Urteil: Lehramtsstudent muss Master machen dürfen

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OSNABRÜCK. Da der Bachelor-Abschluss für einen Lehramtsstudenten wertlos sei, muss die Uni Osnabrück eine Absolventin trotz ungenügender Leistungen zum Masterstudiengang zulassen, entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück.

Auch bei schlechten Bachelor-Noten haben Lehramtsstudenten einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zufolge Anspruch auf Zulassung zum Master-Studiengang. Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte das Gericht am Donnerstag.

Da die Studentin ohne den Mastergrad nicht Lehrerin werden kann, müsse die Universität sie auch zum Masterstudiengang zulassen, entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück.  Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Da die Studentin ohne den Mastergrad nicht Lehrerin werden kann, müsse die Universität sie auch zum Masterstudiengang zulassen, entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Geklagt hatte eine Studentin, weil sich die Uni Osnabrück geweigert hatte, sie zum Master-Studiengang zuzulassen. Ihre Bachelor-Leistungen genügten nicht den Zulassungsbestimmungen. Die Richter stellten allerdings fest, dass ein Bachelor-Abschluss für einen Lehramtsstudenten wertlos ist. Um Lehrer zu werden, müsse man das Studium mit einem Mastergrad abschließen. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil wolle die Universität Berufung einlegen, sagte ein Hochschulsprecher. (Az.: 1 A 77/13) (dpa)

 

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Biene
10 Jahre zuvor

Es ist unter den Studenten meines Jahrgangs (2009/10) bekannt, dass der BA total wertlos für Lehrämtler ist. Dass erst jetzt ein Gericht zu dem selben Ergebniss kommt, das schon seit längerem in Studentenkreisen bekannt ist… nun ja. Informationen sind halt wichtig, etwas das Studenten spätestens im Dritten Semester mitbekommen haben sollten.