MAINZ. Zur einheitlichen Bewertung der Hör-, Sprech- und Lesefähigkeiten in einer Fremdsprache hat der Europarat einen Referenzrahmen festgelegt. Nach diesem Rahmen werden auch die Voraussetzungen bestimmt, nach denen Flüchtlinge eine Ausbildung oder ein Studium beginnen können. Verlangt wird meist das Sprachniveau B2, mit dem bereits ein fortgeschrittener Spracherwerb verbunden ist.
Das niedrigste Niveau ist das Sprachniveau A1, das für eine lediglich elementare Sprachbeherrschung steht: Hier ist die Verständigung möglich, wenn ein Gesprächspartner langsam und deutlich spricht und bereit ist zu helfen. Dann geht es weiter über A2 und B1 zu B2. Wer dieses Niveau beherrscht, kann sich auch zu komplexen und abstrakten Themen verständigen und ist in der Lage, ein spontanes Gespräch zu führen. Die höchste Stufe C2 bedeutet eine nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung. dpa
App, Lückentext und Auslandsreise – wie heutzutage eine Fremdsprache gelernt wird
