HRK-Senat lehnt Abschlussbezeichnungen „Berufsbachelor“ und „Berufsmaster“ ab

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BERLIN. Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz hat sich in Sachen neuer Berufsabschlussbezeichnungen hinter Präsident Alt und gegen Bildungsministerin Anja Karliczek gestellt. Die Einführung von Namen wie „Berufsbachelor“ oder „Berufsmaster“, lehnt das Gremium ab.

Abschlussbezeichnungen müssen eindeutig und informativ sein. Namen wie „Berufsbachelor“ oder „Berufsmaster“, wie sie nach dem Willen der Bundesbildungsministerin für Abschlüsse in der beruflichen Bildung eingeführt werden sollen, genügen diesen Kriterien nicht.

Sieht „seinen“ Senat in Sachen Ablehnung neuer Berufsabschlussbezeichnungen hinter sich: HRK-Präsident Peter-André Alt. Foto: David Ausserhofer – Hochschulrektorenkonferenz / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0) (Ausschnitt)
Sieht „seinen“ Senat in Sachen Ablehnung neuer Berufsabschlussbezeichnungen hinter sich: HRK-Präsident Peter-André Alt. Foto: David Ausserhofer – Hochschulrektorenkonferenz / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0) (Ausschnitt)

Das betonte der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestern in Berlin. Er bekräftigte damit frühere Stellungnahmen des HRK-Präsidenten gegenüber der Ministerin und der Bundeskanzlerin zu den Plänen im Rahmen einer Novelle des Berufsbildungsgesetzes. Der Senat verwies darauf, dass die geplanten Bezeichnungen gerade im europäischen Kontext zu Missverständnissen führen würden, da Bachelor und Master ausschließlich von hochschulischen Einrichtungen vergeben werden. Daher müsse auch von anderen unklaren Bezeichnungen wie „Professional Bachelor“ oder „Professional Master“ Abstand genommen werden.

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„Die Hochschulen stellen die Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus der beruflichen Fortbildung mit Hochschulabschlüssen nicht in Frage“, erklärte HRK-Präsident Alt vor der Presse in Berlin. „Die Verwendung akademischer Abschlussbezeichnungen für einen anderen Bildungsweg schafft jedoch Intransparenz und Verwirrung. Für die Berufsorientierung Jugendlicher, bei Stellenausschreibungen und der Personalsuche werden informative, eindeutige Bezeichnungen benötigt. Das Ziel müsse eine gute Sichtbarkeit der beruflichen Qualifikationen sein, um Mobilität und Arbeitsmarktchancen zu fördern.

Die Hochschulen hätten gute Erfahrungen damit gemacht, ihre Abschlüsse durch das Diploma Supplement zu erläutern. Gerne böte die HRK an, die berufliche Bildung bei der Weiterentwicklung des Europasses für ihre Qualifikationen zu unterstützen. (pm)

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Diana
4 Jahre zuvor

Ich finde die Anpassung sinnvoll und guter Beitrag zu mehr Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit. Wer soll damit überfordert sein, dass künftig Fachwirte und Meister ‚Berufsbachelor‘ und die 3 IHK Studiengänge BWL, TBWL und Berufspäd ‚Berufsmaster‘ heißen.
Ich finde die bisherigen Namen viel weniger ‚eindeutig und informativ‘; Meister, Master, Fachwirt, Bachelor, Diplom, Diplom BA etc. pp. Die jetzigen ‚Meister‘ schmücken sich online mit dem englischen Wort ‚Master‘ und Absolventen der Dualen Hochschule BW nennen sich ‚Diplom‘, obwohl beide mit DQR Niveau 6 an den meisten Unis nicht für Masterstudiengänge zugelassen werden. Allerdings meist auch keine Berufsmaster, die bereits Master Niveau 7 haben. Die Erhöhung der Durchlässigkeit könnte schneller gehen, es ist beschämend, dass noch immer mehr Kinder aus gutem Haus an die Unis kommen, unterstützt mit Rat, Nachhilfe und Anwalt, während Benachteiligte Umwege gehen und dann keinen Masterplatz kriegen. Promotionsrecht scheint auch unklar und die Befindlichkeiten zwischen Hochschulen zu köcheln. Begriffliche Vereinheitlichung scheint mir auch im internationalen und digitalen Kontext an der Zeit.