Land zieht Konsequenzen aus Urteil, nach dem Lehrer bei Klassenfahrten nicht mehr auf Kosten sitzenbleiben dürfen: Weniger Klassenfahrten

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STUTTGART. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hat der Praxis ein Ende bereitet, dass Lehrer für Klassenfahrten selbst in den Geldbeutel greifen mussten. Das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat darauf jetzt reagiert – und weist die Schulen an, den Beschluss zu beachten. Mehr Geld gibt es aber zunächst nicht. Die logische Konsequenz: Weniger Klassenfahrten.

Eine Reise ist möglicherweise ein Gemeinschaftserlebnis, aber ohne Lehrerbegleitung keine Klassenfahrt im engeren Sinn. Foto: Júlía Fritzsdóttir / flickr (CC BY-SA 2.0)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht hat offenbar zur Konsequenz, dass weniger Klassenfahrten stattfinden. Foto: Júlía Fritzsdóttir / flickr (CC BY-SA 2.0)

Schulleiter sollen keine Klassenfahrten mehr genehmigen, bei denen Lehrer auf den Reisekosten sitzen bleiben. Die langjährige Praxis, dass Lehrkräfte ganz oder teilweise auf eine ihnen zustehende Reisekostenvergütung verzichtet hätten, sei vom Bundesverwaltungsgericht beanstandet worden, begründete das Kultusministerium nun eine entsprechende Anweisung an die Schulen. Demnach dürfen außerunterrichtliche Veranstaltungen von der Schulleitung nur im Rahmen von verfügbaren Haushaltsmitteln erlaubt werden. Wandertage oder Studienfahrten würden als wichtige Aktivitäten der Schulen vom Land aber selbstverständlich weiter unterstützt.

Die GEW warf dem Ressort von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) vor, Klassenfahrten streichen zu wollen. Die grün-schwarze Landesregierung sei trotz sprudelnder Steuereinnahmen nicht bereit, mehr Geld für Wandertage oder Studienfahrten auszugeben, monierte Landeschefin Doro Moritz. «Überall ist es selbstverständlich, dass Dienstreisen vom Arbeitgeber gezahlt werden.» Der Landtag müsse schnell dafür sorgen, dass die Reisekostenmittel aufgestockt würden.

Auch der Bildungsexperte der SPD-Fraktion, Stefan Fulst-Blei, kritisierte die Anordnung. «Ministerin Eisenmann höhlt die Schulen im Land zunehmend aus. Allmählich bleibt nicht viel mehr übrig als ein seelenloser Rohbau aus Pflichtunterricht und halbherzigen Betreuungsangeboten.» Dabei nutzten Klassenfahrten der Sozialkompetenz der Schüler.

Das Ministerium prüft

Das Ministerium hingegen wies zurück, was eigentlich niemand behauptet hat: dass nämlich Ausflüge und Reisen nicht mehr unterstützt würden. «Klar ist für uns, dass wir die Lehrerinnen und Lehrer nicht im Regen stehen und auf ihren Kosten sitzen lassen», sagte eine Sprecherin. Welche weiteren Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen seien, prüfe das Ministerium derzeit. Im Oktober 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Lehrer Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten für eine Klassenfahrt haben. Lehrern abgenötigte Erklärungen, dass sie auf die Erstattung von Reisekosten verzichten, sind der Entscheidung zufolge nichtig. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heiß diskutiert.

Bundesverwaltungsgericht: Land darf Lehrer nicht nötigen, auf Reisekosten für Klassenfahrten zu verzichten – Erklärung ist nichtig!

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Ich finde das in Ordnung.

Soweit ich mich erinnere, hatten wir in den weiterführenden Schulen nur in der 8. und in der 10. Klasse eine Klassenfahrt (Jugendweihefahrt und Abschlussfahrt). Das reicht doch eigentlich auch.

In Klasse 11 und 12 hatten wir sogenannte ZV-Lager (vormilitärische Ausbildung). 😉

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Zitat: „Im Oktober 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Lehrer Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten für eine Klassenfahrt haben. Lehrern abgenötigte Erklärungen, dass sie auf die Erstattung von Reisekosten verzichten, sind der Entscheidung zufolge nichtig.“

Richtig so. Es sind ja „Dienstreisen“.

