank)?

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

War ich, denn geklagt werden kann nur anlassbezogen. Der Kläger muss unmittelbar durch eine Maßnahme (Deputatserhöhung) betroffen sein.

Btw seit den Nullerjahren bis heute hat sich der Arbeitsmarkt total verändert. Mit Blick auf die derzeitigen Streiks bin ich auch immer verwundert, wenn z.B. betroffene Kunden äußern, dass die Warnstreiks der Beschäftigten der deutschen Wirtschaft schaden. Sind die Anbieter von Arbeitskraft (human resources) jetzt nicht mehr Teil der Wirtschaft?

Kohlrabi
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Also stimmt es doch. Wir brauchen starke Gewerkschaften, die die Erhöhung der Wochenstundenzahl wieder rückgängig machen.

Allerdings brauchen starke Gewerkschaften aktive Mitglieder. Daran mangelt es leider.

Und ich stimme zu, die vorhandenen Gewerkschaften für Lehrer kümmern sich um alles Mögliche, fast schon wie eine Partei, statt sich auf die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder zu fokussieren.

Tanja
2 Monate zuvor

Müssten 18 Std, 12 Std vorbereiten, organisieren, korrigieren (wenn das überhaupt reicht), um auf eine 35 Std Woche zu kommen wie aktuell in allen Branchen erprpopt.

Fragezeichen
2 Monate zuvor

Die GEW, die die Klage unterstützt hat, sollte dann nun aber in allen Bundesländern zu Klagen dazu aufrufen. Warum nur in Sachsen-Anhalt? Wir arbeiten auch 28 Stunden!

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Fragezeichen

Sie kennen den Unterscjied zwischen geltendem Recht und einer Rechtsänderung?
In den anderen Bundesländern gibt es schlicht und ergreifend keinen Anlass zur Klage. Warum sollte die GEW also Klage einreichen?

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Auch in anderen Bundesländern wurde das Wochendeputat irgendwann mal erhöht. Es war vorher niedriger. Ist das jetzt sozusagen verjährt???

Karl Heinz
2 Monate zuvor
Antwortet  Fragezeichen

Die GEW hätte bei den Tarifverhandlungen vor ein paar Wochen generell mehr fordern und rausholen MÜSSEN…
Aber die haben leider keinen Weselsky…

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Naja, leider hat die GEW auch keine solchen „streikbereiten Massen“ wie die GDL. Das ist leider der kasus knacktus.

Leo Lausemaus
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Lehrer sind eben „Staatsbedienstete“. Die machen gehorsam, was man von ihnen verlangt. 😀

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

E = Erziehung
W = Wissenschaften

In der GEW sind halt auch nur wenige Lehrkräfte – vor allem so gut wie keine tarifbeschäftigten lehrkräfte.

Kohlrabi
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Echt jetzt? In der GEW sind vor allem Beamten-Lehrer? Quelle?

Wo sind dann die Angestellten-Lehrer organisiert?
Den SchaLL gibt es doch derzeit nur in NRW.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Migliederstruktur der GEW ansehen.

Wäre der überwiegende Teil der Lehrkräfte in der GEW organisiert, wären die Bezirks- und Hauptpersonalräte wesentlich stärker von der GEW dominiert.

Karl Heinz
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Das ist ziemlicher Unsinn.
Beim „Streiktag Bildung“ waren schon ordentlich Leute auf der Straße.
Die GEW hat halt m.E. den Fehler gemacht, das erste Angebot einfach anzunehmen, satt auf ihren Forderungen zu beharren. So verspielt man halt Glaubwürdigkeit statt sie zu gewinnen.

Man schaue sich mal das Interview von Weselksy auf Phoenix an. Der sagt auch, dass seine kleiner GDL Forderungen durchboxt, die die größere EVG gar nicht erst stellt.

Kohlrabi
2 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Das wiederum finde ich ziemlichen Unsinn. Bei den Streiks waren kaum mehr als 10% der angestellten (!) Lehrer beteiligt.

Worauf stützen sich Ihre Angaben?

In Berlin streikten 2000-3000 Lehrer. Kann man offiziell nachlesen. Es gibt aber immer noch gut 20.000 angestellte Lehrer und insgesamt rund 36.000 Lehrer in Berlin. Bei den Gehaltsverhandlungen konnte die GEW froh sein, dass andere Gewerkschaften für den ÖD mitgemacht haben! So sieht’s aus.

Also wenn Sie von Unsinn anderer reden, sollte das doch schon Substanz haben!

Realist
2 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

GEW und Verdi scheinen sich in Bezug auf den öffentlichen Dienst immer als „systemtragend“ und „systemstabilisierend“ zu verstehen. Von echtem Arbeitskampf wie bei der GdL sind die so weit entfernt wie ein Wolf vom Mond, der diesen anheult… bloß niemals dem Arbeitgeber wirklich weh tun, schon gar nicht, wenn dieser eine rote und / oder grüne Farbe hat…

GEW- und Verdi-Funktionäre machen sowieso den Eindruck, als dass sie viel lieber Politiker wären als Gewerkschaftsvertreter, dafür sprechen auch die schwerpunktmäßig gesellschaftspolitischen Agenden, welche diese beiden „Gewerkschaften“ vertreten. Weit entfernt von dem, was die GdL so macht. Alleine die Tatsache, dass der ehemalige Verdi-Chef Bsirske jetzt als Politiker im Bundestag sitzt, spricht Bände..

