Website-Icon News4teachers

Ursula Sarrazin stellt Kind bloß – und muss ihr Buch deshalb nun einstampfen

Anzeige

BERLIN. Ursula Sarrazin, ehemalige Lehrerin und Frau des umstrittenen ehemaligen Berliner Finanzsenatoren und Bestseller-Autoren Thilo Sarrazin, hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Der Diederichs Verlag muss den Vertrieb ihres Buches „Hexenjagd – Mein Schuldienst in Berlin” stoppen und alle ausgelieferten Exemplare zurückrufen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun bekannt gewordenen Urteil, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) berichtet.

Das Buchcover.

Der Anlass für das Verbot des Buches: Ursula Sarrazin habe darin eine Schülerin namentlich diskreditiert und damit die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, heißt es. Tatsächlich beschreibt sich die ehemalige Lehrerin, die zwölf Jahre lang an Berliner Grundschulen gearbeitet hatte, bevor sie sich zunächst beurlauben ließ und dann ganz aus dem Schuldienst ausschied, in dem Buch als Opfer einer “beispiellosen” Mobbingkampagne zunächst von Eltern, dann von den Schulbehörden.

In der umstrittenen Passage nennt Sarrazin die damalige Zweitklässlerin mit vollem Namen, die auf Wunsch der ebenfalls benannten Mutter die zweite Schulklasse überspringen sollte. Sarrazin verhinderte das seinerzeit – und beschrieb das Kind in dem Buch, nach Ansicht der Mutter, als unreife „Pseudo-Hochbegabte”, der es an der erforderlichen Intelligenz und Sozialkompetenz fehle.

Anzeige

Der Bundesgerichtshof wertete dies laut rbb nun als Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des mittlerweile 15 Jahre alten Mädchens. Jedes Kind habe ein Recht auf eine „ungestörte kindgemäße Entwicklung”. Dieses Recht umfasse auch seine ungestörte „Entfaltung in der Öffentlichkeit”, entschied das Gericht. Ursula Sarrazin könne sich auch nicht auf die Kunstfreiheit berufen, weil ihr Buch keine Kunst sei. Die Autorin erhebe ja selbst den Anspruch, über Fakten zu berichten und wolle „Missstände im Schulsystem” aufdecken, heißt es laut Bericht im Urteil. News4teachers

Zum Bericht: „Hexenjagd“: Ursula Sarrazin erinnert sich

Anzeige
Die mobile Version verlassen