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Mit Niqab in Schule oder Hochschule? GEW sieht keine Notwendigkeit für ein Gesetz

KIEL. Die GEW Schleswig-Holstein lehnt Gesetzesänderungen ab, um auf diese Weise ein generelles Niqab-Verbot an Bildungseinrichtungen durchzusetzen. Das betonte die stellvertretende Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft Katja Coordes in Kiel bei einer Anhörung im Landtag  zum Umgang mit Gesichtsschleiern in Lehrveranstaltungen. Innerhalb der schwarz-grün-gelben Regierungskoalition herrscht Uneinigkeit darüber, ob Gesichtsschleier in Schulen und Hochschulen grundsätzlich verboten werden sollen (News4teachers berichtete).

In Kiel gab es einen Fall einer vollverschleierten Studentin – ist dafür ein Gesetz nötig? (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

„Als Pädagoginnen und Pädagogen stimmen wir mit der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel grundsätzlich darin überein, Mimik und Gestik in der Regel als notwendige Bestandteile von Kommunikation zu betrachten. Eine Notwendigkeit für gesetzliche Initiativen sehen wir allerdings nicht“, sagte Katja Coordes.

Bei dem Auslöser für den Vorstoß der Christian Albrechts Universität zu Kiel handele es sich schließlich um einen absoluten Einzelfall. Hochschule und Lehrveranstaltungen dürften durch eine einzelne Niqab-Trägerin sicherlich keinen Schaden nehmen. Es bestünde auch nur eine geringe Nachahmungsgefahr. Vernünftige Einzelfalllösungen für den Umgang mit Niqab-Trägerinnen sollten möglich sein, meinte die Gewerkschafterin.

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Wie soll ein Niqab-Verbot in der Schule denn durchgesetzt werden?

„Das Tragen von Niqabs durch Schülerinnen oder Lehrkräfte in Schulen lehnt die GEW hingegen entschieden ab. Wir befürchten, dass die Persönlichkeitsentfaltung von Schülerinnen durch das Tragen eines Niqabs beeinträchtigt werden könnte“, umriss die stellvertretende GEW-Landesvorsitzende die Haltung ihrer Gewerkschaft. Da Lehrkräfte bisher jedoch nicht mit Schülerinnen konfrontiert worden seien, die im Niqab am Unterricht teilnehmen wollen, gebe es allerdings auch hier keine akute Regelungsnotwendigkeit.

Katja Coordes wies darüber hinaus auf eine Reihe offener Fragen hin, die mit einer Formulierung in einem Gesetz nicht beantwortet werden können. Unter anderem sei völlig unklar, wie ein Verbot um- und durchgesetzt werden solle und mit welche Konsequenzen eine Niqab-Trägerin rechnen müsse, wenn sie den Niqab nicht ablegen wolle.

Günther: Eine Vollverschleierung passt nicht zu unseren Bildungsinstitutionen

Die Christian Albrechts Universität hatte einer muslimischen Studentin eine Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Auf dem Campus können Studierende aber eine Burka oder eine Nikab tragen, die nur einen Augenschlitz zulässt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach sich für ein gesetzliches Schleierverbot an Schulen und Hochschulen aus. «Eine Vollverschleierung passt nicht zu unseren Bildungsinstitutionen», sagte Günther. News4teachers / mit Material der dpa

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