Anderswo diskutiert man noch munter darüber, dass die Lehrer auch 24 Stunden täglich bezahlt werden wollen während einer Klassenfahrt, weil sie ja 24 Stunden täglich im Dienst sind. Sowas finde ich ausverschämt, wie man sich denken kann.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Gleichzeitig und aber würde sich ein Arbeitnehmer aus der freien Wirtschaft die Absteigen namens Jugendherbergen nicht gefallen lassen müssen.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das ist für mich kein Maßstab. Die Erwartungen von Managern, Technikern, Kundenvertretern an standesgemäße Unterbringung empfinde ich als überzogen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Früher fuhren als 2. Begleitperson die pädagogischen MItarbeiterinnen mit, die für ca. 15€ die Stunde den von Lehrkräften vorbereiteten Unterricht halten oder die Betreuung am Mittag für 1 Std. am Tag übernehmen.
Irgendwann gab es ein Urteil, dass diese päd. Mitarbeiterinnen für 24 Stunden bezahlt werden müssen, aus den Stunden, die der Schule für Vertretung zur Verfügung stehen.
Nun legen die KollegInnen ihre 28 Std. Unterricht vorbereitet für die päd. Mitarbeiterinnen hin und fahren selbst 5 Tage auf Klassenfahrt, wofür ihnen 4 Stunden angerechnet werden. Wenn sie diese nehmen möchten, legen sie noch einmal Vertretungsunterricht auf den Tisch.

Fahren Integrationshelferinnen mit, müssen die Stunden beantragt werden, werden ggf. gewährt und übersteigen ein gewisses Maß an Stunden nicht. Die I-Hilfe hat also eine klar abgegrenzte Zeit, in der sie für das betreffende Kind zuständig ist. Danach muss ihr Freizeit gewährt werden. Folglich ist dann die Lehrkraft selbst für dieses Kind einschließlich des Zusatzbedarfes verantwortlich.

Sind das faire Bedingungen für Klassenfahrten?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Zusätzlich muss man wissen, dass z.B. in Nds. überhaupt keine Pflicht dazu besteht, Klassenfahrten zu machen. Kein Lehrer kann dort dazu verpflichtet werden, wenn er stattdessen in der Schule bleibt und seinen Dienstpflichten nachkommt.

Aus diesem Grunde war der sog. „Klassenfahrtenboykott“ der nds. Gymnasiallehrer im Zuge der Debatte um die geplante Erhöhung von deren Unterrichtsverpflichtung ja auch so ungemein effektiv.

Schülern und Eltern wurde plötzlich schmerzhaft bewusst: Das machen die alles freiwillig – und zahlen es im Zweifel auch noch zu guten Teilen aus eigener Tasche.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@ Palim,

das kenne ich alles anders.

1. Begleitpersonen, wenn es Eltern sind, bekommen gar kein Geld. Begleitpersonen, wenn es Lehrer oder Erzieher sind, bekommen weiter ihr Gehalt. (Teilzeitkräfte können Anträge stellen, in dieser Zeit auf Vollzeit aufgestockt zu werden.)

2. Dass jemand für seine 28 Unterrichtsstunden 28 vorbereitete Pläne vorlegt, habe ich noch nie erlebt. Bestenfalls gibt es Tipps, was der Vertretungslehrer machen könnte. Meistens machen die Vertretungslehrer einfach ihren eigenen Stoff weiter, wenn sie auch in den Klassen unterrichten oder „irgendetwas“ (oft Spiele), wenn sie dort normalerweise nicht unterrichten. Randstunden, aber nicht nur die, lässt man oft ausfallen.

3. Die Mehrarbeit bzw. die Arbeit außerhalb der Unterrichtsstunden kann man als abgegolten ansehen wie jede Arbeit außerhalb der Unterrichtsstunden: a) mit der 40-Stunden-Woche (aber nur 28 Stunden am Kind) und b) mit den Ferien. Ob das reicht, da scheiden sich die Geister, ja. Neue Studien zeigen, dass die „Mehrarbeit“ je nach Schulart stark variiert. Ggf. muss es Entlastungen geben (Senkung des Stundensolls). Aber das darf dann natürlich nur bekommen, wer auch wirklich eine Klassenfahrt durchführt. Das müsste dann also eher im nächsten Schuljahr erfolgen. Vielleicht eine Idee? (Wer eine 1-wöchige Klassenfahrt durchführt, bekommt im nächsten Schuljahr eine Abminderungsstunde.)

