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Verband fordert kräftiges Gehaltsplus für angestellte Lehrkräfte – und Nullrunde für verbeamtete Kollegen

DÜSSELDORF. „Angestellte Lehrkräfte wollen jetzt durchsetzen, was eigentlich selbstverständlich ist: den Gleichstellungs-Tarifvertrag für 200.000 tarifbeschäftigte Lehrkräfte, davon allein 40.000 in NRW“, so heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der „Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer“ (SchaLL) NRW. „Es geht um viel: Auf das Lebenseinkommen bezogen, erhalten tarifbeschäftigte Lehrkräfte durchschnittlich 275.000 Euro netto weniger als verbeamtete Kolleginnen und Kollegen.“ Zum Ausgleich fordert der Verband mit Blick auf die nahenden Tarifverhandlungen für die Angestellten der Länder, das Gehalt für angestellte Lehrkräfte um 1.200 Euro brutto monatlich anzuheben – und eine Nullrunde für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen.

Sind die Bezüge von angestellten und verbeamteten Lehrkräften ausgewogen? SchaLL meint: Nein. Illustration: Shutterstock

„Die ernüchternde Bilanz aller zurückliegenden Tarifverhandlungen: Einkommensunterschiede werden nicht ausgeglichen“, so kritisiert SchaLL NRW. „Stattdessen werden Tariferhöhungen für Angestellte wirkungsgleich auf die Verbeamteten übertragen. Seit Jahrzehnten fehlt es an gewerkschaftlicher Solidarität mit den angestellten Kolleginnen und Kollegen im Schuldienst. Das Versagen der großen Gewerkschaften (dbb beamtenbund und tarifunion, GEW, ver.di) ist nicht länger zu übersehen.“ Aus diesem Grund habe SchaLL eine Studie zu den Einkommensunterschieden zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften in NRW in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Tarifgutachtens könnten auf andere Bundesländer übertragen werden.

Gutachten zeigt „signifikante finanzielle Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten im Schuldienst” auf

Demnach liegen „signifikante finanzielle Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten im Schuldienst vor. In den hier exemplarisch betrachteten Fall-konstellationen betrug dieser Unterschied zwischen 176.000 Euro und 275.000 Euro. Diesen Betrag hat eine angestellte Lehrkraft (im Barwert) über das gesamte Leben weniger als ihr verbeamtetes Pendant. Diese signifikante finanzielle Schlechterstellung ergibt sich in NRW für die berücksichtigten Lebensläufe, bei denen die Entscheidung über eine Anstellung oder Verbeamtung erst ab dem 42. Lebensjahr getroffen wurde. Sofern die Betrachtung über das gesamte Leben ausgedehnt würde, erhöhten sich die dargestellten Differenzen nochmals stark.“

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Weiter heißt es in dem Gutachten: „Hauptursache für die berechneten Einkommensdivergenzen sind vor allem die starken Belastungen der Angestellten für die Alterssicherung, die aufseiten der Beamten vollumfänglich steuerfinanziert ist. Auch in den anderen Zweigen der sozialen Sicherungs-systeme sind die Angestellten vorliegend stärker belastet als die Beamten. Die hier berücksichtigten Beiträge an eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wirken sich als zweitstärkster Faktor entscheidend auf die Nettoeinkommensdifferenzen zwischen den angestellten und den verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern aus. Auch die tendenziell höher ausgestaltete Bruttoentlohnung der Angestellten vermag im Gesamtergebnis nicht, die vorab beschriebenen Ungleichheiten in der sozialversicherungs-rechtlichen Behandlung der Arbeitseinkommen auszugleichen.“

SchaLL NRW fordert deshalb: „Ein Zeichen der Solidarität setzen – mit einer Nullrunde für verbeamtete Lehrkräfte.“ Gleichzeitig soll das Gehalt für Tarifbeschäftigte um 1.200 Euro Brutto monatlich angehoben werden.

„Tarifbeschäftigte Lehrkräfte sollten deutlich niedrigere Deputats-Verpflichtungen haben”

Eine weitere Forderung: eine „Höhergruppierung mit entsprechend spürbarem Zugewinn!“ Tarifbeschäftigte Lehrkräfte, auch Seiten- und QuereinsteigerInnen, nähmen häufig erst gar nicht an Beförderungsverfahren teil: Die aufwendigen Prozesse lohnten sich nicht, wenn Kandidatinnen und Kandidaten „durch die derzeit mögliche Herabstufung bei gleichzeitiger Höhergruppierung kaum mit finanziellem Zugewinn rechnen können. Die Lösung: Aufwendige Verfahren verschlanken und die Gewinnspanne ausweiten, um Führungspositionen adäquat besetzen zu können.“

Darüber hinaus verlangt der Verband „sofortige Verhandlungen über die Arbeitszeit für tarifbeschäftigte Lehrkräfte!“ In der Arbeitszeit seien die tarifbeschäftigten Lehrkräfte den Beamtinnen und Beamten gleichgestellt – das müsse sich ändern. „Tarifbeschäftigte Lehrkräfte sollten deutlich niedrigere Deputats-Verpflichtungen haben, die Sonderbelastung muss angemessen reduziert werden.“ Last but not least: Sonderzahlungen für die Belastungen durch die Corona-Krise zwischen 300 und 600 Euro, je nach Entgeltgruppe. News4teachers

Hier geht es zum vollständigen Gutachten im Auftrag von SchaLL NRW.

Tarifstreit – GEW: „Gewerkschaften fordern 5 Prozent, mindestens 150 Euro mehr Gehalt“

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