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Prozess um Freiheitsberaubung gegen Musiklehrer geht weiter – Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freispruch ein

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DÜSSELDORF. Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt. Weil er mehrere Schüler daran gehindert hatte, am Ende der Stunde den Klassenraum zu verlassen um eine Strafarbeit zu kontrollieren, war ein Musiklehrer zunächst wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden. Die nächste Insatanz kippte das Skandalurteil. Jetzt geht die Staatsanwaltschaft in Revision.

Nach dem Freispruch vom Vorwurf der Freiheitsberaubung für einen Musiklehrer aus Kaarst geht die Staatsanwaltschaft in Revision. Das sagte der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück am Samstag. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.

Urteil und Freispruch in nächster Instanz hatten zumindest symbolische Bedeutung. Foto: FaceMePLS / flickr (CC BY 2.0)

Der Lehrer war einst angezeigt worden, nachdem er Schüler daran gehindert hatte, den Klassenraum zu verlassen. Das Amtsgericht in Neuss verurteilte ihn in erster Instanz zu einer «Verwarnung mit Strafvorbehalt». Dagegen legte er Berufung ein. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Lehrer dann frei, weil es nach eigenen Angaben keine Straftat feststellen konnte. (dpa)

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Lehrer wegen Freiheitsberaubung seiner Schüler verurteilt. Berufungsgericht kippt Skandal-Urteil – Freispruch

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