BERLIN. Wieviel Lehrerinnen und Lehrer jede Woche unterrichten, hängt nicht nur von der Schulform ab, sondern unterscheidet sich auch nach Bundesländern. Der Unterschied kann bis zu sechs Pflichtstunden ausmachen.
Die Variationsvielfalt der Unterrichtsstunden unter den Lehrämtern ist breit und ein Blick auf die Details ist nötig, um sich ein Urteil zu bilden.
Nach den aktuellen Zahlen der Kultusministerkonferenz (KMK) für das Schuljahr 2016/2017 ist es etwa möglich, dass eine Lehrkraft am Gymnasium in Bayern nur 23 Stunden unterrichtet – abhängig vom fachspezifischen Unterrichtseinsatz – eine Pädagogin in Hessens Grundschule, die unter 50 Jahre alt ist, 29 Stunden und ein Lehrer im fachpraktischen Unterricht in Mecklenburg-Vorpommern an einer beruflichen Schule sogar 30 Stunden vor der Klasse stehen muss.
Der Blick auf die einzelnen Schulformen ist aufschlussreich und macht deutlich, wie ungerecht es im Föderalismus zugehen kann. In Hamburg etwa kann eine Lehrkraft, die vornehmlich in der Sekundarstufe II des Gymnasiums unterrichtet, mit 21 Pflichtstunden davonkommen. Für die gleiche Entlohnung müsste sie in Bayern 27 Stunden unterrichten. In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen oder Schleswig-Holstein sind es 25 bis 26 Stunden.
Von einer fast einheitlichen Regelung kann bei den den Grundschulen sprechen. Die Pflichtstundenzahl in den Grundschulen liegt in den meisten Bundesländern bei 28 Stunden, die Abweichungen nach oben oder unten betragen maximal eine Stunde. nin
Die aktuelle Zusammenstellung bezieht sich auf das laufende Schuljahr 2016/2017 und ist hier als PDF abrufbar: Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen, Schuljahr 2016/2017 (PDF).