POTSDAM. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnt vor zunehmender Diskriminierung und Gewalt von Schülern gegenüber ihren Lehrern. «Wir sehen eine Zunahme von Fällen, von Beschimpfungen und Mobbing im Internet bis hin zu tätlichen Übergriffen», sagte der Brandenburger Landesvorsitzende Günther Fuchs. «Wir beobachten, dass die Hemmschwelle sinkt, Verunglimpfungen von Lehrern nehmen besorgniserregend zu.» Häufig akzeptierten es Schüler auch nicht, wenn Lehrer sich in Auseinandersetzungen einschalteten und die Streithähne trennten. Allerdings seien tätliche Angriffe weiter die Ausnahme.
Vor wenigen Tagen wurde ein Fall bekannt, in dem ein Grundschüler eine Lehrerin an einer Grundschule im niedersächsischen Clausthal-Zellerfeld (Kreis Goslar) tätlich angegriffen und dabei verletzt haben soll. Die Pädagogin sei mehrere Tage dienstunfähig gewesen, hieß es. Die «Goslarsche Zeitung» hatte berichtet, die Lehrerin sei von dem Neunjährigen angegriffen worden, als sie sich schützend vor einen anderen Schüler gestellt hatte, der das eigentliche Ziel des Angreifers war. Von vergleichbaren Attacken von Schülern auf Lehrkräfte in Niedersachsen sei ihr nichts bekannt, sagte eine Sprecherin der Landesschulbehörde. »Das ist ein absoluter Einzelfall.»
„In den letzten Jahren hat die Gewalt in der Schule deutlich zugenommen. Verbale Attacken oder tätliche Angriffe gegen Lehrerinnen und Lehrer kommen immer häufiger vor. Mir melden immer mehr Kolleginnen und Kollegen, dass sie verbal angegriffen oder bedroht wurden. Das ist nicht mehr reines Mobbing, sondern weitet sich inzwischen zu regelrechter Gewalt aus“, berichtet hingegen der ehemalige Leiter einer Gesamtschule und Betreiber des Info-Dienstes www.tresselt.de, Paul Tresselt, auf seiner Seite.
Er berichtet davon, dass sich Lehrkräfte allerdings selten mit einer Anzeige gegen die Eltern (oder gegen den Jugendlichen) wehren – selbst dann nicht, wenn es sich um einen körperlichen Angriff handele. „Wer macht das schon, wenn ihm die Kinder anvertraut sind. Ist das nicht auch ein Vertrauensbruch?“, so fragt Tresselt.
Zumal in der Vergangenheit die Bezirksregierungen, in Nordrhein-Westfalen die Dienstvorgesetzten von Lehrkräften, oftmals nicht von sich aus Partei für betroffene Lehrer ergriffen hätten. Dies sei jetzt allerdings „etwas besser“. In einer Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf von 2011 heiße es: „Wird die Lehrkraft in Ausübung ihres Dienstes oder im Zusammenhang mit ihrem Dienst körperlich angegriffen, werde ich als Dienstvorgesetzter in der Regel Strafantrag wegen Körperverletzung (§ 230 Abs. 2 Strafgesetzbuch – StGB -) stellen. Wird die Lehrkraft in Ausübung ihres Dienstes oder im Zusammenhang mit ihrem Dienst beleidigt, werde ich als Dienstvorgesetzter in der Regel einen Strafantrag nach § 194 Abs. 3 StGB wegen Beleidigung stellen. … Bei schwereren Delikten werde ich als Dienstvorgesetzter grundsätzlich selbst Strafanzeige erstatten.“
Inka Schmidtchen, Justiziarin des VBE in Nordrhein-Westfalen, rät laut einem Bericht der „WAZ“ betroffenen Lehrern allerdings dazu, selbst Anzeige zu erstatten.“ Ich rate, alles zu melden. Sonst kann die Polizei nichts unternehmen“, so zitiert das Blatt die Juristin. Gemeint seien Straftaten aller Art. Von Beleidigung über Sachbeschädigung bis hin zur Körperverletzung komme in der Schule alles vor – öfter, als man meine. News4teachers / mit Material der dpa
