Verfassungsrichter fordern eine Änderung der Zulassung zum Medizinstudium

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BERLIN. Der Weg zum Medizinstudium in Deutschland ist voller Hürden. Die Verfassungsrichter forderten die Politik zu Änderungen auf. Die Bundesländer drücken dabei nun aufs Tempo und wollen die Zulassung zum Medizinstudium per Staatsvertrag ändern. Sie wollen damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Studienzulassung reagieren. Ihre Kultusminister sehen «unmittelbaren Handlungsbedarf», hieß es weiter. In der Kultusministerkonferenz solle die Änderung oder eine Neufassung eines Staatsvertrags verfolgt werden.

Privat Versicherte haben so manche Privilegien - bleiben die für Beamte erhalten? Eine Studie rät: Abschaffen. Foto: Yuya Tamai / flickr (CC BY 2.0)
Das Auswahlverfahren soll um mindestens ein nicht schulnotenbasiertes Kriterium ergänzt werden.                          Foto: Yuya Tamai / flickr (CC BY 2.0)

Karlsruhe hatte am 19. Dezember entschieden, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Unter dem Vorsitz von Hamburg tagte daraufhin bisher einmal eine Länder-Arbeitsgruppe mit dem Namen «Staatsvertrag Hochschulzulassung».

Bei einem Treffen der Amtschefs der Länder-Bildungsministerien in Berlin wolle die Arbeitsgruppe noch in dieser Woche einen Bericht mit Vorschlägen zum weiteren Verfahren und Handlungsoptionen vorlegen, hieß es. Entscheidungen seien noch nicht geplant.

Zum Wintersemester standen knapp 9200 Medizin-Studienplätzen fast 43 200 Bewerbern gegenüber. Ein Fünftel der Plätze wird an Bewerber mit einer Abinote von 1,0 bis 1,2 vergeben. Ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben – 14 bis 15 Semester. Die übrigen 60 Prozent der Plätze können die Hochschulen in einem eigenen Auswahlverfahren vergeben. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle.

Landesrechtliche Regelungen überarbeiten

Die Richter hatten grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Zulassungsbeschränkung durch einen Numerus clausus bestätigt. Sie bemängelten aber unter anderem eine verpflichtende Festlegung auf sechs Wunschstudienorte bei der Verteilung nach Abiturnote. Zudem müssten Universitäten bei der Auswahl nach eigenem Verfahren in einer standardisierten und transparenten Weise vorgehen.

Die Kultusministerkonferenz wies bereits nach dem Urteil darauf hin, dass das Auswahlverfahren der Hochschulen um mindestens ein ergänzendes, nicht schulnotenbasiertes Auswahlkriterium ergänzt werden müsse und landesrechtliche Regelungen zu den Auswahlverfahren der Hochschulen überarbeitet werden müssten.

Offen ist, ob der Bund die Regelungen im Hochschulrahmengesetz ändern wird. Ihre geplanten eigenen Schritte sollten unabhängig von einer Entscheidung auf Bundesebene erfolgen, sagen die Länder. dpa

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4 Kommentare
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xxx
6 Jahre zuvor

Das einzig plausible schulnotenunabhängige Verfahren dürfte ein Aufnahmetest sein. Das sind zwar Gedächtnisleistungen, die auch signifikant mit der Abiturnote korrelieren, aber alles andere wie z.B. Auswahlgespräche o.ä. sind praktisch nicht durchführbar.

Um den Ärztemangel zu wenigstens ein wenig zu kompensieren, müsste man dringend den Männeranteil erhöhen, weil Männer erstens gerne in Vollzeit arbeiten, zweitens auch auf dem Land, drittens auch körperlich und viertens auch bis zum Rentenalter ohne Babypausen u.ä..

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor

Ein Aufnahmetest unabhängig vom Abiturdurchschnitt erscheint mir am gerechtesten.
1.In Abhängigkeit von der Schule, z.B Klosterschule Bad Driburg versus Städtisches Gymnasium Bad Driburg, werden und wurden schon immer unterschiedlich gute Vornoten erteilt.
2. Auswahlgespräche ermöglichen die Bevorzugung von Kindern von Kollegen oder aus anderen vordemokratischen Beziehungsverhältnissen ( Verbindungen, Burschenschaften).
3. Wartezeiten in Verbindung mit einer medizinische Ausbildung sollten bevorzugt werden, da sich diese Kandidaten wohl nachhaltig für diesen Berufszweig entschieden haben. Man sollte 2 Semester der medizinischen Ausbildung anerkennen.
4.Wir haben wirklich ein Problem mit dem männlichen Nachwuchs, der jetzt überwiegend mit Männern aus dem arabischen Raum und aus dem Ausland besetzt wird.70 % der Studierenden in Deutschland sind Frauen, die später überwiegend in Teilzeit arbeiten, chirurgische Fachbereiche meiden oder auch in außermedizinische Bereiche ausweichen.

Palim
6 Jahre zuvor

Was ist denn eigentlich aus dem früheren „Medizinertest“ geworden?
Und was aus der zentralen Studienvergabe?

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Der Mediziner-Test zählt nicht alleine, sondern dieser wird in der Zusammenrechnung mit dem Abiturdurchschnitt zusammengefasst. Da hat man dann nur noch als einer der Test-Besten eine Chance auf ein Medizinstudium, wenn die Abi-Note nicht ausreicht.
Wenn man reiche Eltern hat , dann kann man auch in Ungarn oder sonst wo Medizin studieren.