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Lehrerin, die Mehrarbeit verweigert hatte, lenkt ein – Kündigung vom Tisch

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STENDAL. Der Fall einer Lehrerin aus Sachsen-Anhalt, die die dort verpflichtende zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche nicht leisten wollte und der deshalb gekündigt wurde, sorgte im vergangenen Herbst für Schlagzeilen. Nun haben sich die Frau und das Landesschulamt geeinigt. Die Parteien hätten bei einem Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Stendal am Donnerstag einen Vergleich geschlossen, erklärte ein Gerichtssprecher. 

Das Gericht musste nicht urteilen. Foto: Shutterstock

Demnach hat die Klägerin für die Zeit nach Zugang der fristlosen Kündigung bis zum 30. April 2024 keine Ansprüche gegen das Land. Das Arbeitsverhältnis wird ab dem 1. Mai 2024 unter Anerkennung der bisherigen Dienstzeiten fortgesetzt, die Frau leistet künftig die umstrittene Vorgriffsstunde. Den Vergleich könnten beide Seiten noch bis zum 26. April 2024 widerrufen.

Um für weniger Unterrichtsausfall zu sorgen, müssen Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt seit den Osterferien 2023 eine Stunde pro Woche zusätzlich vor der Klasse stehen. Diese können sie sich auszahlen lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansammeln. Die betreffende Lehrkraft hatte sich mehrmals geweigert, die sogenannte Vorgriffsstunde zu leisten. Das Landesschulamt sah darin eine Arbeitspflichtverweigerung und zog Konsequenzen. Die Lehrerin zog vor Gericht. Der Fall war Anfang September bekannt geworden. News4teachers / mit Material der dpa

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Lehrerin weigert sich, angeordnete Mehrarbeit zu leisten – fristlos gekündigt! Dagegen wehrt sie sich nun vor dem Arbeitsgericht

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