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Nikab im Unterricht: Bizarrer Einzelfall – oder Anlass für Gesetzesverschärfung?

BERLIN. Dürfen Mädchen mit vollverschleiertem Gesicht am Unterricht teilnehmen? Diese Frage wirft ein Fall in Hamburg auf. Gerichte geben einer 16-Jährigen recht, die einen sogenannten Nikab trägt (News4teachers berichtete). Mehrere Bundesländer wollen nun ihre Schulgesetze verschärfen.

In Hamburg gibt es jetzt tatsächlich den Fall einer 16-Jährigen, die im Niqab zur Schule kommt. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

In regelmäßigen Abständen wird in Deutschland über ein Kopftuchverbot an Schulen diskutiert. Ein Fall aus Hamburg rückt nun ein anderes, deutlich spezielleres Thema in den Fokus: Es geht um den sogenannten Nikab, einen Gesichtsschleier, der nur die Augen freilässt. Eine 16-jährige Hamburger Berufsschülerin hatte sich das Recht erstritten, diesen im Unterricht tragen zu dürfen. Hamburg reagierte mit der Ankündigung, sein Schulgesetz zu ändern und ein Verhüllungsverbot an Schulen einzuführen. Pläne dafür gibt es auch in Schleswig-Holstein. Baden-Württemberg kündigte nun am Dienstag ebenfalls eine Verschärfung seines Schulgesetzes an.

Weil die Bundesländer in Deutschland für Bildung zuständig sind, ist das Thema uneinheitlich geregelt. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den Ländern ergab, gibt es Länder mit einem Verbot der Gesichtsverschleierung an Schulen und Länder ohne gesetzliche Regelungen – manche sehen dafür auch gar keine Notwendigkeit.

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Im Schulgesetz fehlt eine explizite Regelung

Zum Hintergrund: Die Schulbehörde in Hamburg hatte der Mutter einer 16-Jährigen aufgetragen, dafür zu sorgen, dass die Tochter in der Berufsschule ihr Gesicht zeige und ein Zwangsgeld von 500 Euro angedroht. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wiesen das jedoch zurück. Für eine solche Anordnung fehle die rechtliche Grundlage im Schulgesetz. Dort ist bisher nicht explizit geregelt, dass eine Verhüllung des Gesichts verboten ist.

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe sagte am Dienstag dem Sender «NDR 90,3»: «Ich will, dass alle Schüler ihr Gesicht zeigen und wenn die Urteile sagen, dass wir dazu das Gesetz ändern müssen, dann werden wir das jetzt schnell tun.» Es gehe nicht, dass jemand im Unterricht sitze und keiner wisse, wer hinter der Maske sei.

Hamburg will sich laut Rabe am Schulgesetz des Nachbarlands Niedersachsen orientieren. Dort gibt es seit 2017 ein Verschleierungsverbot: «Schülerinnen und Schüler (…) dürfen durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren», heißt es darin. Auch in Bayern dürfen Schülerinnen und Schüler in der Schule «ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, schulbedingte Gründe erfordern dies», wie es im Schulgesetz des Freistaates heißt. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sagte: «Unterricht und Erziehung brauchen offene Kommunikation. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler müssen sich in der Schule ins Gesicht schauen können.»

Eisenmann kündigt Regelung für die Schulen an

Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) kündigte am Dienstag ebenfalls eine Änderung des Schulgesetzes in ihrem Bundesland zur Einführung eines Verschleierungsverbots an. Rückendeckung bekam sie von Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Auch wenn es nur sehr wenige Fälle gebe, sei es sinnvoll, das rechtlich zu regeln, sagte der Grünen-Politiker.

Andere Länder sehen keinen Handlungsbedarf: Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) sagte am Dienstag in Düsseldorf, Burka und Nikap hätten an Universitäten und Schulen nichts zu suchen. Man müsse aber aufpassen, Einzelfälle nicht aufzubauschen. Aus dem sächsischen Kultusministerium in Dresden hieß es, bisher habe es keinen Anlass für eine Änderung des Schulgesetzes gegeben. Thüringen teilte mit, es gebe keine Regelungen zum Umgang mit Vollverschleierungen. Es seien diesbezüglich auch keine Veränderungen geplant.

Hessen sieht ebenfalls keinen neuen Regelungsbedarf. Durch das hessische Schulgesetz sei geregelt, dass schulische Bildung und Erziehung auf Kommunikation zwischen den Lehrkräften und Schülern angewiesen sei, erklärte ein Ministeriumssprecher in Wiesbaden. Die Teilnahme am Unterricht durch eine Schülerin, deren Gesicht durch das Tragen einer Burka nicht mehr erkennbar sei, sei in Hessen nicht zulässig. Aus anderen Bundesländern kamen ähnliche Antworten. Bremen verwies darauf, dass es keinen «uns bekannten Fall von “Vollverschleierung” von Schülerinnen in der Stadt» gebe. «Wir reden von etwas, was nicht stattfindet», sagte eine Sprecherin der Bildungsverwaltung.

Beckmann: Lehrer müssen in Gesichter schauen können

Lehrervertreter sprachen sich für ein Verbot aus. Für eine offene Kommunikation sei es unerlässlich, dass das Gesicht des Gegenübers zu erkennen sei, sagte der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann. «Damit Schulen dies einfordern können, bedarf es einer klaren schulgesetzlichen Regelung in den einzelnen Bundesländern.» Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, hatte bereits am Montag gesagt, er plädiere für ein bundesweites Nikabverbot in allen Bildungseinrichtungen. «Das passt nicht zu dem offenen Umgang, den wir im Unterricht pflegen wollen.» Von Jörg Ratzsch, dpa

GEW ist skeptisch

KIEL. Die GEW in Schleswig-Holstein zeigt sich skeptisch, ob ein Verbot der Vollverschleierung in Schulen tatsächlich Probleme löst. „Gesichtsschleier von Schülerinnen haben in Schulen, die sich den Menschenrechten und der Gleichberechtigung von Frau und Mann verpflichtet fühlen, keinen Platz. Die Persönlichkeitsentfaltung von Schülerinnen könnte durch das Tragen eines Niqabs beeinträchtigt werden. Eine offene Kommunikation ist ebenfalls nicht möglich. Da gehören auch Mimik und Gestik dazu“, so stellt Landesvorsitzende Astrid Henke klar.

Sie meint aber auch: Mit gesetzlichen Regelungen allein ist es nicht getan. „Viele Fragen werden mit einer Schulgesetzänderung leider nicht beantwortet. Wie soll ein Verbot durchgesetzt werden? Wer soll es durchsetzen? Die Lehrkräfte? Die Polizei? Welche Konsequenzen drohen Niqab-Trägerinnen, wenn sie weiter im Niqab zur Schule kommen? Ausschluss aus dem Unterricht trotz Schulpflicht? Ordnungsstrafe? Je intensiver wir uns mit diesen Fragen befassen, desto klarer wird: Auch eine Schulgesetzänderung löst nicht so einfach die Probleme.“

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Gericht erlaubt Schülerin den Nikab im Unterricht – Schulamt scheitert mit Beschwerde. Nun will Rabe das Schulgesetz schnell ändern

 

 

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