„Die GEW fordert gemeinsam mit dem DGB die vollen Koalitionsrechte – und damit das Streikrecht – auch für Beamtinnen und Beamte. Das ist Teil der gewerkschaftlichen Grundüberzeugungen“, so heißt es in einer Mitteilung der GEW. „Die Gewerkschaften gehen – wie das Völkerrecht und das internationale Arbeitsrecht – davon aus, dass es ein Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen zur fairen Aushandlung der Arbeitsbedingungen gibt. Teil dieses Menschenrechts ist das Recht, auch den Arbeitskampf als letztes Mittel anzuwenden.“
Am Mittwoch, 17. Januar 2018, findet vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zu vier von der GEW unterstützten Klagen statt, mit denen geklärt werden soll: Ist das Streikverbot für Beamte noch rechtens? Es geht dabei um Disziplinarstrafen für verbeamtete Lehrer, die an Streikaktionen teilgenommen hatten. „Solange es kein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte an Schulen und Hochschulen gibt, sind Arbeitnehmer und Gewerkschaften gespalten und können nicht einheitlich handeln. Sie können keine Arbeitskämpfe führen, um ihre Interessen durchzusetzen“, erklärt GEW-Vorstandsmitglied Daniel Merbitz.
Er sieht große Chancen, sollte Karlsruhe die bestehende Regelung kippen. „Tarif- und Besoldungsrunden könnten mehr Schwung entfalten, wenn alle Beschäftigten gemeinsam aktiv sind“, meint er. Dies sei beispielsweise bei der Frage wichtig, wie sich durchsetzen lasse, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für angestellte Lehrkräfte zeit- und inhaltsgleich für die verbeamteten Kollegen übernommen werden. „Im Moment können die Gewerkschaften nur appellieren, Gespräche führen und Öffentlichkeitsarbeit machen. Wenn es gelingt, die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften durch das Streikrecht für Beamte zu stärken, steigen die Chancen, das Auseinanderdriften der Besoldung in den Ländern zu stoppen“, sagt Merbitz.
Er erklärt: „Im Moment läuft der Hase doch so: Je ärmer ein Bundesland ist, desto schlechter bezahlt es seine Beamtinnen und Beamten. Wie dies mit dem Recht auf bundesweit gleiche Lebensverhältnisse zu vereinbaren ist, bleibt das Geheimnis der Sparpolitiker. Auch auf eine Erhöhung der Pflichtstundenzahl oder ungerechte Besoldungsregelungen der Landesregierungen – so werden beispielsweise Lehrkräfte an Grundschulen mit A12 schlechter bezahlt als (fast) alle anderen voll ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer an anderen Schulformen – können Beamtinnen und Beamte bis heute nicht mit Streiks als Ultima Ratio reagieren.“ Tatsächlich würde sich das Kräfteverhältnis bei den Verhandlungen über die Bezüge von Landesbeamten deutlich verschieben, sollten die Verfassungsrichter der GEW recht geben – zugunsten der Beamtenschaft.
Philologen: “Verlässliche Schule”
Der Deutsche Philologenverband hingegen lehnt ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer trotzdem kategorisch ab. Unausgesprochen liegt das in der Furcht begründet, dass die Akzeptanz für den Beamtenstatus von Lehrkräften unter den Bürgern deutlich zurückgehen würde, sollten die Schulen auf breiter Front bestreikt werden. „Ich erwarte wie der überwiegende Teil unserer Bevölkerung und vor allem die Elternschaft eine jederzeit verlässliche Schule“, so sagt Philologen-Chefin Susanne Lin-Klitzing. „Verlässlichkeit bedeutet eine zuverlässig geordnete und inhaltlich anspruchsvolle Organisation von Schule und Unterricht.“
Für den Philologenverband sei es eine zwangsläufige Konsequenz der grundgesetzlich vorgeschriebenen staatlichen Verantwortung für das Bildungswesen, dass der Staat Lehrkräfte jederzeit und überall verlässlich einsetzen könne. „Wenn Lehrkräfte streiken dürften, wäre ihm das nicht möglich. Und das wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz“, meint Lin-Klitzing. Sie hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht dies auch so sehe – und keinen Sonderstatus für Lehrkräfte schaffe, der sie „letztlich zu Beamten zweiter Klasse, eben solche mit Streikrecht“ mache.
Ins gleiche Horn stößt Jürgen Böhm, Vorsitzender des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR). „Der Beamtenstatus erfordert eine besondere Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber. So wie der Staat die Beamten bei der Absicherung im Krankheits- und Pflegefall unterstützt, muss sich andersrum der Staat auf die Unterstützung der Beamten verlassen können. Außerdem müssen sich Schüler und Eltern darauf verlassen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jederzeit verlässlich stattfindet. Hierzu gehört, dass Lehrkräfte jederzeit eingesetzt werden können“, meint Böhm.
Der VDR-Chef betont: „Streikrecht ist ein wichtiges Recht in Deutschland, auch als Indikator dafür, wenn Entwicklungen im Angestelltenverhältnis nicht gut laufen. Allerdings darf das Streikrecht nicht dazu führen, dass Unterricht für die Kinder und Jugendlichen ausfällt und sie ihre grundgesetzliche vorgeschriebene Schulpflicht nicht wahrnehmen können.“ Dies wäre die zu erwartende Folge, wenn auch verbeamtete Lehrer streiken könnten und ihre Dienstpflicht gegenüber dem Staat nicht wahrnehmen würden. Böhm: „Verlässlichkeit ist deshalb sowohl für die Schüler wichtig, aber auch für die Eltern. Als Bürger des Landes müssen sie davon ausgehen, dass der Staat seine Aufgaben zuverlässig wahrnimmt.“ bibo / Agentur für Bildungsjournalismus
Streikrecht für verbeamtete Lehrer – ein zweischneidiges Schwert