DÜSSELDORF. „Das ist ein schwieriges Thema“ – sagt Nordrhein-Westfalens Schulministerin Feller und meint damit die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte. Die ist nach zwei Grundsatzurteilen zwar rechtlich geboten; die Verpflichtung dazu wird von den meisten Kultusministern aber bislang geflissentlich ignoriert. Feller glaubt, dass Vollzeit-Lehrkräfte „im Großen und Ganzen“ gar nicht zu viel arbeiten. Und sie stellt eine mögliche Folge in Aussicht, für die die Schulen baulich gar nicht ausgestattet sind: eine umfängliche Präsenzpflicht – „vielleicht“ sogar während der Ferien.
NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hat sich in einem Interview mit der Rheinischen Post zur Arbeitsbelastung von Lehrkräften und zur Frage einer möglichen Arbeitszeiterfassung geäußert. Dabei machte sie deutlich, dass eine solche Erfassung aus ihrer Sicht nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern grundlegende Fragen der Organisation von Schule berührt.
Ausgangspunkt des Gesprächs ist die sehr unterschiedliche Arbeitsbelastung von Lehrkräften je nach Fach und Schulform. Auf die Frage, ob es hinnehmbar sei, dass diese Belastung „unfassbar unterschiedlich“ ausfalle, verweist Feller zunächst auf gängige Vergleichsmuster, die aus ihrer Sicht zu kurz greifen. „Bei der Frage wird meistens ein Vergleich zwischen dem Sportlehrer und dem Deutsch- oder Englischlehrer gezogen, der viele Klausuren korrigieren muss. Aber die Lage ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.“
Feller betont, dass es im bestehenden System bereits Möglichkeiten gebe, Belastungsspitzen abzufedern. „Schulleitungen können Anrechnungsstunden gezielt vergeben, um Lehrkräfte mit hohem Korrekturaufwand zu entlasten.“ Als Referenz nennt sie eine Arbeitszeitstudie aus Sachsen, in der ein Jahr lang die Arbeitszeit von Lehrkräften erfasst worden sei. „Dabei ist herausgekommen, dass es im Großen und Ganzen außer bei den Schulleitungen und teilweise auch bei Teilzeitkräften keine strukturelle Überlastung gibt.“ Zwar verdichte sich die Arbeit in den Schulwochen, so Feller weiter, „das wird aber über die unterrichtsfreien Zeiten wieder ausgeglichen“.
„Nach einer Entscheidung für eine Arbeitszeiterfassung könnten Lehrkräfte auch Freiheiten aufgeben müssen“
Auf die Nachfrage, ob es vor diesem Hintergrund überhaupt eine Arbeitszeiterfassung brauche, bleibt Feller zurückhaltend. „Das ist ein schwieriges Thema.“ Dann sagt sie: „Wenn wir über Arbeitszeiterfassung sprechen, müssen wir auch über Anwesenheitspflichten an Schulen reden, vielleicht auch in unterrichtsfreien Zeiten in den Ferien.“ Feller macht deutlich, dass eine Entscheidung für eine Arbeitszeiterfassung Folgen für die bisherige Organisation der Lehrerarbeit hätte. „Nach einer Entscheidung für eine Arbeitszeiterfassung könnten Lehrkräfte auch Freiheiten aufgeben müssen.“
Zugleich verweist sie darauf, dass Nordrhein-Westfalen diese Fragen nicht im Alleingang diskutieren wolle. „Wir sind zu dem Thema in regelmäßigem Austausch mit den anderen Bundesländern. Wenn wir hier zu Änderungen kommen wollen, wäre es gut, wenn wir gemeinsam vorgehen.“
Die von Feller herangezogene sächsische Arbeitszeitstudie ist allerdings stark umstritten. Zwar erklärte das Kultusministerium in Dresden bei der Vorstellung einer Zwischenauswertung, Vollzeitlehrkräfte hielten ihre Sollarbeitszeit im Jahresmittel nahezu ein. Lehrerverbände und Gewerkschaften äußerten jedoch erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der Ergebnisse.
Kritisiert wurde insbesondere die Methodik der Erhebung. Lehrkräfte mussten ihre Tätigkeiten minutengenau in einer App dokumentieren und dabei aus einem sehr fein ausdifferenzierten Aufgabenkatalog auswählen. Nach Einschätzung der Gewerkschaften führte dies zu Eintragungsfehlern und zu einer systematischen Untererfassung der tatsächlichen Arbeitszeit – vor allem in Phasen besonders hoher Belastung. Zudem wurde darauf verwiesen, dass viele Lehrkräfte gerade in den stressigsten Wochen des Schuljahres nicht die Zeit fanden, ihre Arbeit vollständig zu dokumentieren (News4teachers berichtete).
