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Lehrer erst des Missbrauchs beschuldigt, dann Strafbefehl wegen Gewalt – Ergebnis: Freispruch

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HAMBURG. Der Vorwurf war hart: Ein Hamburger Lehrer wurde beschuldigt, während einer Klassenfahrt nach Sylt einen Fünftklässler missbraucht haben. Schon nach einer ersten Überprüfung zeigte sich: An dem Missbrauchsvorwurf ist nichts dran. Trotzdem wurde der Pädagoge angeklagt – und mit einem Strafbefehl belegt. Nun ging es, kaum minder ehrenrührig, um Beleidigung und Gewalt gegen Schüler. Der Lehrer legte Einspruch ein. Ergebnis des neuen Verfahrens: Auch dafür gibt es keinen Beleg – Freispruch.

Einem Schüler soll er zur Strafe auf den Rücken geschlagen haben, als dieser die Nachtruhe störte. Einem anderen soll er vor Zeugen in den Genitalbereich gegriffen haben – so lautete die Anklage. Das Amtsgericht Harburg habe eine ganze Reihe von Zeugen gehört, diese hätten das Geschehen auf der Klassenfahrt aber nicht mehr einheitlich darstellen können, sagte ein Gerichtssprecher. «Es war nicht mehr festzustellen, ob der Lehrer den Schüler vorsätzlich in den Schritt griff oder ihn schlicht versehentlich berührte.» Den Griff in den Genitalbereich hatte die Staatsanwaltschaft zunächst als Missbrauch, dann als tätliche Beleidigung gewertet.

Das Amtsgericht hatte zunächst einen Strafbefehl gegen den Pädagogen wegen Beleidigung und Körperverletzung im Amt in einem minderschweren Fall verhängt. Darin wurde der dem Zeitpunkt 47-Jährige zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Der Lehrer hatte dagegen Einspruch eingelegt, woraufhin es zu dem Prozess kam. Der Lehrer war im vergangenen Jahr mit der fünften Klasse eines Gymnasiums in dem Jugenderholungsheim Puan Klent. Danach waren schwere Vorwürfe gegen den Lehrer erhoben worden. Nach monatelangen Ermittlungen bestätigten sich die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs allerdings nicht. News4teachers / mit Material der dpa

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