Nach dem Großeinsatz: Polizei prüft, den Schülern eine Rechnung zu schicken

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HAMBURG. Ein Großeinsatz an zwei Hamburger Schulen könnte finanzielle Folgen für die Eltern der strafunmündigen Verdächtigen haben. „Wir prüfen, ob wir die Kosten des Einsatzes in Rechnung stellen können“, sagte ein Sprecher der Polizei auf Anfrage. Ein ähnlicher Fall macht allerdings deutlich, dass dies so einfach nicht ist.

Bei einem Polizei-Großeinsatz kommen viele Kostenposten zusammen. (Symbolbild) Foto: Shutterstock

Am Mittwochmittag hatten zwei Jungen in einem Klassenraum einer Stadtteilschule in Hamburg-Blankenese eine Lehrerin mit einer Art Schusswaffe bedroht und einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst (News4teachers berichtete). Erst nach vier Stunden konnten die Einsatzkräfte Entwarnung geben. Fast zeitgleich gab es zudem an einer anderen Schule im Stadtteil Bahrenfeld erneut Alarm wegen einer Bedrohungslage. Auch hier wurde eine pädagogische Kraft bedroht. Die Polizei konnte in dem Zusammenhang dort wenig später vier Jungen im Alter von 11, 12, 12 und 14 Jahren festnehmen und zwei mutmaßliche Spielzeugwaffen sicherstellen.

Zwar wird das Verfahren gegen die Kinder höchstwahrscheinlich aufgrund ihrer Strafunmündigkeit eingestellt. Doch der Vorfall könnte deren Eltern teuer zu stehen kommen. Nach Informationen der „Hamburger Morgenpost“ plant die Polizei, den Eltern der beiden Jungen, die die Lehrerin bedrohten, die Kosten für den Großeinsatz in Rechnung zu stellen. Die könnten sich auf über 50.000 Euro belaufen. Das Blatt zitiert einen Polizisten mit den Worten: „Es könnte auch mehr sein.“

Ob das allerdings zu einer Zahlung führt, ist ungewiss. Eine ähnliche Debatte hatte es laut „Spiegel“ nach einem Vorfall in Hamburg aus dem Jahr 2020 gegeben. Damals hatte ein 13-Jähriger im Scherz per Telefon einen Amoklauf an einer Schule angekündigt, was einen  Großeinsatz auslöste. Die Polizei teilte später mit, man habe dem Verursacher eine Gebührenrechnung über 45.000 Euro geschickt.

Tatsächlich wurde diese nicht bezahlt, wie ein Polizeisprecher auf „Spiegel“-Anfrage nun einräumte. Die Familie habe den Bescheid angefochten, ein Anwalt habe dargelegt, dass dem 13-Jährigen die Einsichtsfähigkeit für sein Handeln gefehlt habe und er daher nicht geschäftsfähig sei. Den Eltern habe man zudem keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen können. Daher sei der Bescheid eingestellt worden. News4teachers / mit Material der dpa

Amok-Drohung: Schüler bekommt die Rechnung für den Polizei-Großeinsatz – 38.000 Euro

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13 Kommentare
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Ich_bin_neu_hier
5 Monate zuvor

Schickt den Eltern bitte erst mal die Rechnung. Selbst wenn die Eltern die am Ende doch nicht bezahlen müssen, bis zu diesem für sie glücklichen Ende ist es ein langer und durchaus stressiger Weg, von dem sie danach hoffentlich ganz vielen anderen Eltern berichten werden.
Das könnte helfen bei der Prävention (und falls nicht: auch nicht schlimm, außer für die, die den Denkzettel sowieso verdient hatten).

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Gute Idee. Gerne die komplette Rechnung an alle vier Familien, wobei die Eltern die Schuldunfähigkeit des Kindes auf eigene Kosten nachweisen müssen, wobei falsche Erziehung zwar Schuldminderungsgrund für das Kind, aber ein Schuldverschärfungsgrund in gleicher Höhe für die Eltern ist, insgesamt also ein Nullsummenspiel.

Unfassbar
5 Monate zuvor

Da die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass mindestens einer der vier Jungen doch die Einsichtsfähigkeit in sein/ihr Handeln haben sollte, wird die Rechnung halt auf alle Einsichtsfähigen aufgeteilt. Gerne noch mit einem Faktor 3 multipliziert und ohne Rücksicht auf Bürgergeldbezug.

