Lehrer erst des Missbrauchs beschuldigt, dann Strafbefehl wegen Gewalt – Ergebnis: Freispruch

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HAMBURG. Der Vorwurf war hart: Ein Hamburger Lehrer wurde beschuldigt, während einer Klassenfahrt nach Sylt einen Fünftklässler missbraucht haben. Schon nach einer ersten Überprüfung zeigte sich: An dem Missbrauchsvorwurf ist nichts dran. Trotzdem wurde der Pädagoge angeklagt – und mit einem Strafbefehl belegt. Nun ging es, kaum minder ehrenrührig, um Beleidigung und Gewalt gegen Schüler. Der Lehrer legte Einspruch ein. Ergebnis des neuen Verfahrens: Auch dafür gibt es keinen Beleg – Freispruch.

Einem Schüler soll er zur Strafe auf den Rücken geschlagen haben, als dieser die Nachtruhe störte. Einem anderen soll er vor Zeugen in den Genitalbereich gegriffen haben – so lautete die Anklage. Das Amtsgericht Harburg habe eine ganze Reihe von Zeugen gehört, diese hätten das Geschehen auf der Klassenfahrt aber nicht mehr einheitlich darstellen können, sagte ein Gerichtssprecher. «Es war nicht mehr festzustellen, ob der Lehrer den Schüler vorsätzlich in den Schritt griff oder ihn schlicht versehentlich berührte.» Den Griff in den Genitalbereich hatte die Staatsanwaltschaft zunächst als Missbrauch, dann als tätliche Beleidigung gewertet.

Das Amtsgericht hatte zunächst einen Strafbefehl gegen den Pädagogen wegen Beleidigung und Körperverletzung im Amt in einem minderschweren Fall verhängt. Darin wurde der dem Zeitpunkt 47-Jährige zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Der Lehrer hatte dagegen Einspruch eingelegt, woraufhin es zu dem Prozess kam. Der Lehrer war im vergangenen Jahr mit der fünften Klasse eines Gymnasiums in dem Jugenderholungsheim Puan Klent. Danach waren schwere Vorwürfe gegen den Lehrer erhoben worden. Nach monatelangen Ermittlungen bestätigten sich die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs allerdings nicht. News4teachers / mit Material der dpa

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xxx
10 Jahre zuvor

Ganz offensichtlich wollten die Eltern des Kindes den Lehrer aus irgendeinem Grund in die Pfanne hauen.

hilarus@t-online.de
10 Jahre zuvor

Das freut mich aufrichtig für den Lehrer. Vor allem, wenn man sich erinnert, welch ein “shit storm” über ihm niederging, als die Vorwürfe bekannt wurden.
Allerdings ist es auch nicht von der Hand zu weisen, daß außer den Schülern und ihren Eltern auch den Ermittlungsbehörden hier Vorhaltungen zu machen sind.
Wie es in vergleichbaren Fällen leider häufig zu beobachten ist, gab auch hier die Staatsanwaltschaft nicht einfach auf, als die Vorwürfe in sich zusammenbrachen, sondern versuchte per Strafbefehl noch etwas “herauszuholen”. Vor Gericht geht es meist kaum mehr um die Wahrheit, sondern nur noch darum zu gewinnen. Das sollte man sich -nicht nur in solchen Fällen – stets vergegenwärtigen.

Es würde mich interessieren, wie der Lehrer – trotz Freispruch – die gesamte Situation verkraftet. Ob sein Vertrauen in Schüler, Eltern, Justizapparat wiederherzustellen sein wird? Bei vielen seiner “Leidensgenossen” war dies jedenfalls nicht an dem, soweit ich es herausfinden konnte.

Robert Mountain
10 Jahre zuvor

Es ist ein Trauerspiel wie Behörde, Vorgesetzte und Staatsanwaltschaft sich verhalten haben. Als strafunmündige Schüler Lehrerbashing veranstalten, haben sie sich wegduckt, obwohl schon in den ersten Tagen klar war, dass die heftigen Vorwürfe Fantasiegebilde waren.

Nach 15 Monaten wurde dann nach unendlicher Zeit endlich Recht gesprochen! Warum geht das nicht schneller?

Als Fazit kann man den Lehrern nur empfehlen:
Klassenreisen abschaffen. Das Risiko den Job zu verlieren ist hoch.
Und: Gut zu wissen, dass in Hamburg wenigstens die Judikative funktioniert!

xxx
10 Jahre zuvor
Antwortet  Robert Mountain

Es gibt ein Gerichtsurteil, dass eine Verletzung eines Lehrers während einer Klassenfahrt nicht zwangsläufig als Dienstunfall gewertet werden darf. Auf dem ersten Blick klingt das wie eine Frechheit (der Lehrer hat die Klage verloren), die Begründung ist aber für Lehrer sehr entlastend:

Es kann einem Lehrer nicht zugemutet werden, während einer Klassenfahrt 24h des Tages im Dienst zu sein, weshalb von ihm auch nicht verlangt werden kann, sein Schüler 24h am Tag im juristischen Sinne zu beaufsichtigen. Da der Unfall nicht während eines Programmpunktes und damit außerhalb der “normalen” Dienstzeit geschah, war es auch kein Dienstunfall, für den der Dienstherr zu zahlen hat.

Was ich damit sagen will: Dem allseits beliebten Lehrerbashing während Klassenfahrten sind gewisse Grenzen gesetzt. Wichtig ist aber ein gutes Lehrer-Schülerverhältnis, was insbesondere bedeutet, dass jeder begleitende Lehrer als Vorgesetzter / Alphatier / Rudelführer / Chef [bitte passenden Begriff einsetzen] akzeptiert ist.