Anlässlich des Beginns der Tarifverhandlungen, die mehr als drei Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes betreffen, hat der VBE seine Forderungen bekräftigt. „Eine Attraktivität des Berufs und der Berufszufriedenheit sind nicht ohne gerechten Lohn denkbar. Das müssen die Arbeitgeber endlich in ihre Köpfe bekommen. Und was uns Lehrerinnen und Lehrer stärkt, kommt der Bildungsarbeit zugute, denn ohne Lohngerechtigkeit wird sich der Lehrkräftemangel noch weiter verschärfen“, sagt Jutta Endrusch. Dabei gelte es insbesondere, den Einkommensrückstand auf Bund und Kommunen aufzuholen.
Die Forderungen der Beschäftigten gingen aber über die Anhebung der Tabellenentgelte hinaus, erklärt Jens Weichelt, stellvertretender Vorsitzender der dbb-Bundestarifkommission und Vorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes. Die Lehrerinnen und Lehrer erwarteten die „stufengleiche Höhergruppierung“ als Ergebnis dieser Tarifrunde. Nach dem derzeit geltenden Tarifrecht benachteilige „eine absurde Konstellation“ eine Vielzahl von Beschäftigten bestimmter Erfahrungsstufen, weil sie bei einer Höhergruppierung zwar eine Entgeltgruppe nach oben stiegen, dort aber eine Erfahrungsstufe nach unten fielen. Im Tarifrecht bei Bund und Kommunen sei die stufengleiche Höhergruppierung bereits realisiert worden.
„Das Behalten der Erfahrungsstufe bei der Höhergruppierung würde auch für Lehrkräfte eine gerechte Belohnung der geleisteten Arbeit bedeuten. In Sachsen werden allein im Zuge der Umsetzung des Handlungsprogramms über 10.000 Lehrerinnen und Lehrer höhergruppiert und die meisten würden eine Erfahrungsstufe zurückfallen“, erklärt Weichelt.
Bei der Forderungsfindung und auf den Branchentagen hätten die Erwartungen an die Weiterentwicklung der Entgeltordnung des TV-L sowie des Tarifvertrages zur Eingruppierung von Lehrkräften (Entgeltordnung-Lehrkräfte) einen hohen Stellenwert gehabt. Bereits seit Monaten führe der dbb dazu Gespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Bei der Weiterentwicklung der Entgeltordnung-Lehrkräfte geht es laut Weichelt insbesondere um die Realisierung der sogenannten „Paralleltabelle“. Praktisch bedeute diese angestrebte Zuordnungstabelle (von Entgeltgruppen zu Besoldungsgruppen) einen Aufstieg von Lehrkräften, die unterhalb der Gehaltsgruppe EG 13 eingruppiert sind.
“275.000 Euro netto Unterschied”
Für SchaLL gehen diese Forderungen aber nicht weit genug – zumal das Ergebnis der Tarifauseinandersetzung auch den Beamten zugutekommen soll, wie dbb-Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach unlängst noch in der „Wirtschaftswoche“ erklärte („Wir fordern eine Eins-zu-Eins-Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten“).
Die „Schutzgemeinschaft“, die nicht an den Tarifverhandlungen beteiligt ist, verlangt für die rund 200.000 tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland, „1.000 Euro brutto monatlich mehr, 10.000 Euro Einmalzahlung sowie die Festschreibung der Gehaltserhöhung in einem Gleichstellungstarifvertrag.“ Begründung: „275.000 Euro netto auf Lebenszeit beträgt der Unterschied zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften.“
Das Versagen der Tarifpartner – der TdL und der großen Gewerkschaften – sei „bodenlos“, so heißt es in einer Pressemitteilung. „Die Forderung der Gewerkschaften nach nur linearen Gehaltserhöhungen vergrößert die Ungleichheit und zementiert die Zweiklassengesellschaft in den Lehrerzimmern. So lässt sich die Gleichstellung aller Beschäftigten (Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!) nicht erreichen“, meint SchaLL. Weiter heißt es: „Die Nettolohn-Diskriminierung schwächt seit Jahrzehnten die Glaubwürdigkeit der großen Gewerkschaften und die Schlagkraft der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Erst wenn gleicher Netto-Lohn für angestellte und beamtete Lehrkräfte gilt, sitzen alle Beschäftigten im gleichen tarifpolitischen Boot.“ Agentur für Bildungsjournalismus
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