LÜNEBURG. Schulen müssen auf das Empfinden Andersdenkender Rücksicht nehmen, schreibt das niedersächsische Schulgesetz vor. Das gilt auch im Hinblick auf Weihnachtsfeiern. Wie sie Weihnachten begehen, könnten Schulen aber frei entscheiden, solange eine Feier nicht den Charakter eines Gottesdienstes habe, heißt es aus dem Schulministerium. An einem Lüneburger Gymnasium hatte es Diskussionen darüber gegeben
Die Weihnachtsfeierlichkeiten an einer Lüneburger Schule haben für Schlagzeilen gesorgt. Nun feierten Schüler und Lehrer das Christfest mit einem Weihnachtsbasar. Der Schulleiter hatte sich zuvor gegen Berichte gewehrt, wonach aus Rücksicht auf eine muslimische Schülerin eine verpflichtende Weihnachtsfeier abgesagt worden sei. Verbände und Politiker hatten Kritik geäußert. Auf dem Weihnachtsbasar boten Schüler selbstgebastelte Weihnachtssterne, Waffeln und Kekse an. Auch ein Mädchen mit Kopftuch verkaufte Plätzchen mit Weihnachtsmotiven.
Die Debatte hatte in Lüneburg schon früher begonnen. Anfang Dezember hatte die Lüneburger «Landeszeitung» berichtet, dass im verpflichtenden Unterricht des Gymnasiums Johanneum keine Weihnachtslieder mit christlichem Inhalt gesungen werden sollten. Im vergangenen Jahr habe eine muslimische Schülerin den Unterricht verlassen, als dort ein Lied mit religiösem Hintergrund angestimmt worden sei.
Dass eine ausgefallene Weihnachtsfeier für die Klassen 7 bis 10 nun mit einer Beschwerde der muslimischen Schülerin zusammenhängt, weist Schulleiter Friedrich Suhr allerdings als falsch zurück. Diese eine Weihnachtsfeier falle in diesem Jahr «durch Personalwechsel im Kollegium» aus, sei aber für das nächste Jahr wieder geplant. Eine Weihnachtsfeier für die Klassen 5 und 6 finde dagegen statt, ebenso ein Weihnachtskonzert.
Nach Paragraf 3 des niedersächsischen Schulgesetzes müsse auf die Empfindungen Andersdenkender Rücksicht genommen werde, erklärte eine Sprecherin der Landesschulbehörde. «Deshalb darf eine verpflichtende Weihnachtsfeier nicht den Charakter eines Gottesdienstes haben, was aber nicht bedeutet, dass keine christlichen Weihnachtslieder gesungen werden dürfen.»
«Die Schulen können frei entscheiden, wie sie Weihnachten feiern», erklärte die Sprecherin der Schulbehörde. «So können die Schulen eine verpflichtende Weihnachtsfeier während der Unterrichtszeit ansetzen oder eine freiwillige Feier außerhalb des Unterrichts anbieten. Theoretisch ist auch denkbar, ganz auf eine Weihnachtsfeier zu verzichten», erklärte sie. «Nach meiner Einschätzung gibt es alle drei Modelle in Niedersachsens Schulen», sagte die Sprecherin.
Ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums sagte: «Ich möchte sehr deutlich klarstellen, dass Weihnachtsfeiern und christliche Weihnachtslieder selbstverständlich Teil von Schule sind in der Vorweihnachtszeit und dass sich daran auch nichts ändern wird und ändern soll.» Weihnachtsfeiern und das Singen von Liedgut seien in keiner Weise gefährdet.