BERLIN. Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz hat sich in Sachen neuer Berufsabschlussbezeichnungen hinter Präsident Alt und gegen Bildungsministerin Anja Karliczek gestellt. Die Einführung von Namen wie „Berufsbachelor“ oder „Berufsmaster“, lehnt das Gremium ab.
Abschlussbezeichnungen müssen eindeutig und informativ sein. Namen wie „Berufsbachelor“ oder „Berufsmaster“, wie sie nach dem Willen der Bundesbildungsministerin für Abschlüsse in der beruflichen Bildung eingeführt werden sollen, genügen diesen Kriterien nicht.
Das betonte der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestern in Berlin. Er bekräftigte damit frühere Stellungnahmen des HRK-Präsidenten gegenüber der Ministerin und der Bundeskanzlerin zu den Plänen im Rahmen einer Novelle des Berufsbildungsgesetzes. Der Senat verwies darauf, dass die geplanten Bezeichnungen gerade im europäischen Kontext zu Missverständnissen führen würden, da Bachelor und Master ausschließlich von hochschulischen Einrichtungen vergeben werden. Daher müsse auch von anderen unklaren Bezeichnungen wie „Professional Bachelor“ oder „Professional Master“ Abstand genommen werden.
„Die Hochschulen stellen die Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus der beruflichen Fortbildung mit Hochschulabschlüssen nicht in Frage“, erklärte HRK-Präsident Alt vor der Presse in Berlin. „Die Verwendung akademischer Abschlussbezeichnungen für einen anderen Bildungsweg schafft jedoch Intransparenz und Verwirrung. Für die Berufsorientierung Jugendlicher, bei Stellenausschreibungen und der Personalsuche werden informative, eindeutige Bezeichnungen benötigt. Das Ziel müsse eine gute Sichtbarkeit der beruflichen Qualifikationen sein, um Mobilität und Arbeitsmarktchancen zu fördern.
Die Hochschulen hätten gute Erfahrungen damit gemacht, ihre Abschlüsse durch das Diploma Supplement zu erläutern. Gerne böte die HRK an, die berufliche Bildung bei der Weiterentwicklung des Europasses für ihre Qualifikationen zu unterstützen. (pm)
Hochschulrektoren: Karliczeks Ausbildungsbegriffe stiften Chaos
