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Nach dem Großeinsatz: Polizei prüft, den Schülern eine Rechnung zu schicken

HAMBURG. Ein Großeinsatz an zwei Hamburger Schulen könnte finanzielle Folgen für die Eltern der strafunmündigen Verdächtigen haben. „Wir prüfen, ob wir die Kosten des Einsatzes in Rechnung stellen können“, sagte ein Sprecher der Polizei auf Anfrage. Ein ähnlicher Fall macht allerdings deutlich, dass dies so einfach nicht ist.

Bei einem Polizei-Großeinsatz kommen viele Kostenposten zusammen. (Symbolbild) Foto: Shutterstock

Am Mittwochmittag hatten zwei Jungen in einem Klassenraum einer Stadtteilschule in Hamburg-Blankenese eine Lehrerin mit einer Art Schusswaffe bedroht und einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst (News4teachers berichtete). Erst nach vier Stunden konnten die Einsatzkräfte Entwarnung geben. Fast zeitgleich gab es zudem an einer anderen Schule im Stadtteil Bahrenfeld erneut Alarm wegen einer Bedrohungslage. Auch hier wurde eine pädagogische Kraft bedroht. Die Polizei konnte in dem Zusammenhang dort wenig später vier Jungen im Alter von 11, 12, 12 und 14 Jahren festnehmen und zwei mutmaßliche Spielzeugwaffen sicherstellen.

Zwar wird das Verfahren gegen die Kinder höchstwahrscheinlich aufgrund ihrer Strafunmündigkeit eingestellt. Doch der Vorfall könnte deren Eltern teuer zu stehen kommen. Nach Informationen der „Hamburger Morgenpost“ plant die Polizei, den Eltern der beiden Jungen, die die Lehrerin bedrohten, die Kosten für den Großeinsatz in Rechnung zu stellen. Die könnten sich auf über 50.000 Euro belaufen. Das Blatt zitiert einen Polizisten mit den Worten: „Es könnte auch mehr sein.“

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Ob das allerdings zu einer Zahlung führt, ist ungewiss. Eine ähnliche Debatte hatte es laut „Spiegel“ nach einem Vorfall in Hamburg aus dem Jahr 2020 gegeben. Damals hatte ein 13-Jähriger im Scherz per Telefon einen Amoklauf an einer Schule angekündigt, was einen  Großeinsatz auslöste. Die Polizei teilte später mit, man habe dem Verursacher eine Gebührenrechnung über 45.000 Euro geschickt.

Tatsächlich wurde diese nicht bezahlt, wie ein Polizeisprecher auf „Spiegel“-Anfrage nun einräumte. Die Familie habe den Bescheid angefochten, ein Anwalt habe dargelegt, dass dem 13-Jährigen die Einsichtsfähigkeit für sein Handeln gefehlt habe und er daher nicht geschäftsfähig sei. Den Eltern habe man zudem keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen können. Daher sei der Bescheid eingestellt worden. News4teachers / mit Material der dpa

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