DÜSSELDORF. Schulen des längeren gemeinsamen Lernens sind aus Elternsicht das Erfolgsmodell der nordrhein-westfälischen Schullandschaft, konstatiert ein Gutachten des VBE. Die Gründung von Sekundarschulen soll deshalb vereinfacht werden, fordert die Gewerkschaft.
Die Gründung von Sekundarschulen in Nordrhein-Westfalen sollte angesichts der großen Nachfrage nach dieser neuen Schulform erleichtert werden. Das fordert der Verband Bildung und Erziehung (VBE). Die Hürden seien derzeit zu hoch, kritisierte der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. Künftig sollten 48 Schüler in zwei Klassen ausreichen für eine Neugründung. Die derzeit verpflichtende Dreizügigkeit mit 75 Kindern werde bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen vor allem auf dem Land am Ende dazu führen, dass nicht mehr das vollständige Schulangebot bereitstehe. Auch lange Fahrtwege seien die Folge.
Die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens seien sehr gefragt, betonte Bildungsforscher Ernst Rösner von der Technischen Universität Dortmund und sprach von einer «Erfolgsgeschichte». Es gebe in einer veränderten NRW-Schullandschaft inzwischen mehr als 400 Einrichtungen dieser Art – Gesamtschulen, Primusschulen, Gemeinschaftsschulen und bereits 127 Sekundarschulen. Aber 27 Anträge zur Errichtung einer Sekundarschule seien an den strikten Anforderungen in den vergangenen drei Jahren gescheitert.
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) widersprach der Befürchtung, die Schullandschaft im ländlichen Rau drohe zu veröden. Die auf dem Schulkonsens zwischen den Parteien basierende Politik habe «im Gegenteil dazu geführt, dass ein wohnortnahes, vielfältiges, weiterführendes Schulangebot in der Fläche gesichert werden kann». Das zeige der Bericht an den Landtag «Zwei Jahre Schulkonsens».
Die Sekundarschule, die erst 2011 als neue Regelschulform ermöglicht worden war, geht bis zur Klasse zehn. Mindestens in den Klassen fünf und sechs lernen die Kinder gemeinsam schulformübergreifend. Danach kann, muss aber nicht, differenziert werden. Vorgeschrieben ist die Kooperation mit einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg, um einen möglichst nahtlosen Übergang zum Abitur zu ermöglichen.
Wenn das Gymnasium die einzige Schule am Ort sei, müsse auch eine Umwandlung in eine Gesamtschule möglich sein, um so ein vollständiges Schulangebot sicherzustellen, verlangte der VBE weiter. Das Gymnasium solle auch leistungsschwächere Schüler zu mindestens einem ersten Abschluss führen und ihnen ein entsprechendes «Bleiberecht» einräumen, statt sie «vorzeitig abzuschulen» – also auf eine andere Schulform zu schicken. Privilegien der Privatschulen bei Gründung, Umwandlung und Fortführung hält der Verband für unfair und setzt sich für dieselben Bedingungen ein wie sie an staatlichen Schulen gelten. (dpa)
Bericht an den Landtag «Zwei Jahre Schulkonsens» (pdf)
zum Bericht: Gemeinschafts- und Sekundarschulen in NRW auf dem Vormarsch