Ich_bin_neu_hier
5 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

„Gerne noch mit einem Faktor 3 multipliziert“ – Wozu denn? Der Stress ist doch nicht dreimal so hoch, bloß weil der Rechnungsbetrag dreimal so hoch ist.
Ersatz der Aufwendungen, die der Gesellschaft entstanden sind, ist meines Erachtens völlig hinreichend – und angemessen.

Ich_bin_neu_hier
5 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

„….und ohne Rücksicht auf Bürgergeldbezug“ – Korrigieren Sie mich gerne, aber ich dachte, das Existenzminimum, und darum geht es bei dem Bürgergeld, wäre in Deutschland nicht pfändbar? Das ist auch logisch, da man sonst ja dem von der Pfändung Betroffenen die Existenzbetechtigung absprechen würde, indem man ihm das Existenzminimum entzieht – und das ist nun wirklich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Davon abgesehen: Habe ich da etwas überlesen und wir wissen wirklich sicher, dass mindestens eines der Kinder aus einer Familie kommt, die Bürgergeld bezieht? Ehrlich gesagt würde ich das auch Kindern aus ganz anderen Verhältnissen ohne Weiteres zutrauen – nicht allen, aber eben einzelnen -, wenn die in völliger materieller Sicherheit leben durften, die nie in Frage gestellt wurde, und bisher nie (oder nur unzureichend) mit den tatsächlichen Folgen dessen konfrontiert wurden, was sie tun.
Ohne entsprechende Informationen – und um Schutz der Kinder werden wir kaum welche bekommen – bleibt das alles ohnehin bloße Spekulation.

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Die Sache mit der Pfändbarkeit lässt sich durch eine Gesetzesänderung lösen, schließlich sind die Leistungen für Asylbewerber in den ersten Monaten auch geringer als Bürgergeld.

Der zweite Teil war für den Fall des Bürgergeldbezugs formuliert.

Riesenzwerg
5 Monate zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Heißt das automatisch „Narrenfreiheit“?

Ich_bin_neu_hier
5 Monate zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Selbstverständlich hat der Staat das Recht, Wiederholungstäter daran zu hindern, weitere Straftaten zu begehen. Da gibt es nötigenfalls durchaus, sagen wir mal, „kreative“ Möglichkeiten – gerne hier nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Mehmet

Unfassbar
5 Monate zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Abschiebung bei fehlender Aufenthaltserlaubnis klingt gut, besonders wenn bei einer Verweigerung der Aufnahme die Streichung der Entwicklungshilfe für das aufnehmende Land droht.

Ich_bin_neu_hier
5 Monate zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

NACHTRAG: Das (nach meiner Erinnerung landete „Mehmet“ anfänglich in einem türkischen Jugendheim) funktioniert so natürlich nur bei Migrationshintergrund.
Im Falle biodeutscher Kartoffeln fragen Sie als Landrat Ihr freundliches Jugendamt nach passgenauen, individuellen Lösungen. Da geht dann schon was. Völlig rechtskonform und fest verankert auf dem Boden des Grundgesetzes, versteht sich. Muss ja trotzdem nicht nett sein.

Honduraner
5 Monate zuvor

Prüfen. Wenn ich das schon höre. Da leuchten bei mir die Alarmglocken. Prüfen bedeutet fast immer, das kommt nicht. Am Ende, wenn sich alle wieder beruhigt haben, lautet das Ergebnis der Prüfung: Das geht nicht.

Fertig. Kennt man doch aus Koalitionsverträgen, wenn sich zwei Parteien nicht einigen können bzw. heutigentags drei Parteien.

Sandrina
5 Monate zuvor

Bei solch einer Tat sollte eher erst einmal eine Zwangsunterbringung der Verantwortlichen in einer psychiatrischen Einrichtung erwogen werden.

Riesenzwerg
5 Monate zuvor

Aber jetzt mal ehrlich – wer bezahlt die Einsätze?

Eine Versicherung?

Die Eltern?

Die Kinder?

Wir als Steuerzahler?

Dann doch bitte auch Tagessätze an die Eltern, die später auf die Kinder übertragen werden.

Es müssen Konsequenzen her…

Oder gilt: „Lass doch der Jugend, der Jugend, der Jugend ihren Lauf…“