Home Praxis Urteil: Verbeamtete Lehrerin bekommt kein Geld für Mehrarbeit

Urteil: Verbeamtete Lehrerin bekommt kein Geld für Mehrarbeit

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KOBLENZ. Eine verbeamtete Grundschullehrerin bekommt kein Geld für zusätzlich geleistete Unterrichtsstunden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 6 K 1067/11.KO).

Bei Beamten komme ein finanzieller Ausgleich für zu viel geleistete Arbeitszeit nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung in Betracht, urteilten die Richter. Foto: ilkin / Flickr (CC-BY-NC-ND-2.03)
Bei Beamten komme ein finanzieller Ausgleich für zu viel geleistete Arbeitszeit nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung in Betracht, urteilten die Richter. Foto: ilkin / Flickr (CC-BY-NC-ND-2.03)

In dem konkreten Fall hatte die Lehrerin nach Angaben der Behörde 2009 ihr 63. Lebensjahr vollendet und ihr Unterrichtspensum war vorschriftsgemäß um drei Wochenstunden verringert worden. Da dies aber bei der Einteilung der Stunden nicht berücksichtigt worden sei, habe sie letztlich zu viel gearbeitet. Nach Antritt der Rente beantragte die Frau einen finanziellen Ausgleich für die Mehrarbeit, der vom Land abgelehnt wurde. Nachdem auch ein Widerspruch erfolglos war, klagte die Lehrerin und hatte nun vor dem Verwaltungsgericht ebenfalls das Nachsehen.

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Bei Beamten komme ein finanzieller Ausgleich für zu viel geleistete Arbeitszeit nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung in Betracht, urteilten die Richter. Die fehle jedoch. Ein Ausgleich sei auch nur dann denkbar, wenn der Antrag vorher gestellt werde. Der Dienstherr – das Land – habe ein berechtigtes Interesse daran, nicht nachträglich mit hohen Ausgleichsforderungen belastet zu werden. dpa
(20.4.2012)

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