Studien aus anderen Bundesländern ergaben dann auch ein deutlich anderes Bild. In Berlin arbeiteten Lehrkräfte laut einer Untersuchung der Universität Göttingen im Durchschnitt rund 100 Stunden pro Jahr mehr als gesetzlich vorgesehen, etwa 30 Prozent überschritten regelmäßig die 48-Stunden-Grenze des Arbeitsschutzes. In Hamburg lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitlehrkräften bei knapp 42 Stunden, ein Viertel arbeitete dauerhaft über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Besonders betroffen waren auch dort Schulleitungen, Gymnasiallehrkräfte und Teilzeitkräfte.
Hintergrund: Das traditionelle Deputatsmodell, nach der die Lehrer-Arbeitszeit bemessen wird, regelt lediglich die Zahl der Unterrichtsstunden, nicht aber den tatsächlichen Umfang der Arbeit. Tätigkeiten wie Korrekturen, Elternarbeit, Konferenzen oder Fortbildungen bleiben darin weitgehend unberücksichtigt. Aber: „Die reine Unterrichtszeit macht nur noch ein Drittel der Arbeitszeit aus. Neben der Vor- und Nachbereitung, die ebenfalls ein zweites Drittel der Zeit in Anspruch nimmt, gibt es viel mehr Zusatzaufgaben“, sagt der Sozialwissenschaftler Dr. Frank Mußmann von der Universität Göttingen in einem aktuellen Zeit-Interview. Seit mehr als zehn Jahren untersucht er die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften.
Darüber hinaus ist die Frage der Arbeitszeiterfassung rechtlich weitgehend geklärt. Das Bundesarbeitsministerium hat schriftlich bestätigt, dass Lehrkräfte Anspruch auf eine Erfassung ihrer Arbeitszeit haben. In einem Brief an den heutigen Bremer Bildungsstaatssekretär Mark Rackles (SPD) heißt es wörtlich: „Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich bereits unmittelbar aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022. Sie gilt schon jetzt für alle angestellten Lehrkräfte.“ Für angestellte Lehrkräfte gelte die Pflicht bereits jetzt, für beamtete Lehrkräfte seien die Länder zuständig. Und weiter: Das „Ob“ der Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit auch bei Lehrkräften sei bereits geklärt, es gehe nur noch um das „Wie“.
„Die Arbeitszeit zu erfassen, ist keine technische Spielerei, sondern gesetzlich vorgeschrieben“
Wie dieses „Wie“ praktisch aussehen kann, wird derzeit in Bremen erprobt. Dort läuft ein bundesweit bislang einzigartiges Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung an Schulen. Nach mehreren Pilotschulen in der Stadt Bremen beteiligt sich inzwischen auch Bremerhaven. Damit wächst das Vorhaben zu einem landesweiten Projekt, das die Erfassung der Arbeitszeit unter realen Schulbedingungen erprobt. Rackles treibt das Projekt voran.
Ziel ist es, ab dem Schuljahr 2026/27 ein vollständiges Schuljahr lang die Arbeitszeit aller Beschäftigten an den Pilotschulen digital zu erfassen. Die Erfassung erfolgt per App auf dienstlichen Endgeräten. Parallel wird ein Ordnungsrahmen entwickelt, der Datenschutz gewährleistet und ausschließt, dass die Daten für Leistungsbewertungen verwendet werden. Langfristig ist vorgesehen, auf dieser Basis eine neue Lehrkräftearbeitszeit- und Dienstverordnung zu entwickeln.
Wie wird die Arbeitszeit im Bremer Modell erfasst? „Für Lehrkräfte sind das wenige Handbewegungen. Sie drücken den Startbutton auf dem iPad, wenn die Arbeit beginnt, und Stopp, wenn sie pausieren.“ Nur eine kleine Gruppe werde zusätzlich gebeten, Tätigkeiten genauer zuzuordnen, um Belastungsmuster zu erkennen, erklärt Wissenschaftler Mußmann, der das Projekt als Experte begleitet. Von einer Präsenzpflicht im Schulgebäude, die Feller als mögliche Folge beschreibt, ist dabei keine Rede.
Die Arbeitszeiterfassung sei dabei keine freiwillige Reformidee, betont Mußmann mit Blick auf die Grundsatzurteile vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht. „Die Arbeitszeit zu erfassen, ist keine technische Spielerei, sondern gesetzlich vorgeschrieben.“ Die Entscheidung, die Feller als Option in Aussicht stellt – ist also längst gefallen. News4teachers
