Website-Icon News4teachers

Bußgelder bis zu 2.500 Euro: Land greift bei Schulschwänzern durch

POTSDAM. Mehr als 9.000 Schüler*innen in Brandenburg gehen regelmäßig nicht zur Schule. Mit Strafen von bis zu 2.500 Euro sollen Erziehungsberechtigte und erwachsene Schüler*innen zur Verantwortung gezogen werden. Eigentlich als letztes Mittel gedacht, nahm die Zahl der Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens zuletzt deutlich zu.

Auf bis zu 2.500 Euro kann sich die Geldbuße wegen Schulschwänzens belaufen. Symbolfoto: Shutterstock/IhorL

In Brandenburg werden mehr Bußgelder wegen Schulschwänzens verhängt. Allein im ersten Halbjahr des laufenden Schuljahres habe es 132 solcher Bußgeldverfahren gegeben, teilte das Bildungsministerium des Landes auf Anfrage mit. Im gesamten Schuljahr davor zählte das Ministerium 153 Bußgeldverfahren.

Strafen bis zu 2.500 Euro

Laut brandenburgischem Schulgesetz können Erziehungsberechtigte oder erwachsene Schüler*innen mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn schulpflichtige Schüler*innen wiederholt nicht am Unterricht teilnehmen. Die Geldbuße kann sich auf bis zu 2.500 Euro belaufen.

Anzeige
PhoneLocker, verschließbare Smartphone-Tasche

Vor dieser Strafe werden in der Regel andere Lösungswege gesucht. Schule, Schulamt und Jugendhilfe suchen das Gespräch mit den Schüler*innen und ihren Eltern, «um sowohl Lösungswege zu finden als auch Konsequenzen des Verstoßes gegen die Schulpflicht zu erläutern», so ein Sprecher des Ministeriums.

Bereits im zurückliegenden Schuljahr 2023/2024 verzeichnete das Potsdamer Bildungsministerium einen Anstieg bei den Schulschwänzern. Bei knapp 9.300 Schüler*innen sei «eine Form von Schulabsenz» registriert worden, hieß es damals vom Ministerium. Im Schuljahr davor waren es lediglich rund 7.800 Fälle. Vor der Pandemie – im Schuljahr 2018/2019 – waren es weniger als 6.500 notorische Schwänzer.

Unterschiedliche Ausprägungen beim Schwänzen

Die Ausprägung des Schulschwänzens ohne entsprechende Entschuldigung sei jedoch recht unterschiedlich, machte eine Sprecherin des Ministeriums klar. Man unterscheide Schulverdrossene, mit mehr als zwei unentschuldigten Fehltagen in drei Monaten, Regelschwänzer, mit mehr als fünf Tagen, und Intensivschwänzer, mit mehr als 20 unentschuldigten Fehltagen in drei Monaten.

Bei rund 1.700 Intensivschwänzern mache dieser Teil nicht einmal ein Prozent der gesamten Schülerschaft in Brandenburg aus. Regelschwänzer und Schulverdrossene stellten mit rund 7.500 Fällen etwa drei Prozent aller Schüler*innen in Brandenburg. News4teachers / mit Material der dpa

Einfach die Ferien verlängern? Eltern, die ihre Kinder schwänzen lassen, droht ein Bußgeld – Tausende Verfahren

Die mobile Version verlassen