DÜSSELDORF. Hauptschulleiter können in bestimmten Fällen auch die Leitung von Gymnasien übernehmen. Das hat ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Schulministeriums bekräftigt. Ein Schulleiter mit Lehrbefähigungen für die Sekundarstufen I und II – also mit Doppelqualifizierung – könne sich auch für einen Posten an einem Gymnasium bewerben.
Zuvor hatte die «Rheinische Post» darüber berichtet, dass in Krefeld der beabsichtigte Wechsel eines Hauptschulleiters an die Spitze eines Gymnasiums für Wirbel sorge. Dagegen klagt demnach ein unterlegener Kandidat, der stellvertretende Schulleiter des betroffenen Gymnasiums.
Der Verband Bildung und Erziehung NRW begrüßte einen solchen Schulleiterwechsel. «Wenn sich im Zuge des Bewerbungsverfahrens ein bisheriger Hauptschulleiter als qualifizierter Bewerber erwiesen hat, bestehen aus Sicht des VBE keine rechtlichen Bedenken», teilte der Verbandsvorsitzende Udo Beckmann mit. Die aktuellen Regeln für einen Laufbahnwechsel seien richtig, «um die Zukunft von Hauptschulleitern und -lehrkräften an anderen Schulformen zu sichern», denn immer mehr Hauptschulen seien von Schließungen betroffen.
Der Ministeriumssprecher betonte: «Es gibt keine neue Rechtslage.» Ein Erlass vom Juni 2013 fasse lediglich verschiedene Regeln zusammen, die schon vorher bestanden hätten, sagte er, ohne sich konkret zum Krefelder Fall zu äußern. dpa