ESSEN. Schulen als “Kulturorte” weiterzuentwickeln ist unerlässlich für die Bildungsgerechtigkeit, mahnt der Rat für kulturelle Bildung.
Kulturelle Bildung gehört zum Grundauftrag der Schule und Schulen sind für viele Gemeinden wichtige Kulturorte. Diese Ansprüche erfüllten sich aber noch lange nicht für alle Schüler gleichermaßen, konstatiert jetzt der Rat für Kulturelle Bildung. In einer neuen Handreichung beleuchtet der Expertenrat, wie ein chancengerechter Zugang zu Kunst und Kultur an allgemeinbildenden Schulen für alle Kinder gewährleistet werden könne.
„Die Bildungspolitik ist aufgefordert, allgemeinbildende Schulen angesichts der Corona-Krise jetzt erst recht als zentrale Kulturorte innerhalb der kommunalen Bildungslandschaft weiterzuentwickeln. In den letzten Monaten wurde deutlich, dass sich die vorhandenen Unterschiede in den Lern- und Bildungsvoraussetzungen erheblich verstärkt haben. Der Expertenrat beobachtet dies gerade auch in Bezug auf die künstlerischen Fächer und Bereiche. Die Bildungsgerechtigkeit ist in hohem Maße gefährdet“, so Prof. Eckart Liebau, Vorsitzender des Gremiums.
Bildungspolitiker, insbesondere in den Ländern und Kommunen, seien aufgefordert, ästhetische Prinzipien am Kulturort Schule stärker zu berücksichtigen, strukturell und personell langfristig zu verankern und finanziell zu sichern – sie insgesamt also deutlich aufzuwerten. Seine Forderungen hat der Rat in drei Bereichen zusammengefasst.
Allen Schülern einen Zugang zu Kultureller Bildung zu ermöglichen, erfordere eine Unterrichtsgarantie für qualifizierten Kunst- und Musikunterricht „mit einer zuverlässigen personellen und finanziellen Ausstattung“. Zudem solle der ästhetisch-literarische Anteil im Deutsch- und Fremdsprachenunterricht erhöht werden. Theater, Darstellendes Spiel und Tanz sollten, über die zu gewährleistenden außerunterrichtlichen Angebote hinaus, auch als Unterrichtsfach in allen Schularten ausgebaut werden.
Zur Verbesserung der Angebotslage im Ganztagsbereich empfiehlt der Rat für kulturelle Bildung ein von den Ländern und Kommunen getragenes Kulturbudget für Schulen. Darüber hinaus bedürfe es einer rechtlichen und inhaltlichen Aufwertung des schulischen Ganztags zu einem Angebot, das die Schulen als Kultur- und Bildungsorte substanziell erweitere. Dazu seien Mindeststandards hinsichtlich der personellen, finanziellen, räumlichen und sachlichen Ausstattung zu entwickeln.
Schließlich müsse kulturelle Bildung zum verpflichtenden Bestandteil der Lehrerbildung in Studium, Referendariat und Fortbildung werden. Fähigkeiten der Wahrnehmung, des Ausdrucks, der Darstellung und der Gestaltung sollten eine wesentliche professionelle Grundlage der Lehrerarbeit und aller pädagogischen Berufe bilden. Außerdem sei es erforderlich, dass es aufseiten der Schulen und ebenso der Schulleitungen eine größere Kenntnis und Anerkennung von Zertifikaten gibt, mit denen die im Ganztagsbereich außerunterrichtlich tätigen Fachkräfte ihre pädagogische und didaktische Eignung nachweisen könnten.
Der Rat für Kulturelle Bildung ist eine Initiative der Bertelsmann Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, Karl Schlecht Stiftung, PwC-Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stiftung Mercator und der Stiftung Nantesbuch. Ihm gehören elf Mitglieder aus verschiedene Bereichen der Kulturellen Bildung an, hierzu zählen u.a. Tanz- und Theaterpädagogik, Musik- und Literaturvermittlung, Bildungsforschung, Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Medienpädagogik, Politische Bildung, Soziologie, Kulturelle Bildung und die Künste. (zab, pm)
Rat für kulturelle Bildung mahnt: Digitalisierung wird Schulen tiefgreifend verändern