DÜSSELDORF. Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE und gleichzeitig Chef des nordrhein-westfälischen Landesverbands, hat – mit Blick auf die Landtagswahl im kommenden Mai – einen Brief an die Landesvorsitzenden von SPD (Ministerpräsidentin Hannelore Kraft), CDU (ihr Herausforderer Armin Laschet), Bündnis 90/die Grünen (Mona Neubau) und FDP (der Bundesvorsitzende der Liberalen, Christian Lindner) geschrieben. Er fordert darin: A13 für alle Lehrkräfte!
In dem Schreiben heißt es, „trotz veränderter Lehrerausbildung, gleichlangem universitären Studium, gleichlangem Referendariat, trotz der Tatsache, dass alle Lehrkräfte unabhängig von Schulstufe und Schulform heute Schlüsselqualifikationen vermitteln, Kinder mit und ohne Handicap unterrichten, Kinder mit Migrationshintergrund integrieren und mit Heterogenität umgehen“, unterliege die Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen immer noch einem „sozialen Ranking“ aus dem 19. Jahrhundert. Soll heißen: kleine Kinder, kleines Geld.
Beckmann: „Das entspricht schon lange nicht mehr der Realität in den Schulen. Die oben beschriebenen Anforderungen belegen, dass die beruflichen Anforderungen und Leistungen von Lehrkräften nicht mehr in erster Linie am Niveau der vermittelten Inhalte gemessen werden können.“
Der VBE fordere schon seit langem: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Das umschreibe in Nordrhein-Westfalen zudem einen Grundsatz von Verfassungsrang. Schon im Jahr 2011 habe der Verfassungsrechtler Prof. Christoph Gusy in einem Gutachten für den VBE festgestellt, dass sich der Artikel 24 Abs. 2 S. 2 in der Verfassung von Nordrhein-Westfalen nicht allein auf die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen beziehe, sondern grundsätzlich auf Personen, die einer gleichen Tätigkeit nachgehen. Beckmann: „Dies trifft auf alle Lehrkräfte in NRW zu. Somit verstößt das Land NRW durch die ungleiche Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern fortgesetzt gegen die eigene Verfassung.“
Der VBE-Chef schreibt weiter: „Vor dem Hintergrund, dass im öffentlichen Dienst grundsätzlich die Einstufung in die Besoldungsgruppe A13 erfolgt, wenn ein universitärer oder vergleichbarer Abschluss vorliegt, erwarten wir eine Gleichbehandlung aller Lehrkräfte als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Eine entsprechende Eingruppierung nach EG 13 würde sich nach bestehendem Tarifvertrag, der zwischen Tdl und dbb geschlossen wurde, automatisch ergeben.“
Beckmann betont: „Wir erwarten von Ihrer Partei ein klares Bekenntnis zu ‚A13 für alle Lehrkräfte‘“. Er blicke dem Antwortschreiben mit Interesse entgegen. Finale Spitze: Das werde natürlich allen Betroffenen zu Kenntnis gegeben. Agentur für Bildungsjournalismus