DÜSSELDORF. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist der Vorschlag reizvoll, die allgemeine Versicherungspflicht auch für Beamte einzuführen.
Dafür sprechen die folgenden Argumente: Die Sozialversicherung würde entlastet werden, denn Beamte verdienen nicht schlecht. Das Solidarprinzip – die arbeitende Generation bezahlt für die Generation im Ruhestand – auf dem das Sozialversicherungssystem beruht, wäre gesamtgesellschaftlich wiederhergestellt.
Mit der Folge, dass die Beiträge vermutlich für alle sinken würden. Der Weg dahin wäre allerdings weit und hürdenreich.
Bernhard Vetter hat in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Blickpunkt Bildung“ vorgerechnet, was das im Bereich der Rentenversicherung bedeuten würde. Und so viel ist sicher: Es wird erst mal teuer.
1. Vorübergehende Doppelstrukturen sind unvermeidbar. Denn Bestandspensionisten müssten weiter aus Steuermitteln versorgt werden.
2. Dazugerechnet werden müssten die Ausgaben für die neuen Rentenbeiträge der aktiven Beamten. Der Staat und die aktuell schätzungsweise rund 1,7 Millionen Beamte (eine genaue Zahl liegt nicht vor) würden demnach jeweils 9,35 Prozent des Solds in die Rentenkassen einzahlen.
3. Wegen des grundgesetzlich festgelegten Alimentationsprinzips, müssten sie aber auch voraussichtlich dementsprechend mehr Sold bekommen.
4. Damit die Beamten beim Erreichen der Altersgrenze ein entsprechendes Ruhegeld bekommen, müssten sie außerdem nachversichert werden für die Zeit, in der sie keine Beiträge gezahlt haben.
Vetter rechnet in „Bildung heute“ beispielhaft vor:
Aktuell zahlt der Staat näherungsweise 1,7 Millionen Beamten insgesamt 107,2 Milliarden Euro Sold. Davon würden 18,7 Prozent Rentenbeitrag fällig, also 20 Milliarden Euro im Jahr.
Angenommen, der Beamte ist 50 Jahre alt ist und hat 25 Jahre gearbeitet, er hat im Durschnitt 42.000 Euro jährlich erhalten. Bei einem durchschnittlichen Rentenbeitragssatz von 19,2 Prozent müsste der Dienstherr also 201.600 Euro nachzahlen.
Laut Statistik waren 2015 505.445 Beamtinnen und Beamte 50 Jahre und älter gewesen. Wenn der Arbeitgeber alle nachversichern würde, ergäbe sich eine Summe von über 101,9 Milliarden Euro. Zusätzlich müssten noch die jüngeren Beamten nachversichert werden. Nach Schätzungen würde das weitere dreistellige Milliardenkosten nach sich ziehen.
Die gute Nachricht ist: Ausgeglichen werden könnten diese Kosten das durch die Auflösung der Pensionsfonds, dort seien aber – laut Vetter- lediglich zweistellige Milliardenbeträge enthalten. Berücksichtigen sollte man bei einer seriösen Rechnung, dass langfristig außerdem massive Steuermittel eingespart werden könnten, wenn Pensionszahlungen nicht mehr notwendig seien.
Fazit: Mit einem Umbau der Sozialversicherung zu einer allgemeinen Versicherungspflicht ist erstmal nicht zu rechnen. Zu groß sind die vorübergehenden Kosten und der Gegenwind der Kritiker. Langfristig würde es jedoch das System der Sozialversicherung stützen und weiterentwickeln. Nin