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Arbeitsverträge an Hochschulen: Bundesregierung schränkt Befristungsunwesen ein

Die Bundesregierung hat sich auf neue Regeln für planbare Karrieren in der Wissenschaft geeinigt. Die Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes könne damit zeitnah im Kabinett beschlossen werden, teilte das zuständige Bildungsministerium am Sonntag mit.

Bettina Stark-Watzinger
Meldet eine Einigung: Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Foto: BMBF / Hans-Joachim Rickel

Vorgesehen ist nun, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Postdoc-Phase nach einer Promotion künftig nur noch vier statt sechs Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Weitere zwei Jahre sollen nur noch mit verbindlicher Anschlusszusage zulässig sein.

Das Gesetz regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es steht seit langem in der Kritik, weil sich in der Praxis viele Nachwuchswissenschaftler von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte zunächst eine Begrenzung der Befristung auf drei statt sechs Jahre vorgeschlagen.

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Zur Einigung sagte die FDP-Politikerin, Ziel sei, die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu verbessern. «Mit der Reform schaffen wir mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz im Wissenschaftsbetrieb.» Außerdem werde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. «Zugleich sichern wir die Leistungs- und Handlungsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems», sagte die Ministerin. News4teachers / mit Material der dpa

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