Karlsruhe hatte am 19. Dezember entschieden, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Unter dem Vorsitz von Hamburg tagte daraufhin bisher einmal eine Länder-Arbeitsgruppe mit dem Namen «Staatsvertrag Hochschulzulassung».
Bei einem Treffen der Amtschefs der Länder-Bildungsministerien in Berlin wolle die Arbeitsgruppe noch in dieser Woche einen Bericht mit Vorschlägen zum weiteren Verfahren und Handlungsoptionen vorlegen, hieß es. Entscheidungen seien noch nicht geplant.
Zum Wintersemester standen knapp 9200 Medizin-Studienplätzen fast 43 200 Bewerbern gegenüber. Ein Fünftel der Plätze wird an Bewerber mit einer Abinote von 1,0 bis 1,2 vergeben. Ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben – 14 bis 15 Semester. Die übrigen 60 Prozent der Plätze können die Hochschulen in einem eigenen Auswahlverfahren vergeben. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle.
Landesrechtliche Regelungen überarbeiten
Die Richter hatten grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Zulassungsbeschränkung durch einen Numerus clausus bestätigt. Sie bemängelten aber unter anderem eine verpflichtende Festlegung auf sechs Wunschstudienorte bei der Verteilung nach Abiturnote. Zudem müssten Universitäten bei der Auswahl nach eigenem Verfahren in einer standardisierten und transparenten Weise vorgehen.
Die Kultusministerkonferenz wies bereits nach dem Urteil darauf hin, dass das Auswahlverfahren der Hochschulen um mindestens ein ergänzendes, nicht schulnotenbasiertes Auswahlkriterium ergänzt werden müsse und landesrechtliche Regelungen zu den Auswahlverfahren der Hochschulen überarbeitet werden müssten.
Offen ist, ob der Bund die Regelungen im Hochschulrahmengesetz ändern wird. Ihre geplanten eigenen Schritte sollten unabhängig von einer Entscheidung auf Bundesebene erfolgen, sagen die Länder. dpa