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Heiligenstadt akzeptiert Lüneburger Lehrerurteil – und erntet Lob von den Philologen

HANNOVER. Jetzt ist es offiziell: Das Urteil zur Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrern wird von der niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) nicht mehr angegangen. Die Lehrer sollen selbst entscheiden können, ob sie die zusätzlich geleisteten Schulstunden ausgezahlt bekommen oder ob sie einen Freizeitausgleich wollen.

Hat sich bei Gymnasiallehrern nicht gerade beliebt gemacht: Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Foto: Martin Rulsch / Wikimedia Commons CC-by-sa 3.0/de

Die niedersächsische Landesregierung legt keine Beschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrern ein. Das hat das Kabinett in seiner Sitzung auf dem Messegelände in Hannover beschlossen. «Einen Konflikt muss man auch mal beenden können», sagte Regierungschef Stephan Weil (SPD). Die Regierung habe den Streit nicht auf unabsehbare Zeit fortsetzen wollen.

Damit wird das Anfang Juni gefällte Urteil rechtskräftig. Die Richter hatten darin die von der Landesregierung beschlossene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Stunden pro Woche für die rund 17.000 Lehrer an Gymnasien für verfassungswidrig erklärt. Eine Revision hatten sie nicht zugelassen, deshalb wäre eine Beschwerde die einzige Möglichkeit gewesen, noch juristisch dagegen vorzugehen.

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Die betroffenen Lehrer könnten nun entscheiden, ob sie sich die bislang geleisteten Zusatzstunden auszahlen lassen wollten oder ob sie diese auf ihren Arbeitszeitkonten sammeln wollen, betonte  Heiligenstadt. Pro geleistete Unterrichtsstunde wird im Ministerium ein Wert von 30 Euro gerechnet. Nach Ministeriumsangaben könnten sich bis zum Ende des Schuljahres rund 680.000 zusätzlich geleistete Schulstunden ansammeln.

Der Philologenverband lobte die Entscheidung, keine Beschwerde einlegen zu wollen. Damit trage die Landesregierung wesentlich zu einer Verbesserung des Verhältnisses mit den Lehrern bei. dpa

Zum Bericht: Gericht schmettert Mehrarbeit für Gymnasiallehrer ab – Rücktrittsforderung gegen Heiligenstadt

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