Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
seit gestern werden wir bestürmt, den Namen des Schülers zu veröffentlichen, der in einer Berufsschule in Ibbenbüren mutmaßlich seine Lehrerin erstochen hat. Offensichtlich ist es vielen ein dringendes Bedürfnis, erstens, aus dem Namen auf die Herkunft zu schließen und, zweitens, aus der Herkunft eine Gewaltneigung abzuleiten. Wir sind, gelinde gesagt, bestürzt über die Schlichtheit dieser vermeintlichen Kausalkette.
News4teachers ist ein seriöses Medium. Heißt: Wir stützen uns bei Berichten über Kriminalfälle auf Aussagen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen – und veröffentlichen lediglich verifizierte Informationen.
Nachdem heute morgen die “Bild”-Zeitung titelt: “Nach der 8. Stunde erstach Sinan (17) seine Lehrerin” – und dabei, nebenbei, sämtliche bis zu einer Verurteilung gebotenen Unschuldsvermutungen sausen lässt -, macht es selbstverständlich keinen Sinn mehr, den (vermeintlichen – bestätigt ist die Information nicht) Namen des mutmaßlichen Täters zu verschweigen. Also bitte: Laut Revolverpresse handelt es sich um “Sinan Y.”, die getötete Lehrerin hieß den Berichten zufolge “Sabine K.” – und nun?
Welche relevante Information, die im Zusammenhang mit der Tat steht, lässt sich dem entnehmen? Leserinnen und Leser orakelten in Posts, die wir nicht veröffentlichten, bereits herum, dass es sich bei “Sinan” um einen arabischen Vornamen handele, der auch noch „Eiserne Messerspitze“ oder „Speerspitze“ bedeuten soll. Klar, man hätte also vorher sehen können, dass so ein Junge zum Mörder oder Totschläger werden muss – bei der Prägung. Dass es mittlerweile auch (deutschstämmige) Rapper und Fußballer gibt, die den Mode-Vornamen tragen? Egal.
Ironie beiseite: News4teachers beteiligt sich nicht an dieser Hetze, die schlimmstenfalls in offenen Rassismus mündet.
Für uns gilt: Die Nationalität (oder ein anderes Persönlichkeitsmerkmal) wird immer dann erwähnt, wenn darüber, erstens, gesicherte Informationen vorliegen, und es, zweitens, einen Bezug zur Tat gibt – entsprechend dem Pressekodex des Deutschen Presserats, der die ethischen Grundlagen für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten bestimmt: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Das möchten wir auch manchen Leserinnen und Lesern von News4teachers dringend ans Herz legen.
Herzliche Grüße
Andrej Priboschek
Herausgeber News4teachers
Hier geht es zum vollständigen Pressekodex.