4. Dass Kosten für Klassenfahrten erstattet werden, finde ich gut. Ich bin nicht dagegen. Ein bisschen Engagement darf man aber auch erwarten.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ Palim,

aus welchem Bundesland sind Sie, wo alle Begleitpersonen dafür bezahlt werden und Lehrer für die Vertretungslehrer 28 Stundenentwürfe vorlegen? Bzw. an welcher Schule passiert sowas?

Ich würde solche Behauptungen gerne prüfen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Sind Sie wirklich Lehrerin? Praktizierende? 🙂

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Künftig können Lehrer dann, folgte man Palim u.a., womöglich tatsächlich während einer Klassenfahrt ihr Geld für 6-8 Stunden im Schlaf verdienen.

Naja, immerhin könnte es ja sein, dass sie von einem Geräusch geweckt werden und dann mal nachschauen, was das ist. Für 60, 70, 80 … Euro Stundenlohn (je nach Schulart und Erfahrungsstufe).

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ach, sofawolf,
muss man alles mehrfach nennen, nur weil Sie Ihren Nick häufiger ändern?

Ihrer Argumentation kann ich nicht folgen.
Warum sind Arbeitszeiten abgegolten, wenn ich in der normalen Woche schon viele Überstunden leisten muss, dann aber 18-Std.-Tage für eine Klassenfahrt übernehmen soll einschließlich deren Vor- und Nachbereitung sowie der Vor- und Nachbereitung des in der Zeit stattfindenden Unterrichts? Woher soll eine Schule Abminderungsstunden nehmen, wenn schon die SOLL-Stunden nicht gewährt werden können?
In den Grundschulen fallen keine Stunden aus, Grundschulen sind verlässlich. Die Vertretungsregelung an nds. Grundschulen habe ich mehrfach erläutert und oben ausgeführt. Die können Sie anzweifeln, weil Sie es nicht glauben wollen, Sie können es auch einfach nachlesen. https://www.mk.niedersachsen.de/download/115155/Erlass_Beschaeftigung_von_Paedagogischen_Mitarbeiterinnen_und_Mitarbeitern_in_der_Grundschule_.pdf

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ Palim, ich mache keinen Hehl daraus, einen neuen Nicknamen zu benutzen; verwende aber – darauf lege ich Wert – nicht gleichzeitig verschiedene (wie andere hier).

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

… und übrigens zum ersten Mal.

Das kann ich nicht prüfen, was Sie nun wieder schreiben, dass an Grundschulen in Niedersachsen – wenn ich es richtig verstehe – keine Unterrichtsstunden ausfallen. Doch, Moment, ich google es mal.

Siehe da:
„„Die Schüler müssen den Lehrermangel ausbaden“, bemängelt auch Mike Finke, Vorsitzender des Landeselternrates. Nach seiner Erkenntnis fallen für einen Schüler von Klasse eins bis 13 rein statistisch etwa 15 Prozent des Unterrichts aus – „das ist ein Schuljahr“, sagt er.“
http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Unterrichtsausfall-in-Niedersachsen-Stunden-werden-kaum-fachlich-vertreten

Jetzt bitte Ihr Beleg, dass das alles nicht stimmt und dass an Grundschulen in Niedersachsen kein Unterricht ausfällt! (Ihre Links passen doch gar nicht zu diesem Thema?!?)

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ebenda:

„Die meisten Fehlstunden waren zuletzt von Eltern eingetragen worden, knapp 9 Prozent von Lehrern und nur 7,7 Prozent von Schülern. Die meisten Meldungen kamen von Gymnasien, nämlich 65,3 Prozent. 23,6 Prozent betrafen Gesamtschulen, 4,7 Prozent Oberschulen, 3,9 Prozent Grundschulen und 1,8 Prozent die Realschulen. Keine Fehlstunden wurden von Förder- und Hauptschulen registriert.“

Alles Lüge?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

… und Verlässlichkeit der Grundschulen bedeutet auch gar nicht, dass keine Unterrichtsstunden ausfallen, sondern nur „ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot.“
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/grundschule/verlaessliche_grundschule/verlaessliche-grundschule-149807.html

