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Gymnasiallehrer sollen mehr arbeiten ­– Philologen klagen dagegen

HANNOVER. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat Ärger. Der Philologenverband in Niedersachsen hat eine Normenkontrollklage gegen die neue Arbeitszeitverordnung für Gymnasiallehrer angekündigt.  Sie sieht unter anderem vor, dass die Lehrer vom nächsten Schuljahr an eine Wochenstunde mehr unterrichten müssen. Diese Änderungen seien nicht nur politisch und moralisch, sondern auch juristisch unhaltbar, sagte der Verbandsvorsitzende Horst Audritz in Hannover.

«Es ist nicht hinnehmbar, dass die Beschäftigten in den Schulen die Reformen im Wesentlichen selbstfinanzieren»: Stephan Weil steht in der Kritik der Lehrerverbände . Foto: Ralf Roletschek / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Die niedersächsische Landesregierung hat die umstrittene Reform der Arbeitszeitverordnung für Lehrer in Kraft gesetzt. Demnach wird zum 1. August 2014 die Regelstundenzahl für Beamte an Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs und beruflichen Gymnasien von 23,5 auf 24,5 Unterrichtsstunden angehoben, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit. Außerdem wird die vom 1. August an vorgesehene Altersermäßigung ausgesetzt. Damit bekommen Lehrer nicht schon mit 55 Jahren, sondern erst im Alter über 60 eine Stunde Unterricht erlassen. Die Landesregierung will auf diese Weise rund 80 Millionen Euro einsparen, die zur Finanzierung von Ganztagsschulen, Krippen und den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern dienen sollen.

Die vor einem Jahr angekündigten Reformpläne hatten eine Protestwelle in der Lehrerschaft ausgelöst, an der sich auch Schüler und Eltern beteiligten. Vielerorts beschlossen die Personalräte von Gymnasien und Gesamtschulen zudem, Klassenfahrten auszusetzen.

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Für die Klage hat der Verfassungsrechtler Ulrich Battis ein Gutachten erstellt, das der rot-grünen Landesregierung Verstöße gegen das Grundgesetz vorwirft. Der Jurist argumentiert, dass der Dienstherr bei der Bemessung der Arbeitszeit von Beamten zwar einen Gestaltungsspielraum habe, allerdings nicht seine Fürsorgepflicht verletzen dürfe. Zudem werde den Gymnasiallehrern ein sachlich nicht begründbares Sonderopfer abverlangt. «Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes», sagte Battis.

Mit 23,5 Unterrichtsstunden lagen die Gymnasiallehrer in Niedersachsen im Ländervergleich bislang am unteren Ende der Skala. Nur in Hamburg (22,2 Stunden) sowie Bayern, Thüringen und Sachen-Anhalt (je 23 Stunden) gibt es noch Regelungen, die eine noch geringere Zahl von Pflichtstunden vorsehen. In den anderen Ländern müssen bis zu 28 Stunden pro Woche unterrichtet werden. Allerdings gibt es dort teilweise bis zu drei Stunden Altersermäßigung sowie Stundenermäßigungen, wenn viel in der Oberstufe unterrichtet wird, argumentieren die Lehrerverbände.

Wie ist die Situation in den anderen Schulformen in Niedersachsen? An Grundschulen müssen die Lehrer 28,5 Stunden unterrichten. Es folgen die Hauptschulen mit 27,5, die Real- und Förderschulen mit je 26,5 und die Oberschulen mit 25,5 Stunden. Die Gymnasiallehrer müssen ab Sommer 24,5 Stunden in den Klassen präsent sein – so lange wie ihre Kollegen an Integrierten Gesamtschulen schon immer unterrichten müssten. Die Gymnasiallehrer argumentieren aber, dass ihre außerschulische Arbeit unter anderem wegen der aufwendigen Klausur-Korrekturen mehr Zeit in Anspruch nimmt. News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: Niedersachsen prüft Klassenfahrten ohne Lehrer

 

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