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Wegen Beleidigung auf Facebook: Lehrer bringt seine Schülerin (14) vors Amtsgericht

DÜSSELDORF. Ein Lehrer, der von einer 14-jährigen Schülerin auf Facebook beleidigt wurde, hat diese angezeigt. Das Mädchen muss sich jetzt in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten. Auch wenn eine Geld- oder gar Gefängnisstrafe (im Erwachsenenstrafrecht durchaus möglich) ausgeschlossen scheint: Eine Verurteilung hätte zweifellos Signalcharakter.

Ort der Verhandlung: das Amtsgericht Düsseldorf. Foto: Wiegels / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

„Behinderter Lehrer ever“: Mit diesem sprachlich schiefen Post hatte sich die Förderschülerin auf Facebook zu Wort gemeldet und – offenbar um Zweifel, wer gemeint sein könne, gar nicht erst aufkommen zu lassen – ein Foto ihres Lehrers beigefügt. Das hatte sie heimlich im Unterricht aufgenommen, wie die „Rheinische Post“ berichtet. Überhaupt: Der gesamte Post war offenbar direkt aus dem Unterricht heraus abgesetzt worden, wie die Staatsanwaltschaft laut „Neue Rhein-Zeitung“ ermittelt haben will – und zwar am 12. November vergangenen Jahres in der ersten Schulstunde. Was das Mädchen damals zu der Beleidigung gebracht hatte, ist bislang unklar. Zur polizeilichen Vernehmung erschien es nicht.

Der betroffene 64-jährige Pädagoge, der von anderen Schülern auf den Post aufmerksam gemacht wurde, hätte die Jugendliche nun zivilrechtlich verklagen und beispielsweise eine Unterlassung erwirken können. Auf diesem Weg wäre das Entfernen des Beitrags und unter Umständen die Zahlung eines Schadenersatzes möglich gewesen. Tatsächlich aber stellte der Lehrer Strafanzeige – und nun geht es tatsächlich in dem anstehenden, aufgrund des Alters der Beschuldigten nicht-öffentlichen Verfahren, um eine Bestrafung. Offenbar möchte der Lehrer ein Exempel statuiert sehen.

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Schwere Strafe? Wohl kaum

Ob das gelingt, ist allerdings fraglich. „Bei Erwachsenen kann je nach Schwere der Tat eine Geldstrafe bis hin zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verhängt werden“, so zitiert die NRZ den Pressesprecher und Richter am Amtsgericht Düsseldorf, Marcel Dué. Bei Jugendlichen sei es schwerer, das richtige Strafmaß festzulegen. Da komme es auf die Umstände an, also, weswegen die Beleidigung entstanden sei und ob die Schülerin ihre Tat eingestehe und Reue zeige. Auch mögliche Vorstrafen seien wichtig. „Häufig werden in diesen Fällen Auflagen verhängt wie eine Entschuldigung oder Sozialstunden“, weiß der Jurist aus Erfahrung, „Jugendliche sind noch formbar, deswegen muss die Strafe nicht zu hoch ausfallen.“

Im Prozess werde es auch darauf ankommen, für wie viele Menschen der Facebook-Beitrag sichtbar war, der Post also nur vom Freundeskreis der Schülerin oder einer weitaus größeren Zahl von Menschen gelesen wurde, so zitiert die „Rheinische Post“ den Medienanwalt  Michael Terhaag. Durch das heimliche Fotografieren und Veröffentlichen des Bildes habe die Schülerin schließlich auch gegen die Persönlichkeitsrechte ihres Lehrers verstoßen. Wichtiger aber die Frage nach der Einsichtsfähigkeit der 14-Jährigen. Vor Gericht werde untersucht, inwieweit die Schülerin bewerten konnte, was sie tat – und genau dort hat der Fachanwalt Bedenken. “Wenn man sieht, was Erwachsene Menschen teilweise in den sozialen Netzwerken von sich geben, ist es doch zweifelhaft, dass eine 14-Jährige ihr Verhalten schon einschätzen kann.”

Auch wenn keine große Strafe zu erwarten sei („Vielleicht muss sie am Ende am Benrather Schloss Laub fegen“), so halte er das Verfahren grundsätzlich doch für angebracht, schreibt die „Rheinische Post“. Denn, so sagt er: “Ein solches Verfahren kann auch wachrütteln”, sagt er. Viele Jugendliche wüssten nicht, wie schnell sie im Internet eine Straftat begingen. Das heimliche Filmen und Fotografieren im Unterricht ist ein zunehmendes Problem: Bereits jeder 15. Lehrer in Deutschland gibt an, so ergab unlängst eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom, dass von ihm bereits unerlaubt Videoaufnahmen im Internet veröffentlicht wurden. Agentur für Bildungsjournalismus

Zu unserer Schulrechtskolumne: Heimlich im Unterricht gefilmt – Strafanzeige möglich

Zum Bericht: Schon jeder 15. Lehrer weiß, dass er betroffen war – immer öfter: Schüler stellen Videos vom Unterricht ins Netz

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