HAMBURG. Jede schulische Prüfung unter Pandemie-Bedingungen kann nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts für Bildungsrecht, Alexander Münch, im Nachhinein angefochten werden.
«Gerichte legen großen Wert darauf, dass die Hygienevorgaben des Robert Koch-Instituts eingehalten werden», sagte der Jurist dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». «Wenn Schüler feststellen, dass die Tische zu eng zusammenstehen, oder keine Möglichkeit besteht, die Hände zu waschen, können sie von der Prüfung zurücktreten.»
Er erwarte, dass es in nächster Zeit Klagen mit dieser Stoßrichtung geben werde, sagte der Anwalt. «Es ist unbestritten, dass die Vorbereitung aufs Abitur durch die Corona-Einschränkungen erschwert ist.» dpa
