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Berliner GEW fordert Beschwerdestelle gegen Diskriminierung von Schülern durch Lehrer – außerhalb der Schule

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BERLIN. Schüler und junge Lehrer sind an Schulen nach Einschätzung der Lehrergewerkschaft GEW häufig Diskriminierung ausgesetzt. Dabei könne es um Migrationshintergrund, Behinderung oder sexuelle Orientierung gehen. Betroffene Schüler bekämen schlechtere Noten, würden vor der Klasse bloßgestellt oder in der Sitzordnung benachteiligt. «Es gibt nur wenige Leute, an die sie sich dann wenden können», kritisierte Klaudia Kachelrieß, Referentin der GEW Berlin. Der Landesverband der Gewerkschaft fordert daher eine unabhängige Beschwerdestelle.

Diese Stelle müsse außerhalb schulischer Strukturen angesiedelt sein, sagte Kachelrieß. Denn viele Schulleiter stellten sich bei Beschwerden schützend vor ihre Lehrer und verbündeten sich mit ihnen. So könne es sogar negative Folgen haben, wenn man sich traue, Diskriminierung anzuzeigen. Auch bei der geforderten Beschwerdestelle könnten die Opfer wahrscheinlich aber nicht anonym bleiben, räumte Kachelrieß ein.

Laut Pressemitteilung stellt sich die GEW folgendes Verfahren vor: “Wird eine Beschwerde wegen Diskriminierung eingereicht, soll die Beschwerdestelle den Fall umfassend prüfen. Nach der vollständigen Ermittlung des Sachverhalts teilt die Beschwerdestelle allen Beteiligten das Ergebnis der Untersuchung mit und gibt eine Empfehlung für eine angemessene Maßnahme ab. Einer Schlichtung sollte, wenn möglich, immer der Vorzug vor Sanktionen gegeben werden, da hier die Möglichkeit besteht, nachhaltige Lösungen zu finden, die über den Einzelfall hinaus Wirkung entfalten können.”

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Doreen Siebernik, Vorsitzende der Berliner GEW, sieht die Berliner Bildungsverwaltung jetzt in der Verantwortung zu handeln. “Sei es wegen der Hautfarbe, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung – Diskriminierung an Schulen ist ein weitverbreitetes Problem“, betonte sie bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens, das die GEW in Auftrag gegeben hatte und das einen dringenden Handlungsbedarf bestätigt. Siebernik: „Häufig wissen Betroffene nicht, wie sie im Falle einer Diskriminierung reagieren sollen und wie sie sich dagegen wehren können. In unserer täglichen Arbeit an den Schulen, in den Personalräten, Frauenvertretungen und in der Beratung erleben wir, dass der Schutz vor Diskriminierung im Schulbereich oft nur unzureichend gewährleistet ist. Die Senatsverwaltung ist hier in der Pflicht zu handeln.“ News4teachers / mit Material der dpa

 

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