Was erzählen Sie uns denn da wieder?
Sind Sie überhaupt aus Niedersachsen?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Dann überlegen Sie doch mal, wie viele Stunden in der Grundschule laut Stundentafel erteilt werden und wie viele Zeitstunden das täglich bedingt.
Die Aufgabe der pädagogischen Mitarbeiterinnen ist u.a. die Betreuung am Mittag in Form von 1 Zeitstunde für Kinder in Klasse 1 und 2, die die Familien freiwillig wählen können. Danach gehen die Kinder nach Hause. Horte gibt es hier nicht. Ursprünglich waren die gleichen Mitarbeiterinnen für die Betreuung und den Vertretungsunterricht eingeteilt, inzwischen wurden die Verträge getrennt. Es gibt also pädagogische Mitarbeiterinnen, die zu einer Grundschule gehören, die für den Vertretungsunterricht eingesetzt werden.
Deshalb steht unter dem genannten Link des Ministeriums als Aufgabe der pädagogischen MitarbeiterInnen u.a. „Vertretung bei kurzfristigen Ausfällen“

Und schauen Sie sich auf dem Portal, auf dem die Fehlstunden erfasst werden, an, welche Begründungen es gibt – neben Aufteilen der Klassen eben auch eine Aufsicht durch Fachkraft oder durch nicht-fachliches Personal. Ob den Eltern dieser Unterschied generell bekannt ist, wenn Sie schon daran zweifeln? Dennoch wird auf dem Portal dieser Unterricht als Fehlstunde gezählt.

Ich erkläre es Ihnen noch einmal:
Ist eine Lehrkraft der Grundschule krank, informiert sie die Schule.
Die Schule informiert eine pädagogische Mitarbeiterin, die zur Schule kommt, um in der Klasse die Vertretung zu übernehmen.
Die kranke Lehrkraft oder eine andere Lehrkraft aus dem Kollegium überlegt den Vertretungsunterricht für die betroffene Klasse. Ebenso ist es möglich, dass eine gesunde Lehrkraft die Vertretung übernimmt und den eigenen geplanten Unterricht der pädagogischen Mitarbeiterin zur Verfügung stellt.
In jedem Fall findet Unterricht statt.
In jedem Fall wird in einer Klasse der Unterricht durch eine pädagogische Mitarbeiterin erteilt.
In jedem Fall wird der Unterricht selbst von einer Lehrkraft geplant.

Wenn es nun um eine Klassenfahrt geht, werden die Kolleginnen, die sich auf der Klassenfahrt befinden, innerhalb der Schule in ihrem Unterricht durch Kolleginnen oder pädagogische Mitarbeiterinnen vertreten. Dazu muss der Unterricht vorab ausgearbeitet bereitgestellt werden.
Gleiches gilt auch für den Besuch von Fortbildungen während der Unterrichtszeit oder für den Ausgleich von Plusstunden, auch dafür legen Lehrkräfte den Unterricht vorbereitet auf den Tisch, den die pädagogische Mitarbeiterin dann übernimmt.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Interessant, Palim. Wenn es denn so stimmt. Ich bin nicht in Niedersachsen.

Verlässliche Grundschule bedeutet andernorts nur, dass das Kind von … bis … in der Schule betreut wird. Unterrichtsausfall gibt es trotzdem, die Kinder gehen dann z.B. in den Hort (auch wenn das dann für sie nicht Hort heißt). Jedenfalls ist das dann u.U. kein Unterricht.

Niedersachsen ist ja dann aus Elternsicht zu beneiden, wenn es dort, egal, wie viele Kollegen krank sind (???), immer Unterrichtsvertretung (nicht nur Betreuung / Aufsicht) gibt, also genügend „pädagogische Mitarbeiter“, die das abrufbereit übernehmen (das ist ja traumhaft!) und niemals Stundenausfall. Wie ich allerdings las, gibt es dazu auch keine Statistiken in Niedersachen (warum eigentlich), die man jetzt abrufen könnte, aber meine Belege zeigen, dass es doch auch Unterrichtsausfall gibt.

Wieso? Wer lügt da?

Frank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Aber stimmt es denn nicht? Können die Lehrer nach 16 oder 18 Uhr einfach mal weggehen um ihre Ruhe zu haben? Ich glaube nicht. Die müssen sogar nachts auf die Kinder anderer Leute aufpassen für null Gehalt. Ich würde als Lehrer gar keine Klassenfahrten machen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

@ AB, ich meine, unlängst ein Urteil zitiert zu haben, wonach die Teilnahme an einer Klassenfahrt zu den Dienstpflichten eines (verbeamteten?) Lehrer gehöre? Allerdings müssten dann auch die Kosten übernommen werden?

Womöglich gilt das aber wieder nicht für jedes Bundesland?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ AB, genau: Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.1985.

Die Durchführung von Klassenfahrten gehört danach zum herkömmlichen Berufsbild eines Lehrers. Ein Gymnasiallehrer hatte sich geweigert, an einer Klassenfahrt als Begleitperson (!) teilzunehmen.

