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VBE: Anspruch der Flüchtlingskinder auf Bildung verwirklichen – Kitas und Schulen dabei nicht im Stich lassen

DÜSSELDORF. Mit Blick auf die Situation der Flüchtlingskinder in Nordrhein-Westfalen hat der VBE folgende Pressemitteilung herausgegeben: Das Motto der Landesregierung „Kein Kind zurücklassen“ muss sowohl für Flüchtlingskinder als auch für in NRW bereits ansässige Kinder gelten, erklärte heute Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, auf einer Arbeitstagung des VBE vor 300 Delegierten. „Alle Kinder, die in NRW leben, haben ein Recht auf Bildung. Deshalb wendet sich der VBE mit Nachdruck dagegen, Ressourcen für die Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gegen Ausgaben für die Bildung aufzurechnen“, sagt Beckmann. Dies gelte auch für die demografische Rendite.

„Die Mehrbelastung, die Kitas und Schulen infolge der Aufnahme von Flüchtlingskindern tragen müssen, kann mit den vorhandenen Mitteln und den bisher zur Verfügung gestellten Stellen nicht aufgefangen werden,“ stellt Beckmann fest, „es muss sichergestellt sein, dass die Kinder mit und ohne Handicap sowie die Flüchtlingskinder die individuelle Förderung erhalten, die sie benötigen.“ Das gelte für den frühkindlichen und schulischen Bereich gleichermaßen, so Beck-mann, „Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer bringen sich mit hohem Engagement ein, um allen Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, doch dazu brauchen sie deutlich mehr Zeit und Unterstützung.“

Der VBE stellt daher folgende Forderungen:

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