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Urteil: Lehramtsstudent muss Master machen dürfen

OSNABRÜCK. Da der Bachelor-Abschluss für einen Lehramtsstudenten wertlos sei, muss die Uni Osnabrück eine Absolventin trotz ungenügender Leistungen zum Masterstudiengang zulassen, entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück.

Auch bei schlechten Bachelor-Noten haben Lehramtsstudenten einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zufolge Anspruch auf Zulassung zum Master-Studiengang. Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte das Gericht am Donnerstag.

Da die Studentin ohne den Mastergrad nicht Lehrerin werden kann, müsse die Universität sie auch zum Masterstudiengang zulassen, entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Geklagt hatte eine Studentin, weil sich die Uni Osnabrück geweigert hatte, sie zum Master-Studiengang zuzulassen. Ihre Bachelor-Leistungen genügten nicht den Zulassungsbestimmungen. Die Richter stellten allerdings fest, dass ein Bachelor-Abschluss für einen Lehramtsstudenten wertlos ist. Um Lehrer zu werden, müsse man das Studium mit einem Mastergrad abschließen. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil wolle die Universität Berufung einlegen, sagte ein Hochschulsprecher. (Az.: 1 A 77/13) (dpa)

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