BERLIN. Der Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD) hat sich von den Äußerungen des AfD-Politikers und Kollegen Björn Höcke zum Holocaust-Gedenken distanziert. «Das sind absurde Unterstellungen eines Außenseiters, der damit seinen politischen Extremismus begründen möchte», sagte der VGD-Vorsitzende Ulrich Bongertmann. «Damit zieht man natürlich bestimmte Leute an, aber das hat mit dem Unterricht in Deutschland wenig zu tun.» Ob Höcke, als Geschichtslehrer derzeit freigestellt, deshalb aber den Schuldienst quittieren muss, ist eher unwahrscheinlich.
Höcke ist als Studienrat für Geschichte und Sport hessischer Landesbeamter und derzeit für sein Mandat als Landtagsabgeordneter in Thüringen beurlaubt. Der Thüringer AfD-Vorsitzende hatte am Dienstag in einer Rede unter anderem gesagt, dass die deutsche Geschichte im Schulunterricht «mies und lächerlich» gemacht werde. Für politische Empörung sorgt vor allem Höckes Kritik am Holocaust-Gedenken und der Vergangenheits-Aufarbeitung der Deutschen. Bongertmann hielt es für fraglich, ob Höcke noch einmal als Geschichtslehrer arbeiten könne. «Er bewegt sich da ja auf verfassungsfeindlichem Boden und dann wird man ja möglicherweise suspendiert.»
Das ist allerdings fraglich. Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Hans-Peter Meidinger, hatte bereits vor einem Jahr Zweifel an dem Vorhaben des hessischen Kultusministers Alexander Lorz (CDU) geäußert, dem hochgradig umstrittenen thüringischen AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke eine etwaige Rückkehr an eine Schule des Landes zu verbauen.
„Ich habe nicht die geringste Sympathie für die Ansichten von Herrn Höcke; daran gibt es überhaupt keinen Zweifel“, sagte Meidinger der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“. „Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass man hier einen rechtsstaatlich sauberen Weg gehen muss. Denn man muss zwei Dinge sehen: Die AfD ist noch keine verbotene verfassungsfeindliche Partei. Außerdem unterliegt Herr Höcke als Parlamentarier nicht dem Mäßigungsgebot, dem ein Beamter im Dienst unterliegt.“ Der Verbandsvorsitzende fügte hinzu, er würde es im Prinzip begrüßen, „wenn es eine Möglichkeit gäbe, dass Herr Höcke nicht mehr unterrichtet. Ich bin aber sehr skeptisch, ob das, was dazu vorliegt, juristisch ausreicht.“ Tatsächlich waren unlängst Ermittlungen gegen Höcke wegen Volksverhetzung eingestellt worden. Gegen ihn war Anzeige erstattet worden, weil er von Afrikanern als “lebensbejahendem afrikanischen Ausbreitungstyp” gesprochen hatte.
Für eine Entlassung aus dem Staatsdienst seien die Hürden hoch, so Meidinger. Und ansonsten gäbe es bloß noch die Möglichkeit, den Lehrer in einem unterrichtsfernen Bereich zu beschäftigen. Selbst da gäbe es größere Hindernisse. Meidinger betonte: „Man muss nicht nur eine populistische Forderung aufstellen, sondern auch den juristisch sauberen Weg dazu sehen.“ Im Übrigen habe er nicht zuletzt deshalb „irgendwie Bauchschmerzen“, weil es – sollte sich eine derartige Praxis etablieren – „dann auch mal ganz andere treffen kann“. Agentur für Bildungsjournalismus / mit Material der dpa