Gilt das Bundesarbeitsgericht nicht für ganz Deutschland?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Der nds. Schulfahrtenerlass ist da klar und deutlich in seiner Aussage:

„6.2 Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.“
http://www.schure.de/

Warum sonst hat das nds. Kultusministerium die damals angeblich „streikenden“ Kollegen wohl nicht einfach verpflichtet, auf Klassenfahrt zu gehen?

Ups, ich vergaß: Selbst wenn es das rechtlich hätte tun können, dann hätte es endlich voll zahlen müssen dafür. Und das wollte das Land nicht, hatte es doch ein paar Jahre vorher erst das Weihnachtsgeld komplett gestrichen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

P.S. Hier erläutert der Sprecher des Plenums der Personalräte der nds. Gymnasien (PPNG) ausführlich die damalige Situation in Sachen Klassenfahrten.
https://detektor.fm/gesellschaft/lehrer-und-politik-niedersachsen-streit

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

@ A.B.,

ich bin nicht dagegen, dass die Durchführung von und die Teilnahme an Klassenfahrten freiwillig ist. Ich bin sogar dafür!

Aber ist es nicht so, dass Bundesrecht Landesrecht bricht? Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Gesetz, ein Erlass, eine Verordnung im Nachhinein als „unwirksam“ erklärt wird. Es muss nur jemand dagegen klagen. Hat vielleicht noch niemand und wünsche ich mir in diesem Falle nicht einmal.

(Weniger selten sind ja Urteile, die in einem Bundesland verbieten, was in einem anderen aber trotzdem praktiziert wird und das ist nicht mal illegal, weil es unterschiedliches Landesrecht oder dgl. betrifft. Gerade im Bildungswesen haben wir es ja recht oft, dass in unterschiedlichen Bundesländern Unterschiedliches erlaubt oder verboten ist, d.h. man kann in dem einen Bundesland für etwas „belangt“ werden, was in dem anderen Bundesland vollkommen rechtens wäre.)

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Oh bitte, jetzt wird es ja juristisch abenteuerlich.

1. Jedes Bundesland legt per Gesetz fest, wie hoch die Arbeitszeit für die Landesbeamten ist (überall 40 oder 41 Stunden/Woche)

2. Bei den Lehrkräften wird festgelegt, was dafür zu tun ist, da ihre Arbeitszeit nicht wie im Finanzamt mit Stempelkarte zu erfassen ist.
Und wenn Niedersachsen sagt, dass es keine Verpflichtung zur Klassenfahrt gibt, kann das Land das gerne tun.

Hier bricht kein Bundesrecht irgendein Landesrecht, weil es ein Bundesrecht dazu gar nicht gibt. Das zitierte Urteil bezog sich also auf einen Kollegen aus einem Bundesland, in denen die Teilnahme Pflicht ist. Strenggenommen bezog sich es auch nur auf den klagenden Kollegen. Würde dieser in Niedersachsen unterrichten, wäre das Urteil genau andersrum ausgegangen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ Küstenfuchs,

gut. Können Sie bitte noch verlinken, wo „Niedersachsen“ gesagt oder geschrieben hat (also der Dienstherr gegenüber seinen Lehrern), dass Klassenfahrten bzw. die Teilnahme eines Lehrers daran keine Pflicht ist, damit das nicht wieder nur eine bloße Behauptung bleibt?

Zur Urteilsvorgeschichte gehört, dass jener Lehrer sich übrigens auch darauf berief, dass in seinem Arbeitsvertrag nichts von einer Klassenfahrt als Teil seiner Dienstpflichten stünde. Das Gericht urteilte eben, dass das auch nicht nötig wäre.

Jetzt bin ich mal auf den Beleg gespannt (vom Dienstherren der Lehrer, nicht, was andere dazu meinen).

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ich hatte es oben schon verlinkt.
1. Gehen Sie auf „www.schure.de“
2. Klicken Sie links im Menü auf „Klassenfahrten“
3. Dann erscheint als erster Link „Schulfahrten“ (RdErl. d. MK v. 1.11.2015 – 26 – 82 021 (SVBl. 11/2015 S. 542), geändert durch RdErl. vom 1.11.2017 (SVBl. Nr.11/2017 S. 628) – VORIS 22410 -)
4. Klicken Sie auf diesen Link
5. Unter Punkt 6 (Teilnahme an Schulfahrten) finden Sie den Unterpunkt 6.2 („Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.“)
6. Leider lässt die Seite „schure.de“ eine direkte Verlinkung auf das Untermenü nicht zu.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ach, das war schon oben bei AB genannt.

