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Philologen verlangen mehr Geld – konkret: eine Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes

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KIEL. Nach dem Beamtenbund fordert jetzt auch der Berufsverband der Gymnasiallehrer die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes. «In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen ist es überfällig, dass den Landesbeamten das zurückgegeben wird, was ihnen in einer Serie von Kürzungen zur Haushaltssanierung genommen wurde, erklärte  der Vorsitzende des Philologenverbandes Schleswig-Holstein, Helmut Siegmon. «Deswegen werden wir gemeinsam mit dem dbb hartnäckig nicht nur für die Wiedereinführung des vor Jahren gestrichenen Weihnachtsgeldes kämpfen.»

Die Philologen in Schleswig-Holstein möchten das Weihnachtsgeld zurückhaben. Foto: Mulad / Flickr (CC BY 2.0)

Schleswig-Holstein komme seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bediensteten und besonders seinen Lehrern nicht mehr ausreichend nach. «Auch wenn es formalrechtlich möglich ist, Beamten in Krisenzeiten Kürzungen und Arbeitszeiterhöhungen aufzuerlegen, darf dieser Zustand missbräuchlich nicht zum Dauerzustand mutieren», sagte Siegmon. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) solle von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen und dem kategorischen Nein von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) eine Lösung entgegensetzen.

Die Lehrer an den Gymnasien hätten in den vergangenen Jahren einen überproportionalen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen, sagte Siegmon. Er listete auf: «Vorgriffstunden, Kürzung des Weihnachtsgeldes, Wegfall des Urlaubsgeldes, Einführung eines Selbstbehaltes bei der Beihilfe, zehnprozentige Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung sind nur einige Beispiele, die sich zu einer 20-prozentigen Verschlechterung aufgetürmt haben».

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Vor diesem Hintergrund wäre die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes “ein bescheidener Schritt, den wertschätzenden Worten (der neuen Jamaika-Landesregierung in Kiel, d. Red) eine eine echte Wertschätzung”  folgen zu lassen. „Dies ist umso wichtiger, wenn Schleswig-Holstein im Kampf um die besten Köpfe nicht verlieren will“, so Siegmon abschließend. N4t / mit Materiald der dpa

Hier geht es zu einer aktuellen Übersicht, ob und welche jährliche Sonderzahlung für Beamte die einzelnen Länder noch leisten.

 

Hintergrund: Tarifvertrag der Länder

Im Tarifvertrag der Länder TVöD-L, der auch für angestellte Lehrkräfte gilt, regelt der Paragraph 20 die Berechnungsgrundlage für die Jahressonderzahlung der Beschäftigten bei den Ländern. Für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen E 12 bis E 13 sieht der TVöD-L in Westdeutschland 50 Prozent  (Ost: 46 Prozent) des in den Monaten Juli bis September durchschnittlich verdienten Gehalts vor.

 

A13 für alle? Nein danke! Philologenverband schießt gegen GEW und VBE quer – und fordert seinerseits: A14 für Gymnasiallehrer

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