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Die GdL ist eine Spartengewerkschaft, genauso wie Cockpit.
Ein Spartentarif für Lehrkräfte fehlt im ÖD. Die 200.000 Lehrkräfte in D sind eben nur ein kleiner Teil der öffentlich Bediensteten. Hinzu kommt, dass es beim lehrenden Persoanal an Schulen keine unteren Besoldungsgruppen gibt.

Im öffentlichen Gesundheitswesen sind die angestellten Ärzte und die Pflegeberufe sowie die sonstigen Beschäftigten ja auch nicht in einem gemeinsamen Tarif.

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  Fragezeichen

Richtig! Da könnte die GEW mal bundesweit für die Senkung der Wochenstundenzahl agieren.

Allerdings macht ja kaum jemand mit, wenn die GEW zu Streiks aufruft. Also wie will die etwas erreichen?

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Eben nicht, es können nur die jeweiligen Landesverbände der GEW gegen die jeweiligen Arbeitgeber vorgehen.

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Und selbst deshalb könnte es durchaus eine „konzertierte Aktion“ aller Landesverbände der GEW und des VBE geben. Allerdings würde das wieder nur ein kleines Häufchen Lehrer sein, die mitmacht.

Nur in diesem Falle reichte ja auch 1 Lehrerin, die klagte.

JoS
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Es gibt halt viel zu wenige Angestellte unter den Lehrkräften, die überhaupt streiken dürfen. Selbst in Berlin habe ich die Erfahrung machen müssen, dass unser Streik kaum spürbare Auswirkungen hatte.

Inselbegabung
2 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Die Beamten können sich damit herausreden, ja. Aber es macht auch nur eine Handvoll der Angestellten mit. Das haben wir ja gesehen. Die wollen nur alle so schnell wie möglich verbeamtet werden.

Wenn kaum jemand bei Streiks mitmacht, haben sie logischerweise keine spürbaren Auswirkungen.

Die letzten Gehaltserhöhungen waren für Sie nichts? Dann verzichten Sie doch auf dieses Nichts und spenden es einem Tierheim oder einem Gnadenhof für Tiere. Die nehmen jeden Euro gern!

JoS
2 Monate zuvor
Antwortet  Inselbegabung

Welche Gehaltserhöhung meinen Sie? Bei mir ist bisher nichts angekommen. Und das, was kommen soll ist auch ein Witz. Ein Freund von mir arbeitet bei einer Krankenkasse und bekommt 12,7 % mehr bei kürzerer Laufzeit.

Leo Lausemaus
2 Monate zuvor
Antwortet  JoS

Wie soll ein Streik etwas bewirken, an dem sich kaum jemand beteiligt – selbst wenn er könnte?

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Leo Lausemaus

Dass so etwas nicht wirkungslos ist, hat doch jetzt gerade der Streik der MFA gezeigt, da haben auch keine Massen gestreikt.

Kohlrabi
2 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Was ist MFA?

Es wäre vielleicht mal ganz heilsam, wenn es infolge mangelnder Streikbereitschaft zu keinerlei Gehaltserhöhungen käme.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Für wen?
Die Aussage, ein Streik schade der Wirtschaft, ist doch Blödsinn. Seit wann ist der Arbeitmarkt kein Teil der wirtschaft mehr? Arbeitskräfte sind als Human Resources Wirtschaftsfaktoren und gleichzeitig auch Konsumenten. Dass in D die Arbeitslöhne zu niedrig sind ist doch nichts Neues. Dass die Lohnnebenkosten so hoch sind und die Reallöhne zu niedrig, liegt aber nicht an den Arbeitnehmern.

Bei Landwirten kommt jeder zweite Euro aus steuerfinanzierten Subventionstöpfen. Bei abhängig Beschäftigten verschwindet ein großer Teil des Brutto-Entgeltes, um solche Subventionen möglich zu machen.

Gemessen an der Wirtschaftsleistung der Republik ist die im Vergleich zu anderen G9-Staaten die Binnennachfrage eher mickrig.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Kürzel für eine Berufsbezeichnung, die durch den Streik der betroffenen Berufsgruppe vor einigen Tagen eigentlich geläufig sein müsste, da sie auch Verwendung und Erläuterung in den Mitteilungen der Medien über diesen Arbeitskampf gefunden hat.

Kohlrabi
2 Monate zuvor

Da steht:
Dem Bildungsministerium zufolge ist das Urteil, das einer in Teilzeit arbeitenden Lehrkraft recht gibt, noch nicht rechtsgültig.“

Das scheint keiner gelesen zu haben. 🙂

Eine in Teilzeit arbeitende Lehrkraft!
Noch nicht rechtsgültig.

dickebank
2 Monate zuvor
Antwortet  Kohlrabi

Nix Neues, betrifft jedes Urteil bis zu dem Zeitpunkt, an dem keine der prozessbeteiligten Parteien fristgerecht Einspruch gegen das Urteil erhebt.