MÜNCHEN. 44 Kinder und Jugendliche hätten vor den Ferien den Besuch des minimalistischen Unterrichts im bayerischen Transitlager Deggendorf verweigert, weil ihnen der Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen verwehrt werde. Sechs Kindern aus dem Lager Manching werde seit Beginn des Schuljahres der weitere Besuch ihrer Klassen in regulären Schulen in Ingolstadt verweigert – obwohl sie gut deutsch sprächen und dort im letzten Schuljahr gute Zeugnisse erhielten. Dies berichtet die GEW Bayern.
“Das Recht auf Bildung ist unteilbar”, meint der Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft, Anton Salzbrunn, und betont: “Dieses Grundrecht gilt nicht nur für Deutsche oder anerkannte Flüchtlinge, es gilt für alle Menschen! Kindern und Jugendlichen dies vorzuenthalten, wie es die bayerische Staatsregierung in den Abschiebelagern Manching/Ingolstadt, Bamberg oder Deggendorf tut, ist schlicht verantwortungslos.” Daher unterstütze die GEW aktuell eine Klage vor dem Verwaltungsgericht München für die Familien dieser schulpflichtigen Kinder – für ihr Recht auf Rückkehr in reguläre Schulklassen.
Die GEW Bayern fordert grundsätzlich ein Ende der aktuellen Einschränkungen des Rechts auf Bildung in Bayern. Die Gewerkschaft protestiert zudem mit einer Unterschriften-Aktion gegen die “Instrumentalisierung von Lehrer*innen und Schulbeschäftigten als Abschiebehelfer*innen” und fordert die Freilassung des Berufsfachschülers Zia Z. aus der Abschiebehaft. “Die GEW Bayern sieht mit sehr großer Sorge die zunehmenden Fälle, in denen ausbildungswilligen Flüchtlingen die Unterhaltsleistungen komplett gestrichen werden”, so heißt es in einer Pressemitteilung. Es könne nicht angehen, dass der Abbruch einer Ausbildung an der Berufsfachschule mit der Wiedergewährung von Leistungen “belohnt” werde und Schüler, die weiter ihre schulische Ausbildung absolvieren wollen, ohne Geld blieben und auf Spenden von Ehrenamtlichen angewiesen seien. News4teachers
