
Schulleiter sollen keine Klassenfahrten mehr genehmigen, bei denen Lehrer auf den Reisekosten sitzen bleiben. Die langjährige Praxis, dass Lehrkräfte ganz oder teilweise auf eine ihnen zustehende Reisekostenvergütung verzichtet hätten, sei vom Bundesverwaltungsgericht beanstandet worden, begründete das Kultusministerium nun eine entsprechende Anweisung an die Schulen. Demnach dürfen außerunterrichtliche Veranstaltungen von der Schulleitung nur im Rahmen von verfügbaren Haushaltsmitteln erlaubt werden. Wandertage oder Studienfahrten würden als wichtige Aktivitäten der Schulen vom Land aber selbstverständlich weiter unterstützt.
Die GEW warf dem Ressort von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) vor, Klassenfahrten streichen zu wollen. Die grün-schwarze Landesregierung sei trotz sprudelnder Steuereinnahmen nicht bereit, mehr Geld für Wandertage oder Studienfahrten auszugeben, monierte Landeschefin Doro Moritz. «Überall ist es selbstverständlich, dass Dienstreisen vom Arbeitgeber gezahlt werden.» Der Landtag müsse schnell dafür sorgen, dass die Reisekostenmittel aufgestockt würden.
Auch der Bildungsexperte der SPD-Fraktion, Stefan Fulst-Blei, kritisierte die Anordnung. «Ministerin Eisenmann höhlt die Schulen im Land zunehmend aus. Allmählich bleibt nicht viel mehr übrig als ein seelenloser Rohbau aus Pflichtunterricht und halbherzigen Betreuungsangeboten.» Dabei nutzten Klassenfahrten der Sozialkompetenz der Schüler.
Das Ministerium prüft
Das Ministerium hingegen wies zurück, was eigentlich niemand behauptet hat: dass nämlich Ausflüge und Reisen nicht mehr unterstützt würden. «Klar ist für uns, dass wir die Lehrerinnen und Lehrer nicht im Regen stehen und auf ihren Kosten sitzen lassen», sagte eine Sprecherin. Welche weiteren Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen seien, prüfe das Ministerium derzeit. Im Oktober 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Lehrer Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten für eine Klassenfahrt haben. Lehrern abgenötigte Erklärungen, dass sie auf die Erstattung von Reisekosten verzichten, sind der Entscheidung zufolge nichtig. dpa
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