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Grundschule verbietet Gesichtsschleier – Lehrerverbände: Burka mit offener Kommunikation unvereinbar

DÜSSELDORF. Eine Düsseldorfer Grundschule hat die Verhüllung des Gesichts auf dem Schulgelände untersagt. Das Verbot schließt das Tragen von Niqab oder Burka ein und tritt mit der neuen Schulordnung in Kraft, wie die «Rheinische Post» berichtet. Es gelte auch für die Eltern. Im vergangenen Jahr hatte eine Essener Grundschule für bundesweite Schlagzeilen gesorgt, weil die dortige Schulleiterin einer vollverschleierten Mutter das Betreten des Schulgeländes untersagt hatte – und dafür massive Kritik einstecken musste.

Schulfrieden gestört? Einen solchen Niqab trug die Mutter aus Essen – jetzt gilt auch an einer Düsseldorfer Grundschule ein Verbot. Foto: Claude Robillard / flickr (CC BY-NC 2.0)

Es gehe um eine «offene Kommunikation», damit man wisse, mit wem man es zu tun habe, erklärte die Düsseldorfer Schulleiterin nun der „Rheinischen Post“. Einen konkreten Anlass zu diesem Schritt habe es nicht gegeben. Auch die Teilnahme am gemeinsamen Frühstück und am Schwimmunterricht sei künftig verpflichtend, so hieß es. Das Blatt zitiert einen Kommunalpolitiker, der offenbar in die Entscheidung eingebunden war, folgendermaßen: „Einige Kinder hatten Angst vor den Frauen, die zu unterschiedlichen Anlässen – meist in dunkelbraune Ganzkörperschleier gehüllt – auf das Schulgelände kamen.“

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, äußerte in der «Stuttgarter Zeitung» sein Verständnis für das Schleierverbot. Zur Kommunikationskultur in einer offenen Gesellschaft gehöre es, dass man sein Gesicht zeige, sagte er. Auch die Lehrergewerkschaft VBE in Nordrhein-Westfalen begrüßte die Entscheidung der Grundschule. «Die Schule sollte ein möglichst neutraler Ort sein, der Bildung und Erziehung für alle bereithält», sagte VBE-Landesvorsitzende Udo Beckmann. Das Verhüllen des Gesichts sei mit «offener Kommunikation» unvereinbar.

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Eine Sprecherin des Schulministeriums von Nordrhein-Westfalen erklärte auf Anfrage: «Schulen sind Orte des Miteinanders und brauchen die offene Kommunikation. Das Schulministerium hat ein hohes Interesse daran, dass Schulen einvernehmlich gemeinsame Regelungen vor Ort finden, die von der Schulgemeinschaft getragen werden.»

Die Ministeriumssprecherin verwies darauf, dass Schulen sich in eigener Verantwortung eine Schulordnung geben. Die Entscheidung darüber treffe die Schulkonferenz, in der auch die Eltern Sitz und Stimme haben. Um einen ungestörten Betrieb zu gewährleisten, könne die Schulordnung auch festlegen, dass Eltern das Schulgelände nicht betreten dürfen. «Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Wahrnehmung des Hausrechts einer vollverschleierten Person im Einzelfall das Betreten des Schulgeländes verbieten, wenn sie die Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände beeinträchtigt.»

Die Essener Schulleiterin erntete mit ihrer Aktion seinerzeit Zuspruch – aber auch Kritik. So meinte der Soziologe Aladin El-Mafaalani von der Fachhochschule Münster laut WDR.de: Die Frau werde ausgegrenzt – Integration könne so nicht funktionieren. Dass insbesondere Flüchtlingskinder auf verschleierte Personen wegen ihrer traumatischen Erfahrungen verstört reagieren, sah El-Mafaalani als schwaches Argument: „Flüchtlingskinder haben sicherlich häufiger schlimme Erfahrungen mit uniformierten und bewaffneten Personen gemacht als mit verschleierten Frauen. Niemand käme auf die Idee, dass Polizisten deshalb ohne Pistolen auf Streife gehen sollen.“ News4teachers / mit Material der dpa

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