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Grundschulempfehlung soll aufgewertet werden – Ministerin Eisenmann bringt Gesetzesentwurf in Landtag ein

STUTTGART. Nach dem Willen der Regierung sollen Eltern in Baden-Württemberg künftig verpflichtet werden, den weiterführenden Schulen die Grundschulempfehlung vorzulegen. Kommt es nun wieder zu einem Run der Grundschuleltern auf die Lehrer, um die bestmögliche Empfehlung für ihre Sprösslinge herauszuholen? Wohl nicht, denn auch zukünftig soll der Elternwille maßgeblich sein, welche weiterführende Schule ein Kind besucht. Dennoch stoßen die Pläne auf Kritik.

Eltern in Baden-Württemberg sollen nach dem Willen von Grün-Schwarz künftig die Grundschulempfehlung der weiterführenden Schule vorlegen müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) im Landtag ein. «So können wir bestmöglich die Schulen informieren über die Stärken und Schwächen, die das Kind hat, um es in beiden Bereichen gezielt fördern zu können.» Die Eltern sollen zum Schuljahr 2018/19 zur Vorlage verpflichtet werden, aber weiterhin das letzte Wort haben, wenn es um die Wahl der weiterführenden Schulart geht.

Auch künftig soll der Elternwille bei der Wahl der weiterführenden Schule maßgeblich bleiben. Foto: U.S. Department of Agriculture (CC BY 2.0)

Bei Opposition und Verbänden stoßen Eisenmanns Pläne weiter auf Kritik. GEW-Landeschefin Doro Moritz und SPD-Grundschulexperte Daniel Born warfen Grünen und CDU vor, aus ideologischen Gründen zu handeln. «Die CDU hat sich nie damit abgefunden, dass wir die Grundschulempfehlung vom Kopf auf die Füße gestellt haben», meinte Born.

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Die grün-rote Landesregierung hatte die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2012/2013 abgeschafft. Seither steht den Eltern die Auswahl der Schulart völlig frei. Auch zukünftig kann der Schulleiter ein Kind wegen einer «falschen» Empfehlung nicht ablehnen. Das soll auch ausdrücklich im Schulgesetz festgehalten werden. Wenn die Wahl der Eltern aber von der Empfehlung abweicht, kann die weiterführende Schule künftig ein Beratungsgespräch anbieten. Das Gespräch ist aber nicht zwingend – weder für die Schule noch für die Eltern.

Als Abschreckung? Die Wahl der weiterführenden Schule bleibt frei, aber: Grundschulempfehlung muss künftig vorgelegt werden

Aus dem Kultusministerium hieß es, Schulen sollen die Möglichkeit erhalten die Eltern auf möglicherweise unrealistische Erwartungen hinzuweisen. «Es geht darum, die Kinder vor einer falschen Schulart zu bewahren» Der Bildungsexperte der FDP im Landtag, Timm Kern, verwies auf die gestiegene Quote der Sitzenbleiber in den fünften Klassen der Realschulen und der Gymnasien. Eine Klasse wiederholen zu müssen, habe für das Kind «verheerende Folgen». Zudem könnten nach der Vorlage der Empfehlung förderbedürftige Kinder gleichmäßig auf mehrere Klassen einer Jahrgangsstufe verteilt werden.

Born sprach dennoch von einem Versuch, die Eltern zu bevormunden. GEW-Chefin Moritz vermutete, die Regierung wolle mit der verpflichtenden Vorlage der Empfehlung verhindern, dass die Hauptschule weiter ausblute. Der Vorsitzende des Landeselternbeirates, Carsten Rees, hielt der Regierung vor, mit den Plänen Aktivität zeigen zu können, ohne Geld ausgeben zu müssen. (dpa)

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