Ok, die juristische Kleinstaaterei gerade im Bildungsbereich finde ich wirklich sehr verwirrend. Da bin ich zugegeben kein Experte.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Danke, AB, eben gesehen. 🙂

Jetzt muss ich nur noch herausfinden, welche Verbindlichkeit Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts für die Gesetze, Erlasse und dgl. in den Ländern haben.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Alternativ: Schauen Sie einfach ins Schulverwaltungsblatt (vgl. Punkt 3)

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Zitat: „Aufgabe des Bundesarbeitsgerichts ist die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts…“ https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesarbeitsgericht

Komisch, dass das BAG entscheiden kann, ein Lehrer könne zur Teilnahme an einer Klassenfahrt verpflichtet werden (darum ging es); aber Länder können etwas anderes bestimmen.

Aber ein Jurist bin ich nun wirklich nicht.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Das BAG kann dann entscheiden, dass ein Lehrer zur Teilnahme an einer Klassenfahrt verpflichtet werden kann, wenn dieser Lehrer in einem jener Bundesländer beschäftigt ist, in deren Schulgesetz nicht ausdrücklich das Gegenteil festgeschrieben wurde.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ A.B., danke.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Die von AB für Niedersachsen oben beschriebene Regelung ist doch genial: das vermeidet jeden juristischen Streit darüber, was nun passiert, wenn Schüler nicht mitfahren wollen oder ihre Eltern ihnen das verbieten wollen. Bei dem Punkt 7.2 (niemand darf aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden) wird nicht klar gesagt, woher das Geld kommen soll, wenn die Eltern das nicht bezahlen können oder wollen.

Heinz
5 Jahre zuvor

Und irgendwo hat wieder einer jahrelang auf seinem Sessel gesessen und ist vermutlich aus dem Lachen nicht mehr herausgekommen, dass es wieder einmal so viele Jahre funktioniert hat, irgendwelche Dinge einfach auf den Lehrer abzuwälzen. Ich kann an der Stelle die Pädagogen allerdings auch nicht verstehen, die das immer alles mitmachen, ständig heißt es „aber die armen Kinder“, ja ist richtig, aber wie viel steckt man sowieso schon aus der eigener Tasche in seinen Unterricht?

Es ist sehr wichtig, dass Dinge, die unrecht sind, nicht einfach immer hingenommen und übernommen werden!
Ich hab mich auch schon von Kollegen bequatschen lassen, meinen Zooeintritt o.ä. selber zu bezahlen, dann kam irgendwann mal eine Kollege zu mir und sagte: „Du gehst da zum Arbeiten hin, privat hast du da garnichts von, kennst du einen Busfahrer, der sich selber eine Busfahrkarte für seinen eigenen Bus lösen muss, oder einen Museumswärter, der Eintritt für das Museum bezahlen muss?“ Und was soll ich sagen, der Kollege hatte vollkommen Recht, leider neigt man häufig dazu, alles zu übernehmen.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Die Zustände in B-W sind ja absurd gewesen. Da machen Lehrer 24 Stunden Dienst und müssen dafür auch noch bezahlen?

Und falls der Mückenfuß jetzt kommt: Ja, 24 Stunden!
Rechtlich dürfte das wie ein normaler Bereitschaftsdienst zählen, für den 2 Kriterien gelten:

Laut Europäischem Gerichtshof ist Bereitschaftsdient Arbeitszeit. Nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) liegt immer dann „Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Arbeitnehmer sich an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, um, sobald es notwendig ist, seine volle Arbeitstätigkeit unverzüglich aufzunehmen (BAG, Urteil vom 24. Oktober 2000, NZA 2001; 449)“

Beides gilt doch wohl ohne jede Einschränkung auch für die Nachtstunden einer Klassenfahrt. Man sollte allerdings bemerken, dass in anderen Berufen Bereitschaftsdienst nicht zwingend genau so gut vergütet werden muss wir normaler Dienst.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Was soll eigentlich so schlimm daran sein, die Zahl der Klassenfahrten zu reduzieren? Ist wirklich mal nachgewiesen worden, dass die sich so segensreich auswirken wie oft behauptet wird? Oder verdanken sie ihre Beliebtheit beim Volke dem dann ausfallenden Unterricht?